Allgemeine Geschäftsbedingungen designenlassen.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung der Webseite www.designenlassen.de der designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) sowie für den Logo-Shop (im Folgenden "designenlassen.de" genannt).
(2) Auftraggeber wird im Folgenden der Nutzer eines Designbriefings der Plattform www.designenlassen.de zum Veröffentlichen eines Designwettbewerbs oder einer Programmierleistung, beziehungsweise der Käufer eines Logos aus dem Logo-Shop genannt. Dienstleister wird im Folgenden der Nutzer der Plattform www.designenlassen.de genannt, welcher sich an einem Projekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt, im Logo-Shop ein Logo zum Verkauf anbietet oder ein Angebot für die Umsetzung einer Ausschreibung oder Direktbeauftragung abgibt.
(3) Auftraggeber und Dienstleister erkennen diese AGB durch Anmeldung als Mitglied an.
(4) Im Verhältnis der designenlassen.de zu dem Auftraggeber und dem Dienstleister finden ausschließlich diese AGB Anwendung; AGB des Auftraggebers und der Dienstleister finden auch dann keine Anwendung, wenn Auftraggeber oder Dienstleister auf diese verweisen und designenlassen.de nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an die im Impressum hinterlegte Adresse oder senden Sie eine E-Mail an designenlassen.de.
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Projekt auf der designenlassen.de-Website eingestellt haben.
§ 2 Allgemeines zum Ablauf der Designprojekte
(1) Über die Internetseite designenlassen.de können Auftraggeber von Kreativdienstleistungen Ihre Projekte ausschreiben. Die Plattform erhebt eine Gebühr für die Einstellung eines Projekts nach Maßgabe der Vergütungsregeln, welche von den jeweils einzulösenden Service-Credits abgezogen wird. Die Projekte sind mit einem Preisgeld für das Siegerdesign verbunden. Das Preisgeld besteht in der entsprechenden Anzahl an Service-Credits. Die Höhe des Preisgeldes bzw. der Service-Credits legt der Auftraggeber im Vorfeld fest. Die Höhe der Gebühr, der jeweilige Verteilungsschlüssel des Preisgeldes auf die Dienstleister sowie die Auszahlungsabwicklung ergeben sich aus den Vergütungsregeln.
(2) Die Veröffentlichung des Designwettbewerbes auf der Plattform findet nur statt, wenn
- der Auftraggeber das Standardformular des Designbriefings vollständig ausfüllt. Der Auftraggeber hat darin neben den Rahmenbedingungen des gewünschten Dienstleistergebnisses und der Wettbewerbsdauer auch das Preisgeld des Designwettbewerbs festzulegen.
- der Auftraggeber die für das Abhalten eines Designwettbewerbs erforderliche Anzahl an Service-Credits von designenlassen.de erworben hat und für das Abhalten des Designwettbewerbs einlöst.
(3) Interessierte Dienstleister können sich an einem Designprojekt beteiligen, indem sie Designvorschläge über die Plattform designenlassen.de einreichen. Die Vorschläge werden nur als Voransicht eingereicht und können vom Auftraggeber noch nicht verwendet werden. Mit der Einreichung eines Vorschlags akzeptiert der Dienstleister den Nutzungsvertrag und dass er im Falle des Gewinns alle Nutzungsrechte nach Maßgabe des Nutzungsvertrages an seinem Design an den Auftraggeber überträgt und diesem die Feindaten übergibt.
(4) Die Plattform designenlassen.de tritt selbst nicht als Dienstleister in Erscheinung und fungiert nur als Marktplatz. Designenlassen.de wird selbst nicht Vertragspartner des Nutzungsvertrages; dieser wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und den Dienstleistern geschlossenen. Auch die Erfüllung des über die Plattform designenlassen.de geschlossenen Nutzungsvertrages erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister. Designenlassen.de kann aber selbst eigene Wettbewerbe zur eigenen Verwendung ausloben. In diesem Fall wird designenlassen.de zum Auftraggeber und Vertragspartner in diesem Sinne.
(5) Nach Ablauf des Wettbewerbs kann durch den Auftraggeber ein Gewinner ermittelt werden. Mit der Bestimmung des Gewinner-Dienstleisters schließt der Auftraggeber mit dem Gewinner-Dienstleister den Nutzungsvertrag. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtgefallen kein Gewinner ermittelt werden muss und somit mit keinem Dienstleister ein Nutzungsvertrag geschlossen wird! Der Gewinner übergibt nach Erhalt des Preisgeldes gemäß der Vergütungsregeln die offenen Feindaten nach Maßgabe des geschlossenen Nutzungsvertrages an den Auftraggeber.
(6) Wenn der Auftraggeber die Option "garantiertes Preisgeld" aktiviert hat, so ist er verpflichtet nach Ende der Projektlaufzeit einen Gewinner zu bestimmen und das Preisgeld auszuschütten. Er verzichtet dadurch auf die Preisgeld-zurück-Garantie. Bestimmt er innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Gewinner, so wird das Preisgeld zu gleichen Teilen unter allen teilnehmenden Dienstleistern aufgeteilt.
§ 3 Nutzungsvertrag bei Designprojekten zwischen Auftraggeber und Dienstleister
(1) Zwischen Auftraggeber und dem von ihm als Gewinner benannten Dienstleister kommt ein Nutzungsvertrag über den Vorschlag des Gewinner-Dienstleisters gegen das festgelegte Preisgeld mit dem auf designenlassen.de angegebenen Inhalt zustande.
(2) Am Wettbewerb teilnehmende Dienstleister akzeptieren mit der Teilnahme am Wettbewerb den Nutzungsvertrages mit dem bei designenlassen.de ersichtlichen Inhalt; Auftraggeber erklären sich durch die Bestimmung eines Gewinners mit einem entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem Gewinner-Dienstleister einverstanden.
(3) Ein Nutzungsvertrag kommt in keinem Fall mit designenlassen.de als Vertragspartner zustande, es sei denn designenlassen.de betreibt selbst einen Designwettbewerb und gilt insoweit als Auftraggeber.
(4) Bei Projekten ohne Verschwiegenheitsvereinbarung (Standard-Projekte) räumen Auftraggeber und Dienstleister designenlassen.de ein zeitlich und örtlich unbeschränktes nicht-exklusives Nutzungsrecht an allen eingestellten Inhalte dergestalt ein, dass designenlassen.de jederzeit berechtigt ist, diese Inhalte auf designenlassen.de online zu veröffentlichen und als Referenz zu verwenden oder aber in anderen Medien für Marketingzwecke zu nutzen.
§ 4 Allgemeines zum Ablauf von Ausschreibungen und Angebotsanfragen zur Direktbeauftragung
(1) Durch Ausschreibungen und Angebotsanfragen zur Direktbeauftragung können Auftraggeber Dienstleistungen über designenlassen.de ausschreiben, Dienstleister vergleichen, Auftragsangebote abgeben und Dienstleister bewerten. Die Plattform erhebt dafür eine Gebühr nach Maßgabe der Vergütungsregeln, welche von den jeweils einzulösenden Service-Credits abgezogen wird.
(2) Auftraggeber können auf der Plattform eine Ausschreibung oder Angebotsanfragen zur Direktbeauftragung veröffentlichen, indem sie die Aufgabenstellung, Laufzeit und Preisvorstellung beschreiben. Dienstleister können dann Angebote einreichen.
(3) Die Verhandlung von Preisen und Leistungsumfang und der Schluss von Verträgen ist allein Sache von Auftraggeber und Dienstleister. Ein Vertragsschluss erfolgt, indem der Auftraggeber ein Angebot eines Dienstleisters über die Plattform auswählt und der Dienstleister die Annahme des Auftrags über die Plattform bestätigt.
(4) Auftraggeber und Dienstleister erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Vertragsabschluss, sobald der Dienstleister das Vertragsangebot des Auftraggebers angenommen hat.
(5) Nach Vertragsabschluss muss das vereinbarte Preisgeld vom Auftraggeber per Vorauskasse an designenlassen.de bezahlt werden.
(6) Nach bestätigtem Auftragsabschluss durch den Auftraggeber wird das Preisgeld dem Credits-Konto des Dienstleisters gutgeschrieben.
§ 5 Allgemeines zum Ablauf im Logo-Shop
(1) Im designenlassen.de Logo-Shop können Dienstleister eigene Logo-Entwürfe online zum Verkauf anbieten. designenlassen.de fungiert hierbei als Vermittler zwischen dem Käufer und dem Dienstleister. Hierfür wird eine Vermittlungsgebühr erhoben. Der Nutzungsvertrag für das Logodesign kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Dienstleister zustande.
(2) Der Dienstleister stellt dem Käufer gegen Zahlung des Nutzungsentgeltes den von ihm angebotenen Entwurf ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
(3) Die Plattform designenlassen.de fungiert nur als Marktplatz. Designenlassen.de wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen dem Käufer und den Dienstleistern geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung der über die Plattform Designenlassen.de geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Dienstleister.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt durch ein Vertragsangebot des Dienstleisters, das mit einer Bereitstellung eines Designvorschlags im Logo-Shop von designenlassen.de zu einem angegebenen Festpreis (Nutzungsentgelt) vorliegt, und einer Vertragsannahme des Käufers durch Bestätigung der AGB und Bezahlung der Shop-Gebühr und des Nutzungsentgeltes.
(5) Käufer und Dienstleister erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Vertragsabschluss, sobald der Käufer das Vertragsangebot des Dienstleisters angenommen hat.
(6) Der Dienstleister stellt dem Kunden nach Erhalt der Benachrichtigung den Entwurf in dem vom Käufer gewünschten Dateiformat zur Verfügung.
(7) Der Dienstleister fügt den gewünschten Schriftzug des Kunden noch in das Logodesign ein, diese Leistung ist mit dem Nutzungsentgelt bereits abgegolten.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, den Erhalt der Feindaten designenlassen.de unverzüglich anzuzeigen. Sobald der Käufer den Erhalt der Feindaten gegenüber desingnenlassen.de bestätigt hat, wird der im Angebot angegebene Festpreis (Nutzungsentgelt) in Service-Credits dem Dienstleister gutgeschrieben.
(9) Möchte der Käufer neben der Integration des eigenen Firmennamens in das Logo noch weitergehende Änderungen (z.B. Farbänderung, gestalterische Änderungen), obliegt dies einem gesondert zwischen dem Käufer und dem Dienstleister abzustimmenden Vertrag. Die weitergehenden Änderungen sind nach individueller Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Dienstleister zu vergüten.
§ 6 designenlassen.de Service credits
(1) Mitglieder von designenlassen.de sind berechtigt, jederzeit Service-Credits in gewünschter Anzahl von designenlassen.de zu den in den Vergütungsregeln festgesetzten Kursen zu kaufen. Die erworbenen Service-Credits dienen den Mitgliedern sowohl als Zahlungsmittel des Entgelts gegenüber designenlassen.de, als auch als Preisgeld für die Dienstleister bzw. für das Abhalten eines Designwettbewerbs, wobei sich der Verteilungsschlüssel aus den jeweils geltenden Vergütungsregeln ergibt.
(2) Einzelheiten in Bezug auf den Ablauf des Erwerbens von Service-Credits, sowie das Auslösen von Service-Credits gegenüber designenlassen.de ergeben sich aus den jeweils gültigen Vergütungsregeln. Designenlassen.de ist kein Treuhandsservice und verwaltet keine Geldbeträge treuhänderisch für die Mitglieder bzw. für Dritte. Alle Beträge werden in designenlassen.de-Credits verwaltet.
(3) Kauft der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung eines Designwettbewerbs die erforderliche Anzahl an Service-Credits und löst diese mit der Veröffentlichung des Designwettbewerbs ein, ist designenlassen.de berechtigt, die Leistung nach Absatz 1 zurück zu halten bzw. nach anhaltendem Verzug trotz vorangehender Fristsetzung vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten und diesem die Mitgliedschaft zu kündigen.
(4) designenlassen.de credits verfallen nach 12 Monaten Inaktivität (keine Änderung des Kontostandes) im Credit-Konto des Nutzers. Es wird daher empfohlen, Credits zeitnah auszahlen zu lassen.
§ 7 Nutzungsbedingungen bei Designenlassen.de
Um eine vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit zu schaffen verpflichten sich Auftraggeber und Dienstleister durch die Benutzung der Plattform www.designenlassen.de zur Einhaltung folgender Nutzungsbedingungen:
(1) Gegenseitiger Respekt
Designenlassen.de ist eine große Gemeinschaft mit vielen unterschiedlichen Mitgliedern. Hier werden nie alle einer Meinung sein, daher bitten wir um einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander.
(2) Respekt vor dem geistigen Eigentum - erst zahlen, dann benutzen
Jeder Dienstleister setzt täglich seine schöpferische Energie ein. Daher ist uns Respekt vor dem geistigen Eigentum jedes Dienstleisters besonders wichtig. Bevor das Preisgeld eines Designs nicht ausgezahlt bzw. die entsprechende Anzahl an Service-Credits dem GewinnerDienstleister übertragen wurde darf das Design auch nicht verwendet werden! Bis zur Übertragung der Nutzungsrechte nach Maßgabe des Nutzungsvertrages ist der Dienstleister Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte der von ihm geschaffenen Werke, auch der von ihm eingereichten Entwürfe.
(3) Offene, klare Kommunikation
Dienstleister sind auf Feedback angewiesen und Auftraggeber freuen sich über hilfreiche Hinweise und Ideen. Zögern Sie nicht, klares und konstruktives Feedback zu geben und bedenken Sie, dass Kommentare auch für andere Mitglieder einsehbar sind. Versuchen Sie, Ihre Kommentare so klar und verständlich wie möglich zu formulieren, geben Sie anschauliche Beispiele.
(4) Ein Projekt pro Designaufgabe
Machen Sie sich und den Dienstleistern das Leben nicht komplizierter als es ist. Es ist zwar verlockend ein Projekt für ein Logo, eine Visitenkarte und eine Webseite auszuschreiben, jedoch handeln Sie sich damit nur Abstimmungsprobleme ein. Halten Sie die Projekte einfach und klar abgegrenzt.
(5) Faire Preisgelder
Dienstleister setzen ihr ganzes Können für Ihr Projekt ein und haben ein faires Preisgeld verdient. Bitte setzen Sie daher eine vernünftige Summe für Ihren Wettbewerb ein, Sie können sich an unseren Empfehlungen im Briefing-Formular orientieren. Nach Abschluss des Wettbewerbs bitten wir um eine prompte Benennung des Gewinners, so dass designenlassen.de die Preisgeld (Service-Credits) entsprechend dem Verteilungsschlüssel der Vergütungsregeln an die Dienstleister gutschreiben kann.
§ 8 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Für die veröffentlichten Inhalte auf der Seite sind Auftraggeber und Dienstleister selbst verantwortlich. Die auf der Plattform Designenlassen.de veröffentlichten Inhalte werden grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung des Seitenbetreibers dar.
(2) Designenlassen.de haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität oder Vollständigkeit der eingestellten Inhalte.
(3) Auftraggeber und Dienstleister stellen Designenlassen.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Designenlassen.de aufgrund der von dem Mitglied zur Veröffentlichung übermittelten Inhalte geltend machen. Die Rechtsverteidigung gegen derartige Ansprüche bleibt Designenlassen.de vorbehalten. Das Mitglied unterstützt Designenlassen.de bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Das Mitglied ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Designenlassen.de durch die begründete Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(4) Der Dienstleister sichert zu, dass er persönlicher Urheber und Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte entsprechend dem Nutzungsvertrag an dem von ihm auf der Webseite designenlassen.de angebotenen Entwurf ist. Sollten urheberrechtlich geschützte Stock-Bilder im Design verwendet worden sein, so muss der Auftraggeber darüber entsprechend dem Nutzungsvertrag informiert werden, dass noch Nutzungsentgelte hierfür zu zahlen sind.
(5) Über designenlassen.de dürfen keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte veröffentlicht, verbreitet oder zugänglich gemacht werden.
(6) Designenlassen.de behält sich grundsätzlich das Recht vor, Inhalte jeglicher Art zu entfernen.
§ 9 Anmeldung und Mitgliedskonto
(1) Die Nutzung von Designenlassen.de setzt eine Anmeldung voraus, diese ist kostenlos. Mit der Anmeldung kommt zwischen Designenlassen.de und dem neuen Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Webseite zustande.
(2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und natürlichen Personen mit Geschäftsfähigkeit gestattet.
(3) Ändern sich die im Mitgliedskonto angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben zu aktualisieren.
(4) Bei der Anmeldung wählen Mitglieder ein Passwort. Dieses ist geheim zu halten. Mitglieder sind verpflichtet, Designenlassen.de umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Mitgliedskonto missbraucht wurde.
(5) Mitglieder haften für alle Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.
(6) Mitglieder können nur ein Konto bei Designenlassen.de eröffnen, der Missbrauch von mehreren Konten, z.B. bei der Abgabe von Angeboten und Benennung eines Siegers ist verboten.
(7) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
(8) Einem Mitglied ist es nicht gestattet ein Projekt vorzeitig zu beenden um zur Vermeidung einer Gebührenzahlung an designenlassen.de mit einem teilnehmenden Dienstleister separat in Verhandlungen zu treten bzw. einen Nutzungsvertrag zu schließen.
§ 10 Systemausfälle und Wartungsarbeiten
(1) designenlassen.de ist bemüht die Funktionalität der Designenlassen.de-Webseite dauerhaft sicher zu stellen. Dennoch kann es zu gelegentlichen Systemausfällen kommen. Unsere Plattform wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Es kann jederzeit planmäßige und unplanmäßige Wartungsarbeiten geben, durch die bestimmte Funktionen nicht verfügbar sind.
(2) Service-Credit-Gutschriften, Angebotsverlängerungen oder Schadenersatzansprüche werden im Falle von Wartungsarbeiten oder eines Systemausfalls nicht gewährt.
§ 11 Haftung der designenlassen.de
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die nachfolgenden Regelungen auch für die Haftung der designenlassen. de für ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
(2) Nachfolgende Haftungsbeschränkungen gelten auch entsprechend für direkte Ansprüche des Mitgliedes gegenüber gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der designenlassen.de
(3) designenlassen.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
- soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen,
- für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- für vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
- für grobe Fahrlässigkeit, soweit das Mitglied Verbraucher ist,
- für schwerwiegendes Organisationsverschulden der designenlassen.de
(4) Im Übrigen haftet designenlassen.de bei Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach begrenzt
- für grobe Fahrlässigkeit, soweit das Mitglied Unternehmer ist,
- für leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht)
für jedes Schaden stiftende Ereignis auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden von höchstens 500,- € je Einzelfall und maximal 1.000,- € je Jahr.
(5) Im Übrigen ist die Haftung der designenlassen.de für Sach- und Vermögensschaden ausgeschlossen. Die Haftung der designenlassen.de für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 12 Sanktion, Sperrung, Kündigung
(1) Designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt oder wenn von betrügerischen Aktivitäten ausgegangen werden muss:
- Löschung von Angeboten und allen weiteren Inhalten
- Sperrung des Mitgliedskontos
(2) Wenn ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die Plattform Designenlassen.de auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich erneut mit einem neuen Konto anmelden.
(3) Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied oder durch designenlassen.de gekündigt werden.
(4) Im Falle der Sperrung oder der Kündigung eines Mitgliedkontos erfolgt eine unverzügliche Auszahlung der diesem Mitgliedskonto gutgeschriebenen Service-Credits durch designenlassen.de. Einzelheiten richten sich nach den jeweils gültigen Vergütungsregeln.
§ 13 Datenschutz, E-Mail-Versand
(1) Persönliche Daten werden von Designenlassen.de beim Registrierungsprozess erfasst. Das Mitglied kann die Einwilligung zur Aufbewahrung und Verarbeitung seiner persönlichen Informationen jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen.
(2) Persönliche Daten des Mitglieds werden von designenlassen.de nur für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(3) Das Mitglied kann die Angaben in seinem designenlassen.de-Konto jederzeit mit seinem Mitgliedsnamen und seinem Passwort einsehen und bei Bedarf aktualisieren.
(4) Designenlassen.de verwendet so genannte Cookies, d.h. Dateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, dort abgerufen werden können und der Individualisierung bei der Benutzung des Internetangebots dienen. Die gespeicherten Informationen dienen der Funktionalität der Seite. Das Akzeptieren der Cookies ist erforderlich zur Benutzung der Webseite.
(5) Die Informationen im designenlassen.de-Konto und im designenlassen.de-Profil sind durch ein Passwort geschützt, sodass nur das betreffende Mitglied selbst Zugang zu seinen persönlichen Informationen hat. Das Mitglied ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn das Mitglied Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht gestattet. Designenlassen.de wird die Mitglieder nicht in E-Mails nach dem Passwort fragen. Das Mitglied hat alle Maßnahmen zu treffen, die einen Missbrauch des Passwortes durch Dritte verhindern, wie z.B. sich immer bei seinem Konto abzumelden und das Fenster des Internet-Browsers zu schließen, wenn die designenlassen.de-Seite verlassen wird; dies gilt besonders, wenn ein PC an öffentlichen Orten genutzt wird.
(6) Auf Änderungen der Datenschutzrichtlinie wird auf der designenlassen.de-Webseite hingewiesen.
(7) Designenlassen.de versendet E-Mail-Nachrichten an Mitglieder, um auf neue Projekte oder Veränderungen bei bestehenden Projekten hinzuweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages zwischen designenlassen.de und einem Mitglied, sowie die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Desinenlassen.de ist berechtigt, die AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Mitglieder haben in diesem Fall das Recht, einer solchen Änderung bzw. Ergänzung zu widersprechen. Wenn das Mitglied in diesem Falle nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung widerspricht, so gelten die geänderten bzw. ergänzten AGB ab diesem Zeitpunkt. Das Mitglied wird über die Änderung sowie die Widerspruchsmöglichkeit auf der Designenlassen.de Webseite hingewiesen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Designenlassen.de, wenn beide Parteien Kaufleute sind.
(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
