Allgemeine Geschäftsbedingungen designenlassen.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung der Webseite www.designenlassen.de der designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "designenlassen.de" genannt).

(2) Auftraggeber wird im Folgenden der Nutzer eines Designbriefings der Plattform www.designenlassen.de zum Veröffentlichen eines Designerprojekts für Kreativleistungen genannt. Designer wird im Folgenden der Nutzer der Plattform www.designenlassen.de genannt, welcher sich an einem Designprojekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt.

(3) Auftraggeber und Designer erkennen diese AGB durch Anmeldung als Mitglied an.

(4) Im Verhältnis der designenlassen.de zu dem Auftraggeber und dem Designer finden ausschließlich diese AGB Anwendung; AGB des Auftraggebers und der Designer finden auch dann keine Anwendung, wenn Auftraggeber oder Designer auf diese verweisen und designenlassen.de nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen.

Schreiben Sie hierfür an die im Impressum hinterlegte Adresse oder senden Sie eine E-Mail an designenlassen.de.

Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Projekt auf der designenlassen.de-Website eingestellt haben.

§ 2 Allgemeines

(1) Die Internetseite designenlassen.de bringt Designer und Auftraggeber unkompliziert via Internet zusammen. Die Seite ist ein Marktplatz, auf dem Auftraggeber Designwettbewerbe für Kreativdienstleistungen ausschreiben können. Die Plattform erhebt eine Gebühr für die Einstellung eines Wettbewerbs nach Maßgabe der Vergütungsregeln, welche von den jeweils einzulösenden Service-Credits abgezogen wird. Die Wettbewerbe sind mit einem Preisgeld für das Siegerdesign verbunden. Das Preisgeld besteht in der entsprechenden Anzahl an Service-Credits. Die Höhe des Preisgeldes bzw. der Service-Credits legt der Auftraggeber im Vorfeld fest. Die Höhe der Gebühr, der jeweilige Verteilungsschlüssel des Preisgeldes auf die Designer sowie die Auszahlungsabwicklung ergeben sich aus den Vergütungsregeln.

(2) Interessierte Designer können sich an einem Wettbewerb beteiligen, indem sie Designvorschläge über die Plattform designenlassen.de einreichen. Die Vorschläge werden nur als Voransicht eingereicht und können vom Auftraggeber noch nicht verwendet werden. Mit der Einreichung eines Vorschlags akzeptiert der Designer den Nutzungsvertrag und dass er im Falle des Gewinns alle Nutzungsrechte nach Maßgabe des Nutzungsvertrages an seinem Design an den Auftraggeber überträgt und diesem die Feindaten übergibt.

(3) Die Plattform designenlassen.de tritt selbst nicht als Designer in Erscheinung und fungiert nur als Marktplatz. Designenlassen.de wird selbst nicht Vertragspartner des Nutzungsvertrages; dieser wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und den Designern geschlossenen. Auch die Erfüllung des über die Plattform designenlassen.de geschlossenen Nutzungsvertrages erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Designer. Designenlassen.de kann aber selbst eigene Wettbewerbe zur eigenen Verwendung ausloben. In diesem Fall wird designenlassen.de zum Auftraggeber und Vertragspartner in diesem Sinne.

(4) Nach Ablauf des Wettbewerbs kann durch den Auftraggeber ein Gewinner ermittelt werden. Mit der Bestimmung des Gewinnerdesigners schließt der Auftraggeber mit dem Gewinnerdesigner den Nutzungsvertrag. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtgefallen kein Gewinner ermittelt werden muss und somit mit keinem Designer ein Nutzungsvertrag geschlossen wird! Der Gewinner übergibt nach Erhalt des Preisgeldes gemäß der Vergütungsregeln die offenen Feindaten nach Maßgabe des geschlossenen Nutzungsvertrages an den Auftraggeber.

(5) Wenn der Auftraggeber die Option „garantiertes Preisgeld“ aktiviert hat, so ist er verpflichtet nach Ende der Projektlaufzeit einen Gewinner zu bestimmen und das Preisgeld auszuschütten. Er verzichtet dadurch auf die Preisgeld-zurück-Garantie. Bestimmt er innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Gewinner, so wird das Preisgeld zu gleichen Teilen unter allen teilnehmenden Designern aufgeteilt.

§ 3 Leistungen von designenlassen.de

(1) designenlassen.de stellt dem Auftraggeber eine Veröffentlichungsplattform zum Abhalten eines Designprojekts für Kreativdienstleistungen zur Verfügung. Die Veröffentlichung des Designprojekts auf der Plattform findet nur statt, wenn der Auftraggeber das Standardformular des Designbriefings vollständig ausfüllt. Der Auftraggeber hat darin neben den Rahmenbedingungen des gewünschten Designergebnisses und der Projektdauer auch das Preisgeld des Gewinners des Designprojekts festzulegen.

(2) Die Veröffentlichung des Designwettbewerbes auf der Plattform findet nur statt, wenn

  • der Auftraggeber das Standardformular des Designbriefings vollständig ausfüllt. Der Auftraggeber hat darin neben den Rahmenbedingungen des gewünschten Designergebnisses und der Wettbewerbsdauer auch das Preisgeld des Designwettbewerbs festzulegen.
  • der Auftraggeber die für das Abhalten eines Designwettbewerbs erforderliche Anzahl an Service-Credits von designenlassen.de erworben hat und für das Abhalten des Designwettbewerbs einlöst.

(3) Mitglieder von designenlassen.de sind berechtigt, jederzeit Service-Credits in gewünschter Anzahl von designenlassen.de zu den in den Vergütungsregeln festgesetzten Kursen zu kaufen. Die erworbenen Service-Credits dienen den Mitgliedern sowohl als Zahlungsmittel des Entgelts gegenüber designenlassen.de, als auch als Preisgeld für die Designer bzw. für das Abhalten eines Designwettbewerbs, wobei sich der Verteilungsschlüssel aus den jeweils geltenden Vergütungsregeln ergibt.

(4) Einzelheiten in Bezug auf den Ablauf des Erwerbens von Service-Credits, sowie das Auslösen von Service-Credits gegenüber designenlassen.de ergeben sich aus den jeweils gültigen Vergütungsregeln. Designenlassen.de ist kein Treuhandsservice und verwaltet keine Geldbeträge treuhänderisch für die Mitglieder bzw. für Dritte. Alle Beträge werden in designenlassen.de-Credits verwaltet.

(5) Kauft der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung eines Designwettbewerbs die erforderliche Anzahl an Service-Credits und löst diese mit der Veröffentlichung des Designwettbewerbs ein, ist designenlassen.de berechtigt, die Leistung nach Absatz 1 zurück zu halten bzw. nach anhaltendem Verzug trotz vorangehender Fristsetzung vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten und diesem die Mitgliedschaft zu kündigen.

(6) designenlassen.de ermöglicht interessierten Designern die Kommunikation mit dem Auftraggeber, sowie die Teilnahme an einem Designwettbewerb durch Hochladen von Designvorschlägen in einer Voransicht.

§ 4 Nutzungsbedingungen bei Designenlassen.de

Um eine vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit zu schaffen verpflichten sich Auftraggeber und Designer durch die Benutzung der Plattform www.designenlassen.de zur Einhaltung folgender Nutzungsbedingungen:

(1) Gegenseitiger Respekt
Designenlassen.de ist eine große Gemeinschaft mit vielen unterschiedlichen Mitgliedern. Hier werden nie alle einer Meinung sein, daher bitten wir um einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander.

(2) Respekt vor dem geistigen Eigentum – erst zahlen, dann benutzen
Jeder Designer setzt täglich seine schöpferische Energie ein. Daher ist uns Respekt vor dem geistigen Eigentum jedes Designers besonders wichtig. Bevor das Preisgeld eines Designs nicht ausgezahlt bzw. die entsprechende Anzahl an Service-Credits dem Gewinnerdesigner übertragen wurde darf das Design auch nicht verwendet werden! Bis zur Übertragung der Nutzungsrechte nach Maßgabe des Nutzungsvertrages ist der Designer Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte der von ihm geschaffenen Werke, auch der von ihm eingereichten Entwürfe.

(3) Offene, klare Kommunikation
Designer sind auf Feedback angewiesen und Auftraggeber freuen sich über hilfreiche Hinweise und Ideen. Zögern Sie nicht, klares und konstruktives Feedback zu geben und bedenken Sie, dass Kommentare auch für andere Mitglieder einsehbar sind. Versuchen Sie, Ihre Kommentare so klar und verständlich wie möglich zu formulieren, geben Sie anschauliche Beispiele.

(4) Ein Projekt pro Designaufgabe
Machen Sie sich und den Designern das Leben nicht komplizierter als es ist. Es ist zwar verlockend ein Projekt für ein Logo, eine Visitenkarte und eine Webseite auszuschreiben, jedoch handeln Sie sich damit nur Abstimmungsprobleme ein. Halten Sie die Projekte einfach und klar abgegrenzt.

(5) Faire Preisgelder
Designer setzen ihr ganzes Können für Ihr Projekt ein und haben ein faires Preisgeld verdient. Bitte setzen Sie daher eine vernünftige Summe für Ihren Wettbewerb ein, Sie können sich an unseren Empfehlungen im Briefing-Formular orientieren. Nach Abschluss des Wettbewerbs bitten wir um eine prompte Benennung des Gewinners, so dass designenlassen.de die Preisgeld (Service-Credits) entsprechend dem Verteilungsschlüssel der Vergütungsregeln an die Designer gutschreiben kann.

§ 5 Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Für die veröffentlichten Inhalte auf der Seite sind Auftraggeber und Designer selbst verantwortlich. Die auf der Plattform Designenlassen.de veröffentlichten Inhalte werden grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung des Seitenbetreibers dar.

(2) Designenlassen.de haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität oder Vollständigkeit der eingestellten Inhalte.

(3) Auftraggeber und Designer stellen Designenlassen.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Designenlassen.de aufgrund der von dem Mitglied zur Veröffentlichung übermittelten Inhalte geltend machen. Die Rechtsverteidigung gegen derartige Ansprüche bleibt Designenlassen.de vorbehalten. Das Mitglied unterstützt Designenlassen.de bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Das Mitglied ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Designenlassen.de durch die begründete Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(4) Der Designer sichert zu, dass er persönlicher Urheber und Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte entsprechend dem Nutzungsvertrag an dem von ihm auf der Webseite designenlassen.de angebotenen Entwurf ist. Sollten urheberrechtlich geschützte Stock-Bilder im Design verwendet worden sein, so muss der Auftraggeber darüber entsprechend dem Nutzungsvertrag informiert werden, dass noch Nutzungsentgelte hierfür zu zahlen sind.

(5) Über designenlassen.de dürfen keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte veröffentlicht, verbreitet oder zugänglich gemacht werden.

(6) Designenlassen.de behält sich grundsätzlich das Recht vor, Inhalte jeglicher Art zu entfernen.

§ 6 Anmeldung und Mitgliedskonto

(1) Die Nutzung von Designenlassen.de setzt eine Anmeldung voraus, diese ist kostenlos. Mit der Anmeldung kommt zwischen Designenlassen.de und dem neuen Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Webseite zustande.

(2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und natürlichen Personen mit Geschäftsfähigkeit gestattet.

(3) Ändern sich die im Mitgliedskonto angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben zu aktualisieren.

(4) Bei der Anmeldung wählen Mitglieder ein Passwort. Dieses ist geheim zu halten. Mitglieder sind verpflichtet, Designenlassen.de umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Mitgliedskonto missbraucht wurde.

(5) Mitglieder haften für alle Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.

(6) Mitglieder können nur ein Konto bei Designenlassen.de eröffnen, der Missbrauch von mehreren Konten, z.B. bei der Abgabe von Angeboten und Benennung eines Siegers ist verboten.

(7) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

(8) Einem Mitglied ist es nicht gestattet ein Projekt vorzeitig zu beenden um zur Vermeidung einer Gebührenzahlung an designenlassen.de mit einem teilnehmenden Designer separat in Verhandlungen zu treten bzw. einen Nutzungsvertrag zu schließen.

(9) Ein Mitglied ist berechtigt eine beliebige Anzahl von Service-Credits von designenlassen.de zu erwerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergütungsregeln.

(10) Ein Designer-Mitglied erhält nach Beendigung eines Designwettbewerbs von designenlassen.de die nach den Vergütungsregeln auf ihn entfallenden Service-Credits unverzüglich gutgeschrieben.

(11) Jedes Mitglied kann von designenlassen.de die Auszahlung der auf seinem Mietgliedskonto gutgeschriebenen Service-Credits in gewünschter Menge verlangen. Die Einzelheiten der Auszahlung richten sich nach den jeweils gültigen Vergütungsregeln.

§ 7 Nutzungsvertrag zwischen Auftraggeber und Designer

(1) Zwischen Auftraggeber und dem von ihm als Gewinner benannten Designer kommt ein Nutzungsvertrag über den Vorschlag des Gewinnerdesigners gegen das festgelegte Preisgeld mit dem auf designenlassen.de angegebenen Inhalt zustande.

(2) Am Wettbewerb teilnehmende Designer akzeptieren mit der Teilnahme am Wettbewerb den Nutzungsvertrages mit dem bei designenlassen.de ersichtlichen Inhalt; Auftraggeber erklären sich durch die Bestimmung eines Gewinners mit einem entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem Gewinnerdesigner einverstanden.

(3) Ein Nutzungsvertrag kommt in keinem Fall mit designenlassen.de als Vertragspartner zustande, es sei denn designenlassen.de betreibt selbst einen Designwettbewerb und gilt insoweit als Auftraggeber.

§ 8 Systemausfälle und Wartungsarbeiten

(1) designenlassen.de ist bemüht die Funktionalität der Designenlassen.de-Webseite dauerhaft sicher zu stellen. Dennoch kann es zu gelegentlichen Systemausfällen kommen. Unsere Plattform wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Es kann jederzeit planmäßige und unplanmäßige Wartungsarbeiten geben, durch die bestimmte Funktionen nicht verfügbar sind.

(2) Service-Credit-Gutschriften, Angebotsverlängerungen oder Schadenersatzansprüche werden im Falle von Wartungsarbeiten oder eines Systemausfalls nicht gewährt.

§ 9 Haftung der designenlassen.de

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die nachfolgenden Regelungen auch für die Haftung der designenlassen. de für ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.

(2) Nachfolgende Haftungsbeschränkungen gelten auch entsprechend für direkte Ansprüche des Mitgliedes gegenüber gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der designenlassen.de

(3) designenlassen.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen,
  • für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • für vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • für grobe Fahrlässigkeit, soweit das Mitglied Verbraucher ist,
  • für schwerwiegendes Organisationsverschulden der designenlassen.de

(4) Im Übrigen haftet designenlassen.de bei Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach begrenzt

  • für grobe Fahrlässigkeit, soweit das Mitglied Unternehmer ist,
  • für leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht)

für jedes Schaden stiftende Ereignis auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden von höchstens 500,- € je Einzelfall und maximal 1.000,- € je Jahr.

(5) Im Übrigen ist die Haftung der designenlassen.de für Sach- und Vermögensschaden ausgeschlossen. Die Haftung der designenlassen.de für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 10 Sanktion, Sperrung, Kündigung

(1) Designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt oder wenn von betrügerischen Aktivitäten ausgegangen werden muss:

  • Löschung von Angeboten und allen weiteren Inhalten
  • Sperrung des Mitgliedskontos

(2) Wenn ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die Plattform Designenlassen.de auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich erneut mit einem neuen Konto anmelden.

(3) Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied oder durch designenlassen.de gekündigt werden.

(4) Im Falle der Sperrung oder der Kündigung eines Mitgliedkontos erfolgt eine unverzügliche Auszahlung der diesem Mitgliedskonto gutgeschriebenen Service-Credits durch designenlassen.de. Einzelheiten richten sich nach den jeweils gültigen Vergütungsregeln.

§ 11 Datenschutz, E-Mail-Versand

(1) Persönliche Daten werden von Designenlassen.de beim Registrierungsprozess erfasst. Das Mitglied kann die Einwilligung zur Aufbewahrung und Verarbeitung seiner persönlichen Informationen jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen.

(2) Persönliche Daten des Mitglieds werden von designenlassen.de nur für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(3) Das Mitglied kann die Angaben in seinem designenlassen.de-Konto jederzeit mit seinem Mitgliedsnamen und seinem Passwort einsehen und bei Bedarf aktualisieren.

(4) Designenlassen.de verwendet so genannte Cookies, d.h. Dateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, dort abgerufen werden können und der Individualisierung bei der Benutzung des Internetangebots dienen. Die gespeicherten Informationen dienen der Funktionalität der Seite. Das Akzeptieren der Cookies ist erforderlich zur Benutzung der Webseite.

(5) Die Informationen im designenlassen.de-Konto und im designenlassen.de-Profil sind durch ein Passwort geschützt, sodass nur das betreffende Mitglied selbst Zugang zu seinen persönlichen Informationen hat. Das Mitglied ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn das Mitglied Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht gestattet. Designenlassen.de wird die Mitglieder nicht in E-Mails nach dem Passwort fragen. Das Mitglied hat alle Maßnahmen zu treffen, die einen Missbrauch des Passwortes durch Dritte verhindern, wie z.B. sich immer bei seinem Konto abzumelden und das Fenster des Internet-Browsers zu schließen, wenn die designenlassen.de-Seite verlassen wird; dies gilt besonders, wenn ein PC an öffentlichen Orten genutzt wird.

(6) Auf Änderungen der Datenschutzrichtlinie wird auf der designenlassen.de-Webseite hingewiesen.

(7) Designenlassen.de versendet E-Mail-Nachrichten an Mitglieder, um auf neue Projekte oder Veränderungen bei bestehenden Projekten hinzuweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages zwischen designenlassen.de und einem Mitglied, sowie die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Desinenlassen.de ist berechtigt, die AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Mitglieder haben in diesem Fall das Recht, einer solchen Änderung bzw. Ergänzung zu widersprechen. Wenn das Mitglied in diesem Falle nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung widerspricht, so gelten die geänderten bzw. ergänzten AGB ab diesem Zeitpunkt. Das Mitglied wird über die Änderung sowie die Widerspruchsmöglichkeit auf der Designenlassen.de Webseite hingewiesen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Designenlassen.de, wenn beide Parteien Kaufleute sind.

(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.