Archiv für November 2010

Neue Services: Markenanmeldung und Gesamtpaket für ein Corporate-Design

Mittwoch, 17. November 2010
Neue Services: Markenanmeldung und Gesamtpaket für ein Corporate-Design

In den letzten Wochen haben wir einige schon lange geplante Erweiterungen umgesetzt.
Auftraggeber haben ab jetzt die Möglichkeit, Ihr neues Logo bzw. den neuen Markennamen über unsere Partner-Kanzlei Borgelt & Partner als Marke eintragen zu lassen. Außerdem gibt es jetzt neben den bisher vorhandenen Einzelkategorien zwei neue Gesamtpakete für ein komplettes Corporate Design. Hier die Details der neuen Features:

Markenanmeldung

Auftraggeber können mit einem Formular Ihr neues Logo beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke anmelden lassen. Unsere Partner-Kanzlei Rechtsanwälte Borgelt & Partner leiten dann die notwendigen Schritte ein und begleiten Eure Markenanmeldung. Das Ganze wird zu einem Festpreis in Höhe von 153,51 € (inkl. 24,51 € ges. MwSt.) angeboten. Die im Festpreis enthaltenen Leistungen sind:
  • Klasseneinteilung der Waren/Dienstleistungen
  • Identitätsrecherche zum Wortbestandteil der Marke
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke
  • Informationen zum Verfahren mit Kurzgutachten
  • Markenanmeldung
  • Standardkorrespondenz mit dem DPMA

Hinzu kommen noch die Kosten für die Amtsgebühren (DPMA), diese richten sich nach dem Umfang der Anmeldung, betragen aber mindestens 300 € für drei Klassen.

Hier gelangt Ihr zum Formular und weiteren Informationen für die Markenanmeldung:
http://www.designenlassen.de/markenanmeldung

§§§

Gesamtpaket Corporate Design mit oder ohne Jimdo-Website
Viele Auftraggeber haben in der Vergangenheit von uns ein Gesamtpaket aus Logo-Design, Visitenkarten, Briefpapier und einer kleinen Webseite gefordert. Ab sofort gibt es hierfür eigene Kategorien, nämlich das Gesamtpaket mit bzw. ohne Webseite. In beiden Paketen ist sowohl die Gestaltung von Logo, Visitenkarte und Briefpapier sowie der Druck und Versand von 500 Visitenkarten im Standardformat 8,5 cm x 5,5 cm auf 300g/m² Papier und 500 Blatt Briefpapier, DIN A4, 4/0 farbig (einseitig bedruckt) auf 80g/m² Papier enthalten. Desweiteren führen wir mit dem Auftraggeber eine telefonische Beratung durch, in welcher wir zu Themen wie Briefing, Projektablauf und Detailfragen hilfeweisend zur Seite stehen.

Wenn der Auftraggeber das Gesamtpaket Corporate Design mit Jimdo-Website bucht, erhält er außerdem noch ein individuelles Design für eine eigene Jimdo-Website. Hierbei hat er die Möglichkeit, aus zahlreichen Vorlagen sein Wunschdesign auszuwählen. Hier beispielhaft einige der Vorlagen:

Anschließend wird dafür ein individueller Header mit Logo erstellt und die gewählte Vorlage wird dem Corporate Design des Auftraggebers angepasst. Zusätzlich erhält der Auftraggeber eine kostenfreie Nutzung des Jimdo Pro-Pakets für ein Jahr, inklusive eigener www-Adresse, E-Mail-Account, schnellem Support, Online-Shop und Newsletter. Das Ganze ist dazu noch suchmaschienenoptimiert und garantiert werbefrei. Mehr Info’s zum Jimdo Pro-Paket gibt es hier: http://de.jimdo.com/preise/jimdopro/

Ihr Logo als Marke

Freitag, 05. November 2010

Zum Thema Markenrecht kommen immer wieder zahlreiche Fragen aus der Community. Daher freuen wir uns ganz besonders, dass Frau Eva N. Dzepina, LL.M. von der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte aus Düsseldorf hier in einem Gastbeitrag einige grundlegende Fragen zum Markenrecht kompetent und verständlich erklärt.

Ein Logo, das für die Produkte und Dienstleistungen seines Unternehmens steht, und in das man Zeit, Geld und Marketing investiert, verdient Schutz vor Nachahmung und Verwässerung.

Die eingetragene Marke bietet diesen Schutz.

Was ist eine Marke?

Marken kennzeichnen die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie stehen für ihre Qualität. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen und sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Markenschutz innerhalb Deutschlands entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Markenschutz kann auch durch intensive Benutzung eines Zeichens oder durch notorische Bekanntheit entstehen – dies ist aber überaus selten und mit erhöhten Nachweisschwierigkeiten verbunden.
Eine eingetragene Marke ist unbegrenzt verlängerbar und kann ein „ewiges Leben“ haben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.
Ein Logo kann als Bildmarke, oder wenn es auch Wortzeichen enthält, als Wort-/Bildmarke geschützt werden. Möglich ist auch, nur das enthaltene Wortzeichen als Wortmarke zu schützen, wenn man etwa flexibler in der grafischen Ausgestaltung des Logos bleiben will.§§§

Was bringt mir eine eingetragene Marke?

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Der Inhaber kann seine Marke auch verkaufen oder Lizenzen einräumen.
Ohne Markenschutz wird es schwierig bis unmöglich, Dritten zu verbieten, das eigene Zeichen oder ein ähnliches Zeichen zu benutzen. Verletzungen von Kennzeichen kommen sehr häufig vor, sei es durch das Registrieren von Domains, Suchmaschinenmanipulation (Black Hat SEO), Produktpiraterie, Unternehmensnamen oder -zeichen von Konkurrenten, durch Wettbewerber oder in der Werbung.
Der Vorteil einer eingetragenen Marke ist, dass diese während der Dauer ihrer Eintragung von anderen zu beachten ist – in einem Streitfall auch von dem jeweiligen Gericht. Hierbei sind keine langwierigen Nachweise einer Verkehrsgeltung der Marke oder anderweitiger Kennzeichenrechte erforderlich – es reicht schon aus, mit der Markenurkunde zu wedeln.

Wann kann man eine Marke eintragen?

Ein Zeichen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eintragungsfähig. Einer Eintragung können verschiedene Gründe entgegenstehen, etwa wenn ein Zeichen rein beschreibend für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ist ( etwa „Supersauber“ für Waschmittel oder „Online“ für Webdesign), wenn ein Zeichen für die Allgemeinheit freigehalten werden soll (etwa „.de“ für alles, was auch über das Internet angeboten werden kann) oder wenn es gegen die guten Sitten, Hoheitszeichen oder die öffentliche Ordnung verstößt. Wenn zu einem Wortzeichen ein grafisches Element hinzutritt, wie bei Logos überwiegend der Fall, ist auch bei problematischen Zeichen eher eine Eintragungsfähigkeit – dann als Wort-/Bildmarke – gegeben.

Kosten und Dauer

Die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung beim DPMA betragen mindestens 300 €. In der Grundgebühr sind 3 Waren-/Dienstleistungsklassen enthalten. Wenn die Marke in mehr als 3 Klassen geschützt werden soll kommen je Klasse weitere 100 € hinzu.
Das DPMA gibt regelmäßig neue Informationen zu der Bearbeitungsdauer von Anmeldungen heraus. Erfahrungsgemäß ist es jedoch üblich, dass man zwischen 3-12 Monate auf die Eintragung warten muss. Das liegt an der hohen Anzahl von Anmeldungen pro Tag – denn Marken werden gerne geschützt! Es ist möglich einen sogenannten Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, der eine Eintragung innerhalb von weniger als 6 Monaten sichert. Dieser Antrag löst eine Beschleunigungsgebühr in Höhe von 200 € aus.

Das ® , das ™ und das ℠

Ein ® darf man erst an seine Marke heften wenn diese eingetragen ist. Die Nutzung des ® ohne eingetragene Marke kann wettbewerbswidrig sein und abgemahnt werden. Das ™ stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und wird für Warenzeichen benutzt. Das SM stammt ebenfalls aus dem anglo-amerikanischen Raum und wird für Dienstleistungszeichen benutzt. Beide Zeichen bedeuten, dass eine so bezeichnete Marke nicht eingetragen ist. Auch die fälschliche Nutzung des ™ oder ℠ könnte einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das Zeichen ©, also der Copyright-Vermerk, entstammt aus dem anglo-amerikanischen und hat mit dem Urheberrecht zu tun. Das © mit der danach bezeichneten Person soll anzeigen, dass die Nutzungsrechte an dem urheberrechtlich geschützten Werk dieser Person zustehen. Es bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Genannte auch Urheber ist.

Empfehlung

„Ich habe erstmal mit der Marke gearbeitet, schützen wollte ich später noch…“ ist ein Satz den Rechtsanwälte oft zu hören kriegen, wenn der Mandant entweder wegen seiner eigenen Marke abgemahnt wurde, seine Domain verliert oder nicht bekommt oder andere wegen einer vermeintlichen Markenverletzung mangels eigener eingetragenen Marke nicht abmahnen kann. Empfehlenswerter ist es, sein Zeichen als Marke schützen zu lassen, bevor man in die Marke investiert und großes Marketing betreibt. Auch eine Identitätsrecherche nach bereits anmeldeten Marken in den relevanten Markenregistern ist sehr sinnvoll.
Die zu späte oder nicht erfolgte Anmeldung der Marke kann letztendlich erheblich mehr Kosten verursachen als die überschaubare Investition in den Markenschutz.

Hier schreibt Rechtsanwältin Eva N. Dzepina, LL.M.

Als Rechtsanwältin zugelassen seit 2003 ist sie spezialisiert auf den gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere das Marken- und Urheberrecht. Bei Borgelt & Partner in Düsseldorf berät und vertritt sie Mandanten u.a. in Fragen rund um das Marken-, Urheber-, Kunst-, Design- und Internetrecht sowie bei Domainstreitigkeiten und Produktpiraterie.

Borgelt & Partner Rechtsanwälte, Taubenstraße 22, 40479 Düsseldorf

www.borgelt.de


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