Nach langer Entwicklungszeit haben wir heute wesentliche Änderungen auf designenlassen.de eingeführt.
Die wichtigsten Punkte:
- Vorkasse-Projekte sind jetzt möglich! Das heißt der Auftraggeber kann beim Projektstart das Preisgeld an designenlassen.de bezahlen, die Abwicklung der Preisgeldzahlungen an den Designer nach Projektabschluss erfolgt dann über designenlassen.de.
- Wir bieten Auftraggebern eine 100% Preisgeld-zurück-Garantie. Vorkasse heißt also nicht garantiertes Preisgeld!
- Neues Vergütungssystem bei Vorkasse-Projekten: 75% des Preisgeldes gehen an den Gewinner, 25% werden unter den Designern aufgeteilt, deren Design mit mindestens 3 Sternen bewertet wurde
- Bei Zahlungsabwicklung über die Plattform wird bei Auszahlung eine Gebühr in Höhe von 10% fällig. Diese wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
- Neuer Nutzungsvertrag zwischen Auftraggeber und Designer
Was sind die Hintergründe für diese Umstellung?
Seit dem Start von designenlassen.de im November 2008 entwickeln wir die Plattform kontinuierlich weiter, um für Auftraggeber und Designer mehr Nutzen zu schaffen. Eine der wesentlichen Forderungen aus der Designer-Community waren von Beginn an Vorkasse-Projekte. Bei Vorkasse-Projekten bezahlt der Auftraggeber die Einstellgebühr und das Preisgeld für sein Projekt im Vorfeld an designenlassen.de. Das Preisgeld wird dann in Form von Service-credits von designenlassen.de verwaltet. Nach erfolgreichem Projektabschluss wird das Preisgeld ausgeschüttet, das heißt die Gewinnerdesigner erhalten die ausgesetzten Service-credits und können sich diese dann in Ihrer Wunschwährung auszahlen lassen. Als Beleg erhalten sie eine Gutschrift von designenlassen.de. Die direkte Rechnungsstellung zwischen Designer und Auftraggeber fällt damit bei Vorkasse-Projekten weg.
Bei Vorkasse-Projekten gehen nur 75% des Preisgeldes an den Gewinner, die restlichen 25% werden zu gleichen Teilen unter denjenigen Designern aufgeteilt, die ein Design eingereicht haben, das vom Auftraggeber mit 3 Sternen oder mehr bewertet wurde. Uns erscheint diese Regelung fair, denn bei vielen Projekten ist das Ergebnis eine Mischung aus Einzelleistung und Teamwork. Selbstverständlich erhält der Auftraggeber nur die Rechte am Gewinnerdesign und kann nur dieses nutzen!
Die Abwicklung der Datenübergabe wird bei Vorkasse-Projekten über die Plattform laufen. Das heißt Ihr ladet zukünftig bei Vorkasse-Projekten die Feindaten auf designenlassen.de hoch. Sobald der Auftraggeber die Übergabe der vollständigen Projektdaten bestätigt hat wird das Preisgeld in den Account der Gewinner-Designer gebucht.
Die Auszahlung kann jederzeit angefordert werden. Die Mindesthöhe für eine Auszahlung beträgt 50 credits (das entspricht 50€).
Außerdem gibt es jetzt einen separaten Nutzungsvertrag zwischen Auftraggeber und Designer, diesem stimmen zukünftig beide Parteien zu, nachdem ein Design zum Gewinner gekürt wurde. Im Vertrag sind die Nutzungsrechte genauer als bisher geregelt, außerdem bestätigt der Designer darin nochmals ausdrücklich, dass er im Besitz aller Rechte an dem verkauften Design ist.
Wie geht es weiter?
Vorkasse-Projekte werden von uns zunächst als Option eingeführt. Es wird also nach wie vor Projekte ohne Vorkasse geben, bei denen die Zahlungsabwicklung direkt zwischen Auftraggeber und Designer durchgeführt wird. Hier gehen dann auch 100% des Preisgeldes an den Gewinnerdesigner. Wir wollen zunächst Erfahrungen mit der neuen Vorkasse-Regelung sammeln, unsere internen Abläufe optimieren und das Feedback von Auftraggebern und Designern abwarten. Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden.
Um jedes Missverständnis zu vermeiden: Vorkasse heißt nicht garantiert! Bei Vorkasse kann der Auftraggeber das Preisgeld zurückfordern wenn ihm keines der Designs überzeugt.
Was haltet Ihr von den Neuerungen? Kommentare sind willkommen!
Das erste Vorkasse-Projekt ist übrigens ein Projekt in eigener Sache, wir suchen ein neues Logo für designenlassen.de:
Update: Wir haben die Schwelle für die Ausschüttung des Favoritenbonus auf 4 Sterne erhöht.
Update2: Der Nutzungsvertrag wurde jetzt auf Basis der Kommentardiskussion angepasst, die Änderungen sind gerade online gegangen (7.6. 12:00 Uhr). Danke für die vielen hilfreichen Kommentare.
Die Regelung ist echt gut, nur sollten Designer/Entwürfe mit mindestens 4 Sterne Bewertungen berücksichtigt werden, da diesen Entwürfen meist nur noch ein „i-Tüpfelchen“ fehlt und diese Entwürfe dann eher honoriert werden sollten, als die mit 3 Sternen.
Entwürfe mit einer 3 Sterne Bewertung sind auf dem guten Weg den AG zu überzeugen, aber eben nur auf dem guten Weg.
LG FLAMINGFLOW
Vorkasse ist also ein „kann“, aber kein „muss“? D.h. keine Vorkasse, dann auch keine 25% Verteilung?
@Alex Wunschel: Richtig, nur bei Vorkasse-Projekten gilt die 75/25 Verteilung. Da bei Nicht-Vorkasse-Projekten die Zahlungsabwicklung direkt zwischen Auftraggeber und Designer durchgeführt wird wäre das ein kaum zumutbarer Aufwand für den Auftraggeber und die Designer. (Rechnungsstellung, viele Zahlungen usw.)
@flamingflow: danke für den Hinweis, wir werden erst einmal abwarten wie die neue Regelung angenommen wird.
Zunächst einmal ich begrüße die Einführung des Vorkassemodells und die Splittung des Preisgeldes da dann die geleistete Arbeit nicht ganz für die Tonne ist.
Zwei Kritikpunkte habe ich an dieser Stelle jedoch.
Erstens muss ich Flammingflow recht geben bzw. zustimmen das Entwüre erst ab 4 Sternen berücksichtigt werden sollten.
Zum zweiten denke ich solltet Ihr endlich auch eine Garantieoption einführen. Ganz gleich ob in Vorkasse oder normalen Projekten. Der Aufwand lohnt sich einfach mehr und auch die Motivation ist meiner Meinung nach höher wenn man weiss das garantiert ein sieger aus dem projekt hervor geht.
ansonsten bin ich mal gespannt und harre der Dinge die da kommen.
Viele Grüße
@PicctureVisions: OK, das mit den 4 Sternen scheint echt ein Thema zu sein. Danke für die Anregung. Wir werden das als Hausaufgabe mit ins Wochenende nehmen.
Richtig, garantierte Projekte sind der nächste logische Schritt. Aber das macht nur bei Vorkasse-Projekten Sinn und hier müssen wir erst einmal den Ablauf perfektionieren und Erfahrungen sammeln.
Also ich bin kein Fan der neuen Regelung. Vorkasse ja, aber das mit der Aufteilung halte ich persönlich für überzogen. Wenn ich an einem Wettbewerb teilnehme, dann will ich 100% oder nichts. Man darf nicht vergessen, dass nach Ablauf eines Wettbewerbes noch Arbeiten anfallen, die den *Nichtgewinnern* erspart bleibt. Bei einem Preisgeld von 200€ für ein Logo (was eh schon lachhaft ist) dann auch noch 25% abzutreten finde ich persönlich alles andere als fair… gerade zu unzumutbar. Auch bin ich nicht sicher, ob jeder AG dies begrüßt, wenn sein Preisgeld aufgeteilt wird…schliesslich möchte er SEIN LOGO bezahlen und es handelt sich hier um Wettbewerbe. Fazit: Persönlich werde ich mich von solchen Wettbewerben fern halten.
Also ich finde das ganze irgendwie in sich unschlüssig. Ich wurde heute nach dem Gewinn eines Wettbewerbs direkt mit dem neuen Nutzungsvertrag konfrontiert.
Was meiner Meinung nach keinen rechten Sinn macht, ist, dass darin offiziell bestätigt werden soll, dass der Designer alle Rechte an seinem Werk hat und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Das sollte natürlich jedem VORHER schon klar sein, jedoch halten sich einige der „Designer“ nicht daran sondern kopieren tlw. von fotolia, istockphoto etc. ihre Bildmarken oder ahmen die Designs anderer Designer nach (was trotz eindeutiger Beweise hier nur halbherzig seitens designenlassen.de verfolgt wird > aber das ist ein anderes Thema.) >>> Daraus folgt dass diese Leute u.U. trotzdem einen Wettbewerb gewinnen (da es ja weder richtig verfolgt noch irgendwie kontrolliert wird) und lesen nochmal IM NACHHINEIN dass sie das nicht dürfen. Doch dann ist es ja schon zu spät! Was passiert jetzt???
• Bekommt der betreffende „Designer“ dann plötzlich ein schlechtes Gewissen?
• Wenn dem so ist, kann er dann noch vom Sieg zurücktreten?
• Was passiert dann mit dem AG, geht er leer aus, oder wählt er dann ein anderes Logo aus?
• Oder blinken dem „Designer“ die Euros bzw. designenlassen-credits entgegen und er vergisst einfach dass das Logo abgekupfert oder geklaut ist?
• Was ist mit den Logos die banalste Formen wie Kreise, Quadrate, Rechtecke und deren ÜBLICHE Komposition zu- und miteinander aufnehmen. Kann der Designer wissen, ob z.B. ein Roter Kreis mit einem A in der Mitte nicht vielleicht ein geschütztes Logo ist?
In 99% der Fälle findet garantiert keine ordentliche Recherche statt, ob es ein identisches oder ähnliches Logo bereits gibt und ob dafür bereits Markenschutz besteht, geht ja auch nicht bei den Preisen und dem Prinzip dieser Plattform, bei dem JEDER mitmachen darf, der einen Rechner hochfahren kann.
Trotzdem sollen diese Leute am Ende bestätigen alle Rechte an dem Logo zu haben. Selbst mir wurde es dabei mulmig zumute, obwohl ich ein absolut reines Gewissen habe, aber man kann doch nicht ernsthaft von einem erwarten, dass man vor jeder Einreichung umfangreiche Recherchen durchführt, wenn es am Ende vielleicht 200, statt 2000 EUR für ein Logo gibt. Trotzdem soll ich offiziell bestätigen dass es so ist und mache mich somit direkt haftbar falls später tatsächlich jemand auf den AG zukommt und eine Rechteverletzung anmeldet, schließlich habe ich es jetzt ja schriftlich bestätigt!
Die andere Frage ist ja, dass hier Leute aus Paraguay, Russland, Ukraine und von sonst überall aus der Welt und außerhalb Europas mitmachen, und sich sicher nicht durch so ein offizielles Dokument abschrecken lassen, denn sie haben ja nichts zu befürchten!
Wer soll sie denn verfolgen? Somit gibt das dem AG auch nicht unbedingt mehr Sicherheit, was vermutlich die Absicht hinter dieser neuen Funktion war.
Was mir völlig schleierhaft ist, ist die Vorkasse-Funktion. Was soll denn das? Es bringt uns Designern doch nichts wenn wir wissen, dass der AG das Geld schon bei DL hinterlegt hat, wenn er es jederzeit wieder zurückfordern kann und durch diese Option nicht zur Abnahme eines Designs verpflichtet ist. Noch dazu schmälert es für den Gewinner die eh schon meist viel zu niedrigen Preisgelder um 35%. Denn 25% bekommen die andern Teilnehmer mit 3 Sternen (und das können ziemlich viele sein) und dann noch mal 10% Bearbeitungspauschale bei der Auszahlung…
Vermutlich wollte man seitens DL hier neue Anreize schaffen, die meiner bescheidenen Meinung nach noch nicht zu Ende gedacht waren, oder?
Ich habe mich in letzter Zeit hier etwas zurückgezogen und meine Kreativität in einem Konkurrenzportal eingesetzt, wo es garantierte Projekte ohne viel Schnick-Schnack gibt und fühle mich als Designer dort mittlerweile wohler als bei DL. Nicht zuletzt, weil dort klare Regeln herrschen was das kopieren fremder Ideen und Stock-Material betrifft und auch wirklich Leute gesperrt werden, die ihren Unfug dort treiben, sobald man ihnen die Mutwilligkeit zur Kopie nachweisen kann.
Sorry wegen dem Roman, aber ich hoffe DL erträgt auch mal harte und kritische Worte seitens der Designer, denn ohne uns wäre dieses Portal nichts. Bin gespannt wie es in Zukunft hier weiter geht, und ob die echten Designer irgendwann die Rückendeckung seitens der Portalbetreiber bekommen die sie verdient hätten.
Ich freue mich zwar, dass an diesem Portal gefeilt wird, aber was wir bräuchten wären ECHTE Neuerungen und nicht nur irgendwelche halbherzigen Features.
In diesem Sinne viel Erfolg weiterhin,
smik
Schließe mich Spirit zu 100% an.
Also ich bin mit smik vollkommen einer Meinung. Die Leistungen auf DL sind ohnehin schon so günstig, da wären garantierte Preisgelder das Mindeste was eingeführt werden sollte. Zu einem Wettbewerb gehört immer auch ein Gewinner. Beim 100m-Lauf gibt’s das auch nicht, dass keine Gewinner gekürt werden, nur weil alle über 10s gelaufen sind. Außer bei DL kenne ich weltweit keinen WETTBEWERB der ohne Gewinner beendet wird.
Auch müsste mal was gegen AGs unternommen werden die anfangs mal höchstens einen Kommentar abgeben, dann aber für den Rest der Laufzeit weder kommentieren noch bewerten. Dies zeugt nicht gerade von gegenseitigem Respekt. Wahrscheinlich werden die Kreativen hier von Agenturen für kostenloses Brainstorminig missbraucht; so sieht’s zumindest aus. Hier bei DL bekommen die AGs für unheimlich wenig Geld bis zu 400 Vorschläge zur Auswahl und dafür scheint einigen der ausgeschriebene Betrag noch zu viel zu sein.
Mal eine andere Frage: Gibt DL bei Nichtgefallen der Designs auch die Angebotsgebühr an den AG zurück?
Viele Grüße
groundhog
Ich finde die neue Regelung bzgl. der Vergütung im Prinzip sehr gut, da gute Endresultate doch in erster Linie durch das Zusammenwirken vieler guter Entwürfe entstehen. Allerdings glaube ich auch, dass man hier am Ende nur die 4 und 5 Punkte Entwürfe berücksichtigen sollte. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen, dass der Auftraggeber einen 2. und 3. Platz wählt und die 25% dann unter Platz 2 und 3 aufgeteilt werden. Natürlich bleibt dann bei einem Wettbewerb mit 200,- EUR Vergütung nicht mehr viel, aber meiner Meinung nach sollte hier ein Logo auch nicht unter 300,- EUR liegen, insbesondere wenn man mal nachrechnet wieviel Gesamtstunden an Arbeitskraft in einen Wettbewerb einfließen (also die Gesamtzeit aller Designer). Soviel Arbeit kommt ja dem Auftraggeber zu Gute, in dem er wohl einen wesentlich besseren Entwurf erhält, als wenn er nur eine Agentur beauftragt hätte.
Den anderen Punkt den ich noch ansprechen wollte, wären die Nutzungsrechte. Natürlich erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an einem Logo, aber was heißt hier uneingeschränkt? Ich kann keinem AG garantieren, ob er das Logo auch beim Marken- und Patentamt erfolgreich anmelden kann, da ich für 200,- EUr natürlich keine Recherche diesbezüglich anstelle. Agenturen die neben der Logoentwicklung auch die Nutzbarkeit als eingetragene Marke prüfen, nehmen Honorare im hohen vierstelligen wenn nicht sogar fünfstelligen Bereich. Also dies sollte dann auch noch im Nutzungvertrag vermerkt werden. „Die erfolgreiche Anmeldung beim Marken- und Patentamt kann nicht garantiert werden.“
Über Sinn und Unsinn der Vorkasse-Projekte kann man jetzt lang und Breit diskutieren. Was ich nicht verstehe ist warum eine Garantie nur bei Vorkasse sinn machen soll? Bei der Konkurrenz funktioniert das doch auch wunderbar ohne Probleme. Ich finde diese aussage ein bisschen…selstam um es mal sehr diplomatisch auszudrücken.
Was mich aber jetzt aufgeschreckt hat war smiks beitrag zum neuen Nutzungsvertrag.
wenn ich smiks comment mir so durchlese und durch den kopf gehen lasse bin ich doch am zweifeln ob das wirklich sinn macht. Gibts den Nutzungsvertrag eigentlich irgendwo einzusehen? ich hab dazu nix gefunden (oder bin ich nur blind?). Wäre aber Sinnvoll zu wissen was da drin steht um zu entscheiden ob das i.o. ist oder ob man das doch ablehnt und aussteigt.
Nach der Kritik:
Zunächst einmal finde ich es generell positiv, dass DL sich Gedanken zur Optimierung macht.
Inhaltlich stimme ich aber Spirit zu.
Eine 75%/25% Splittung des Preisgeldes finde ich nicht besonders sinnvoll.
Wenn man an einem Wettbewerb teilnimmt, so muss einem auch klar sein,
dass man halt eben nicht gewinnt. Wo ist das Problem?
Diese Regelung wird dazu führen, dass bei niedriger dotierten Wettbewerben weniger
Designer mitmachen werden. Wie Spirit schon sagte: Bei 200 EUR Preisgeld hat man
keine Lust, davon dann noch 25% abzugeben. Das ist dann doch recht unattraktiv.
Ich würde dann auch eher bei Projekten der bisherigen Regelung bleiben.
Dann lieber ganz oder gar nicht.
Was ich nicht ganz verstehe: Was bringt das hinterlegte Preisgeld wenn der AG es
jederzeit wieder zurückziehen kann?
Gab es in der Vergangenheit Beschwerden über Auftraggeber, die den Gewinner
nicht bezahlt haben? Das wäre dann natürlich ein Argument.
Aber ansonsten verstehe ich den Sinn nicht ganz.
Ich werde in Zukunft noch selektiver an Wettbewerben teilnehmen.
Viele Grüße,
NeueSchlichtheit
Zum Thema VORKASSE:
Bitte betrachtet die Einführung von Vorkasse-Projekten als den 1. Schritt Richtung garantierte Projekte. Aus unserer Sicht kann man von Garantie nur dann reden wenn das Geld (in Form von gekauften Credits) bei uns hinterlegt ist.
@NeueSchlichtheit: zu deiner Frage was es bringt wenn der AG es jederzeit wieder zurückziehen kann: das bringt noch ein Stückchen Sicherheit, dass der AG sein Projekt ernst nimmt und dass das Budget überhaupt da ist. Außerdem soll das Zurückziehen vom Preisgeld vom AG begründet sein.
So wollen darauf reagieren, dass ab und zu es vorkommt, dass unsere Plattform nur zur Generierung der Designideen mißbraucht wird. Jemand der noch vor Beginn des Projektes nicht vorhabt einen Gewinner zu bestimmen, wird 2 mal überlegen ob er das Preisgeld bei uns hinterlegt. Vor allem bei Projekten mit höherem Preisgeld.
Perspektivisch gesehen sollen alle Projekte Vorkasse mit Garantieoption sein.
noch eine Frage, was ist denn, wenn es keinen Entwurf mit mind. 3 Sternen gibt. wer bekommt dann das Geld? Ich habe meinen letzten Wettbewerb mit einem 3 Sterne Entwurf gewonnen und der AG hat den Entwurf über alle Maße gelobt und trotzdem nur 3 Sterne vergeben? Warum, weiß nicht, aber das habe ich auch schon bei anderen beobachtet. Die Idee einen 2 und 3 Platz zu küren fände ich schon interessanter 😉
Zitat:“Aus unserer Sicht kann man von Garantie nur dann reden wenn das Geld (in Form von gekauften Credits) bei uns hinterlegt ist. “
Ist aus einem gewissen Blickwinkel sogar logisch nachzuvollziehen wenn man bedenkt das dann die Gebühren erhoben werden können und man so nicht nur an den AGs sondern frei nach dem Motto:“doppelt verdient ist besser verdient“ nun auch bei den Designern zugreifen kann.
Mir ist das gestern garnicht so bewusst geworden beim lesen, da ich die Grundidee ansich nicht so wirklich verkehrt finde. Wenn ich die ganze Geschichte jedoch ein wenig Revue passieren lasse muss ich mich doch schon sehr wundern was das soll. Denn anstelle eines Mehrwertes, höherer Sicherheit damit mehr Projekte einen Gewinner haben und einer generellen Anhebung des Preisniveaus, wird auf kosten der Designer etwas eingeführt, bei dem nur Ihr euch unterm Strich die Hände reiben könnt.
Spielt man mal ein bisschen mit den Zahlen stellt sich schnell heraus das die Designer die Verlierer sind. Tolle Wurst.
Neuerungen auf designenlassen.de hört hört .. Eure Plattform empfinde ich als Designer äußerst spannend, es macht einfach Spaß sich mit den Kollegen im Ring zu messen. Gibt es aber am Ende einer Schlacht keinen Gewinner, so verfehlt die Sache für mich ihren Sinn. Also: Ein oder besser drei garantierte Gewinner und ich steige wieder ein.
Je öfter ich mir das alles durchlese, desto weniger Lust bekomme ich, hier an irgendeinem Projekt noch teilzunehmen. Das sind Schritte in eine Richtung, die mir ganz und gar nicht gefällt. Am Ende muss man wohl, bevor man einen Entwurf einstellt, diesen auch noch selbst anmelden und die Rechte übertragen…falls man gewinnt.
Mal ehrlich 200Euro minus 25% minus 10%=keine Lust. Was die Nutzungsrechte angeht…die Rechte allgemein, sollte hier nicht besser ein Anwalt von ausserhalb hinzugezogen werden?…praktisch ein Service, den der AG kostenpflichtig über dl in Anspruch nehmen kann. Hierzu sucht sich dl einen geeigeneten Partner und verdient auch nochmal daran. Einen Hinweis dazu, schön verpackt auf die Seite, in der der AG das Projekt einstellt und er ist sich über die Risiken im Klaren.
Es sollten mal Neuerungen vorgenommen werden, die die Laune der Designer hebt…da wurden in der Vergangenheit so viele Punkte angesprochen, doch bislang nur ein Bruchteil davon umgesetzt. Hier werden lediglich die Designer in die Pflicht genommen.
@alle: Erst einmal vielen Dank für die offenen Worte und die zum Teil sehr ausführlichen Postings! Zunächst einige Antworten zu den gestellten Detailfragen:
– Wenn der Auftraggeber einen Gewinner kürt und keine 3 Sterne an andere Designer vergibt, dann bekommt natürlich der Gewinner 100% des Preisgeldes. Bei der Auszahlung werden 10% Handling-Gebühr abgezogen.
– Wenn der Auftraggeber sein Preisgeld zurückfordert, dann erhält er nur das Preisgeld, nicht aber die Einstellgebühr zurück.
– Den neuen Nutzungsvertrag werden wir am Montag besser zugänglich machen, danke für die Anregung!
Dass die 75%/25% Regelung so kritisch gesehen wird ist für uns überraschend und mal wieder sehr lehrreich. Dadurch wollten wir die Projekte eigentlich gerechter machen. Wir werden sehr genau beobachten wie die ersten Vorkasse-Projekte laufen und dann gegebenenfalls die Regelungen noch anpassen.
Ich begrüße die Einführung der 25%-Regel sehr und werde, sobald ausreichend vorhanden, nur noch an solchen Projekten teilnehmen.
Mit dem bisherigen „Alles oder nichts“-System kann es durchaus vorkommen, dass man einmal kurz hintereinander zwei Projekte gewinnt und dann zwei Monate lang gar nichts, obwohl man regelmäßig an Projekten teilnimmt. Solche starken Einkommensschwankungen helfen niemandem.
(Ich bin zwar neu bei designenlassen, habe jedoch bei einem ähnlichen Anbieter schon Erfahrung sammeln können.)
Das neue System belohnt Designer, die regelmäßig mit guten Designs an Projekten teilnehmen, mit einem relativ regelmäßigen Einkommen. Das ist fair und logisch, finde ich. Nicht zuletzt deshalb, weil Auftraggeber oft erst durch Betrachten der vielen Designs darauf kommen, was sie nun wirklich wollen und was nicht.
Und davon profitierte bisher allein der Gewinner.
Dass nun Designer, die häufig gewinnen, wegen der sinkenden Gewinnsumme unzufrieden sind, ist im ersten Moment verständlich. Bedenkt jedoch bitte, dass auch ihr wahrscheinlich deutlich mehr Projekte verliert als gewinnt, so dass auch ihr in den meisten Fällen von den 25% profitieren werdet – möglicherweise sogar bei jedem nicht gewonnenen Projekt, an dem ihr zukünftig teilnehmt.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und 50% oder sogar noch mehr an die restlichen (gut bewerteten!) Projektteilnehmer ausschütten. Denn ein regelmäßiges, aber (scheinbar) bescheidenes Einkommen ist viel mehr wert als ein Glücksspiel mit potenziell hohem Gewinn.
In dieser Hinsicht ist vielleicht das Microstock-Modell ein guter Vergleich: Auch dort waren Fotografen anfangs sehr skeptisch, weil sie nun deutlich weniger pro Bild verdienen sollten. Durch die gleichzeitig deutlich höheren Verkaufszahlen hat sich jedoch so mancher inzwischen eine goldene Nase verdient.
Ein weiterer Grund, warum ich dieses neue Modell begrüße, ist folgender:
Wenn designenlassen garantierte Projekte einführt (was hoffentlich sehr bald passieren wird), ergibt sich ein neues Problem: Auftraggeber, die unter falschem Namen am eigenen Projekt teilnehmen (oder einen Freund teilnehmen lassen) und sich so ihre eigene Geld-zurück-Garantie zaubern.
Selbst wenn designenlassen nun die Identität jedes Auftraggebers und jedes Designers verifiziert, besteht immer noch die Gefahr des Betrugs. Schließlich kann man nie wissen, in welcher Beziehung die vielen Auftraggeber und Designer wirklich zueinander stehen, wenn sie nicht gerade die gleiche Adresse oder den gleichen Nachnamen haben.
Das 25%-Modell schafft hier Abhilfe, besonders wenn designenlassen einen Schritt weiter geht und daraus z.B. ein 75%-Modell macht: Der Großteil des Geldes wird dann nämlich an die Community (genauer: an den gut bewerteten Teil der Community, idealerweise gemäß einer Rangliste pro Projekt) ausgeschüttet, was den Betrug deutlich erschwert.
Ich rechne mit skeptischen Reaktionen, möchte aber daran erinnern, dass es sich im Prinzip nur um eine andere Form der Bezahlung handelt.
Denn die besten Designer werden immer noch am meisten verdienen (wenn auch evtl. etwas weniger als vorher) und die schlechtesten am wenigsten, nur wird alles regelmäßiger, verlässlicher und, wie ich finde, fairer ablaufen. Es wird weniger Pechvögel geben und weniger Pechsträhnen. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die das hier nicht nur zum Spaß machen, sondern um damit Geld zu verdienen – und zwar mit möglichst niedrigem Glücksspiel-Faktor.
Mein Fazit: Im Moment ist es sehr riskant, sich auf den möglichen nächsten Gewinn zu verlassen, nicht zuletzt wegen der Freiheit des Auftraggebers, ein Projekt ohne Gewinner zu beenden, und wegen des möglichen Betrugs bei garantierten Projekten. Insofern taugen Websites wie designenlassen zzt. eigentlich nur als Freizeitbeschäftigung. Das neue Bezahlmodell könnte dies ändern.
@Inkverve
Was du da forderst ist ein komplett anderes System und bedürfte, wenn man deinen Vorschlag ernst nehmen soll, einer eigenen Website.
DL ist keine Glücksspielseite, sondern ein Wettbewerbsportal. Oder hast du schon mal von Olympischen Spielen gehört, bei denen das Preisgeld nicht an den Athleten vergeben wird, der die beste Leistung gebracht hat, sondern an alle Wettstreiter. Nach dem Motto die haben ja auch fleißig trainiert und sollten auch etwas verdienen.
Das die AG’s nach tlw. nicht nachvollziehbaren Kriterien Ihre Gewinner wählen ist eine traurige Tatsache, teils spielen da „Geschmacksfragen“ mit rein die mit erfolgreichen Marketing nichts zu tun haben, twl. fühlen Sie sich geschmeichelt, dass Designer aus den Top-Rängen der Top-Ten mitmachen, egal ob die Arbeit subjektiv gut ist etc… Aber es ist und soll ein Wettbewerbsportal bleiben, so zumindest meine Meinung und im Wettbewerb gibt es eben immer NUR einen Sieger und der Zweite ist im besten Fall der Erste der verloren hat und mehr nicht!
Hier ist Leistung gefragt und nicht „ich will auch mal was verdienen, auch wenn ich nich so gut bin wie die anderen“!
Wenn hier tatsächlich das Preisgeld gesplittet werden soll, dann nur an die besten 3, wie bei den Olympischen Spielen auch um beim oberen Bsp. zu bleiben. Das funktioniert auf einen Konkurrenzportal sehr gut allerdings ist dort das Preisgeld in einer ganz anderen Liga, wir sprechen hier von bis zu 5.000 (in Worten: fünftausend) Euro da macht das Aufteilen sogar Spaß, weil jeder was davon hat. Ich kann gar nicht ernsthaft glauben, dass man hier ernsthaft von 200 EUR immernoch 35% abzeihen will!!!
Deine Befürchtungen von Betrug bei garantierten Projekten kann ich nicht nachvollziehen. Beim Konkurrenzportal funktioniert das ganz wunderbar und die guten Designer verweigern sich tlw. bei nicht garantierten Projekten überhaupt mitzumachen und somit sind die AG’s gefordert Garantien auszusprechen, wenn Sie was wirklich Gutes wollen.
Außerdem läßt sich ganz einfach sehen ob Betrug vorliegt oder nicht, wenn (wie so oft) Designer die zum festen Inventar gehören gewinnen kann man davon ausgehen, dass es sich um einen fairen Wettbewerb handelte. Erst wenn ein ganz neuer Designer gewinnt, sollte man ggf. die Konstellationen im Hintergrund genauer prüfen.
In diesem Sinne, gib einfach künftig mer Gas, dann gehörst du auch öfter zu den Gewinnern!
Zitat:“Den neuen Nutzungsvertrag werden wir am Montag besser zugänglich machen, danke für die Anregung!“
Dann sollte das Ding jetzt aber auch endlich mal irgendwo zu sehen sein. Ohne vorheriges explizites Einverständnis hat der keine Rechtsgültigkeit, ganz gleich was ihr in den AGB stehen habt.
@PicctureVisions: Der Vertrag ist jetzt aus dem Hilfe-Bereich verlinkt, er ist nur im eingeloggten Zustand sichtbar. Designer und Auftraggeber stimmen dem Vertrag nach Projektende jeweils separat zu.
Danke für den freundlichen Hinweis 🙂
„§3 – (2) Der Designer sichert weiter zu, dass er durch die Erstellung des Designs weder gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verstoßen hat, dass der Übertragung der Nutzungsrechte gem. Ziffer 2 keine Rechte Dritter, insbesondere Eigentumsrechte oder andere Hinderungsgründe entgegen stehen. Der Abschluss dieses Vertrages durch den Designer stellt keine Verletzung an anderen Verträgen, Absprachen oder Vereinbarungen dar.“
Dies bedeutet vor Einstellung eines Designvorschlags eine Rechereche, die niemand in diesem Ausmaß von einem Designer hier verlangen kann. Solche Recherchen werden üblicherweise von eigenständigen Anbietern (Anwälten) vorgenommen…dies geben Firmen in Auftrag, bzw. Agenturen, die Unmengen an Geld für Ihre Arbeiten kassieren und diese die Kosten von mehreren hundert/tausend Euro mit einkalkulieren. Diese Vereinbarung würde bedeuten, dass ich beim Patentamt eine Recherche (meines Entwurfs, den ich einstellen möchte) in Auftrag geben muss. Mit googeln ist es hier nicht getan. Dies schein einigen nicht bewusst zu sein.
Legt ein Abmahner es darauf an, momentan schiessen solche Anwaltsgemeinschaften ja förmlich aus dem Boden ( lassen sich momentan Logos bei designenlassen.de erstellen), kann er sogar an Verwendung von Farbe/Font, Kombinationen von Farben etc. Anstoß nehmen. Mal abgesehen von den Kosten, die auf einen Designer, der solch eine Vereibarung akzeptiert, zukommen könnten… finde ich es ungeheuerlich, dass solch ein Vetrag überhaupt für solch eine Art von Plattform in Erwägung gezogen wird. Hier dürften sich demnach nur Designer tummeln, die einen Stundensatz von 120 Euro aufwärts kassieren und die Preisgelder somit nicht unter 3.000 Euro liegen dürften.
Sicher ist designenlassen.de damit auf der sicheren Seite, aber die Designer gehen mit allem, was sie hier einstellen (eine grobe Idee darf es nicht mehr sein) ein sehr sehr gr0ßes Risiko ein, weches in Relation zum Preisgeld und zur Idee der Seite an sich…in keiner Relation steht.
Hier müssen fertige Konzepte, rechtlich abgesichert als Entwurf eingestellt werden…dies gilt für jeden Entwurf von Anfang an.
Bislang habe ich diese Plattform so verstanden, dass Designer hier ihre Ideen anbieten können…quais einen kleinen Nebenverdienst erlangen können. Dass die Preise weit unter den üblichen Stundensätzen liegen ist auch schon immer klar gewesen und steht auch gar nicht zur Debatte, denn schließlich hat jeder die Freiheit, das Preisgeld zu akzeptieren …oder eben nicht. Nur sollten sich die Bedingungen dann auch an das Niveau der Plattform anlehnen.
Liebes Team von designenlassen,
zuerst einmal danke das Ihr den Nutungsvertrag endlich zugänglich gemacht habt.
Ich möchte euch ja nicht zu nahe treten oder bösartig klingen aber so wie das Ding geschrieben ist, ist es für die Tonne denn es ist nicht nur absolut unzumutbar sondern undurchführbar.
Nicht nur das sich dieser Nutzungsvertrag an entscheidenden Punkten widerspricht und selbst aushebelt, viel mehr verlangt er auch noch von den Designern zusicherungen die man beim besten Willen nicht machen kann.
Mal als besonders lustiges Beispiel: §3 Ziffer 3 versucht eine Regelung für Stockmaterial zu treffen. Ist ja ganz nett aber in Ziffer 1&2 hat man bereits zugesichert keinerlei fremde Designelemente verwendet zu haben. Hier wird also vorausgesetzt das man gegen Ziffer 1&2 verstoßen hat was bedeutet das man Vertragsbruch begeht. Bedenkt zudem man das es in den meisten Fällen unmöglich ist wie in Ziffer 3 gefordert an lizenziertem Fremdmaterial die in §2 zuzusichernden Rechte einzuräumen, Ist man gleich doppelt in den Hintern gekniffen.
Was ist eigentlich mit Fonts? Folgt man Ziffer 1&2 ist der Einsatz von Kaufschriften nicht gestattet da diese ja ebenfalls fremde Designelemente darstellen. Tut man es trotzdem hat man Vertragsbruch begangen.
Ihr solltet dieses „Vertragswerk“ wirklich gründlichst überarbeiten lassen und nicht versuchen den Designern neben den ohnehin niedrigen Preisen noch unmöglich zu erfüllende Vertragsklauseln aufbürden. Denn im Endeffekt Beisst Ihr die Hand die euch füttert. Und das geht auf Dauer nicht gut.
Ich für meinen Teil werde mich hier fern halten und keine Entwürfe mehr einreichen, solange diese Regelungen gelten, auch wenn es eigentlich schade ist. Aber das Risiko sich eine Klage einzuhandeln und in regress genommen zu werden, weil etwas garantiert werden soll und muss was man unmöglich garantieren kann ist die Sache wirklich nicht wert. Das überlass ich denjenigen die Mutig genug dazu sind.
Danke spirit, das ist genau das was ich meinte :-/
Komisch, dass wir Designer so alleine dastehen und selbst für unsere Rechte einstehn müssen. Eigentlich sollten doch die Rahmenbedingungen in solch einem Portal zu unseren Gunsten ausgelegt sein, oder liege ich da falsch.
@smik…da liegst du völlig richtig. Diese Plattform lebt von den Designern… und nun…? naja
Ich schließe mich piccture visions an und werde, sofern die AGB’s nicht abgeändert werden, mich hier verabschieden.
Ich bin mir sicher, dass die ganzen Aenderungen gut gemeint gewesen sind, aber ich glaube, dass die nur „einerseints“ durchdacht waren. Damit ich nicht Sachen wiederhole die schon gesagt worden sind, sage ich nur dass ich voellig der Meinung von Smik, Neue Schlichtheit, Spirit und PicctureVisions bin.
Anstatt endlich Accounts zu sperren , die nur beim „copy-paste“ sind , wird ein Vertrag eingefuehrt , der sich wiederspricht, und ehrlich, ich glaube nicht dass jemand der sowieso fremde Ideen benuzt , dadurch auf einmal schlechtes Gewissen bekommt.
Je mehr ich darueber nachdenke, desto mehr kriege ich den Eindruck, dass DL sich eher rauszieht , anstatt dieses Plattform zu reguileren.Bzw. Aenderungen werden am falschen Ende gemacht.
Die Ganze Diskussion jetzt waere unnoetig , wenn sich jemand die Muehe gegeben haette den Vertrag mit den Designern durchzudiskutieren, bevor es „Standard“ wird. Piccture Visions’s Beispiel , wie es mit den Fonts ist finde ich sehr passend. Fuer uns, Desiger, ist so eine Frage ganz normal, Leute aus anderen Bereichen kommen aber nicht so schnell drauf.
Ja, DL wird sagen „wir sehen wie es laeuft, dann machen wir Veraenderungen falls noetig“ . Nur in der Zwischenzeit wird DL ein Haufen Geld verlieren, wenn sagen wir mal grob , die Top 40 , aus einem oder anderen Grund an neuen Wettbewerben nicht teilnimmt.
Ich mag designenlassen sehr, aber in dem Fall habt ihr es echt nicht gut durchdacht.
@smik (Beitrag vom 10. Mai)
Ich sehe designenlassen eher als Designportal und weniger als Wettbewerbsportal. Ich denke, es geht doch in erster Linie darum, dass die Kunden gute Designs bekommen und die Designer Geld verdienen. Klar kann es sein, dass manche hier wirklich nur ihre Freizeit verbringen möchten, also in erster Linie mitmachen, um sich mit anderen zu messen. Ich vermute aber, dass die meisten Designer hier Geld verdienen wollen, und zwar möglichst planbar.
Ich kenne mich bei den Olympischen Spielen nicht so aus, aber zumindest bei Tennisturnieren ist es tatsächlich so, dass jeder Teilnehmer Geld bekommt. Auch wer bereits in der ersten Runde ausscheidet, bekommt einen gewissen Betrag. Je weiter man kommt, desto mehr verdient man. Sonst könnten es sich viele Spieler auch nicht leisten, ihre ganze Zeit dem Tennis zu widmen.
Ganz wichtig noch mal: Ich schlage nicht vor, allen Teilnehmern eines Projekts Geld auszuzahlen, sondern z.B. nur den besten 20, idealerweise jedem Designer einen unterschiedlichen Betrag anhand einer Rangliste.
Was sich im ersten Moment nach einem Nachteil für den Gewinner anhört, entpuppt sich über mehrere Projekte gesehen als neutral, da auch Gewinner meistens verlieren. Und aus diesem „Verlieren“ könnte mit dem neuen System zukünftig ein „kleines Gewinnen“ werden, was auch den Spaßfaktor erhöht. Plötzlich wird es auch für (z.B.) die Plätze 2 bis 20 spannend, an welcher Stelle der Rangliste man sich befindet. (Im Moment macht es ja keinen Unterschied, ob man bei einem Projekt der Zweitbeste oder der Hundertstbeste war.)
Die Folge wäre ein regelmäßigeres Einkommen für jeden, der hier gute Arbeit leistet. Mir gefällt die Arbeitsweise bei Designwettbewerben sehr, da man sich hier voll aufs Designen konzentrieren kann und sich nicht mit schwierigen Kunden auseinandersetzen muss. Man kann hier jederzeit seine Designs löschen und zum nächsten Projekt gehen, wenn man das Gefühl hat, es läuft nicht so gut. Hat man dieses Gefühl hingegen bei eigenen Kunden, kostet das in den meisten Fällen wesentlich mehr Zeit und Nerven.
Diese angenehmere Arbeitsweise funktioniert aber nur, wenn sie ein annähernd planbares Einkommen mit sich bringt. Beim jetzigen System schwankt das Einkommen meiner Erfahrung nach zu sehr. Man verschwendet dann immer wieder Zeit mit der Suche nach anderen Aufträgen (also außerhalb des Designportals), obwohl man dies vielleicht gar nicht tun müsste, da man eigentlich insgesamt genug Wettbewerbe gewinnt. Aber sich auf diese Gewinne zu verlassen, ist auch zu riskant. Dazu spielt das Glück dann doch eine zu große Rolle, wenn es immer nur einen Gewinner gibt und alle anderen leer ausgehen.
Zu den garantieren Projekten: Den von dir angesprochenen Fall habe ich bei einem Konkurrenzportal auch schon erlebt, also dass garantierte Wettbewerbe von Designern gewonnen werden, die aus dem Nichts auftauchen und ihren allerersten Wettbewerb sofort gewinnen. Getan wurde da leider nichts, soweit ich das noch mitbekommen habe. Ich weiß aber auch nicht, was man da tun könnte. Wie will man beweisen, dass dieser neue Designer mit dem Auftraggeber unter einer Decke steckt? Man müsste dann vielleicht eine Regel einführen, dass z.B. nur solche Designer bei garantierten Projekten mitmachen dürfen, die seit mindestens drei Monaten regelmäßig aktiv bei designenlassen sind. Nur dann könnte man ziemlich sicher sein, dass das „echte“ Leute sind.
Ich wäre auf jeden Fall dafür, das neue System mal auszuprobieren. Für die normalen Wettbewerbe gibt es ja schon genug andere Portale. Es wäre schön, mal eine Weiterentwicklung in diesem Bereich zu sehen, und ich glaube, designenlassen hat mit den Vorkasse-Projekten einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. (Nur der Nutzungsvertrag muss wohl noch überarbeitet werden.)
@Inkerve: „…ein regelmäßiges Einkommen für jeden, der hier gute Arbeit leistet….“
Das ist doch nicht wirklich ernst gemeint…oder? Siehst du designenlassen.de als deinen Arbeitgeber an? Du akqurierst keine Kunden, sondern vertrittst die Meinung, hier deinen festen Arbeitsplatz gefunden zu haben? … na dann viel Glück und ein wenig mehr Verstand.
Du hast eine eigenartige Auffassung von solchen Portalen… dies sollte neben dem normalen Tagesgeschäft reizvoll sein, aber bestimmt nicht als Haupteinnahmequelle… kein Wunder, dass du ein Fan davon bis im Wettbewerb evtl. 10 Euro für ein Design abzugreifen.
So wie es derzeit aussieht, hast du ja zukünftig richtig gute Karten mehr Wettbewerbe zu gewinnen… da immer mehr Designer verschwinden und sich auf andere Plattformen konzentrieren.
Schade was daraus geworden ist.
Naja, es wird langsam zum Standardsatz, wir danken für das offene Feedback 🙂 Wir sind kritikfähig und werden natürlich den einzelnen Punkten gerne nachgehen bzw. darauf antworten:
Die rechtliche Situation hat sich durch den Nutzunsgvertrag nicht wesentlich geändert. Als es noch keinen expliziten Nutzungsvertrag gab standen diese Formulierungen fast wortwörtlich so in den AGBs. Neu ist die Passage zum Thema Stock-Material und die explizite Zusicherung des Designers, dass er keine Rechte Dritter verletzt. Sollten das nicht eigentlich Selbstverständlichkeiten sein?
Was genau stört Euch denn an dem neuen Nutzungsvertrag? Wie müsste er Eurer Meinung nach sein? Würde es reichen, wenn der Designer zusichert, dass er nicht „wissentlich“ gegen bestehende Rechte verstößt? Ist es dass worum es Euch geht?
– Beim Thema Fonts sieht es folgendermaßen aus: Wenn Ihr die Schrift rechtmäßig erworben habt, dann könnt Ihr diese in Euren Logo-Designs einsetzen. Der Kunde erhält von Euch ja nicht die Schriftart, sondern ein in Kurven/Pfade umgewandeltes Design.
Wir fänden es sehr schade, wenn durch die neuen Regelungen Nutzer die Plattform verlassen würden! Es war und ist unser Ziel, die Plattform professioneller zu machen und den Nutzen für alle Seiten zu erhöhen. Wir sind mit Euch einer Meinung: Wir existieren als Plattform nur, weil es so viele kreative Menschen gibt, die tagtäglich Ihre schöpferische Energie hier einbringen. Allein am heutigen Tag wurden bereits 440 neue Designs hochgeladen…
In diesem Sinne eine schönen Nachmittag!
Euer Team von designenlassen.de
@admin:
„Was genau stört Euch denn an dem neuen Nutzungsvertrag? Wie müsste er Eurer Meinung nach sein? Würde es reichen, wenn der Designer zusichert, dass er nicht “wissentlich” gegen bestehende Rechte verstößt? Ist es dass worum es Euch geht?“
Genau so müsste es sein. Es geht nicht darum, dass Ideenklau ünterstützt werden soll…sondern vielmehr darum, dass die Designer nicht mit jedem Entwurf haftbar gemacht werden können.
Derzeit: “§3 – (2) Der Designer sichert weiter zu, dass er durch die Erstellung des Designs weder gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verstoßen hat, dass der Übertragung der Nutzungsrechte gem. Ziffer 2 keine Rechte Dritter, insbesondere Eigentumsrechte oder andere Hinderungsgründe entgegen stehen. Der Abschluss dieses Vertrages durch den Designer stellt keine Verletzung an anderen Verträgen, Absprachen oder Vereinbarungen dar.”
Dieser Passus gehört wirklich nicht hierher, denn er würde für jeden Entwurf eine Erkundigung beim Patentamt und eine sehr ausgiebige Recherche voraussetzen. Der Satz …*nicht wissentlich…* reicht hier vollkommen aus. Durch die Funktion *Verstoß melden* habt ihr doch schon ein Werkzeug eingebaut, mit dem ein wenig mehr dem Ideenklau vorgebeugt wird. Ähnlichkeiten werden nie ausgeschlossen werden können, nur würde der neue Nutzungsvertrag den Designer in etlichen Punkten möglicherweise haftbar machen.
Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich keine Kopien hier einstelle…aber ich bin nicht der Typ, der vorher googelt, oder sich andere Designs ansieht. Ich habe eine Idee und setzte diese um und ein. Von daher kann ich nicht ausschliessen, dass mal eine Ähnlichkeit bestehen könnte. Dies wäre dann *nicht wissentlich* und die Designer können dann gerne einen Verstoß meinserseits melden.
@spirit: Dann haben wir das jetzt verstanden, danke! Und da lässt sich sicher eine Formulierung finden die nicht so einseitig ist! Wir werden das gleich morgen mit unserem Anwalt klären. Der wird sich sicher auch mal freuen, wenn er so unmittelbares Feedback zu seiner Arbeit in Form dieser Kommentare bekommt 🙂
So, jetzt ist es passiert! Ich habe gestern bei einem Konkurrenzportal einen Logo-Wettbewerb gewonnen und heute habe ich eine Email von den Portal-Betreibern bekommen, dass es in Spanien(!) eine Firma gibt, die ein sehr ähnliches Logo hat und es stimmt leider!
Ich bin ja beim harten Kern hier bekannt, dass ich ziemlich hinterher bin, wenn ich Designs entdecke die kopiert sind, manchen bin ich sogar zu stressig und jetzt, jetzt bin ich selber derjenige der unwissentlich ein Logo erstellt hat dass starke Ähnlichkeiten zu einem bereits bestehenden Logo hat. Natürlich bin ich sofort schriftlich von meinem Sieg zurückgetreten.
Hätte ich jetzt diesen Nutzungsvertrag explizit unterzeichnet, könnte mich der AG entsprechend haftbar machen, denn er hat sich ja bereits auf sein neues Logo gefreut und jetzt muß er sich davon verabschieden und ein anderes auswählen. Das tut mir für den AG persönlich sehr leid aber man kann von mir für 250EUR Preisgeld nicht verlangen internationale Recherchen einzuholen bevor ich ein Logo anbiete, dass ich mir zu 100% selbst ausgedacht habe. Da sehe ich es genauso wie Spirit weiter oben. Daher bin ich extrem froh, dass mir diese blöde Situation nicht hier passiert ist, nachdem ich den neuen Nutzungsvertrag unterzeichnet habe. Nicht auszudenken was das für Konsequenzen hätte haben können. Da könnte mich der AG so richtig fertig machen.
Admin schreibt ja weiter oben dass allein heute 440 Logos hochgeladen wurden (von mir war kleins ;-)) davon wurde bestimmt kein einziges vorher geprüft sonst dürften es nur maximal 100 sein, wenn überhaupt…
Wie man sieht, ist KEINER davon gewappnet bei so vielen Wettbewerben auch mal unverschuldet daneben zu langen und sich dadurch im schlimmsten Fall Ärger einzuhandeln.
Ich bin nur froh, dass die Ähnlichkeit so schnell entdeckt wurde und der Kunde nicht schon sein Logo exzessiv im Einsatz hatte, denn das hätte ihm erhebliche finanzielle Verluste einbringen können, die er sich vermutlich bei mir zurückgeholt hätte.
Durch diesen Schock stellt sich mir nun tatsächlich die Frage, ob man so ein Portal rechtlich einwandfrei betreiben kann, ohne die Designer dadurch noch mehr auszubeuten und ihnen im blödsten Fall den schwarzen Peter zuzuschieben und sie dann mit den daraus resultierenden Problemen allein zu lassen.
Mein Appell: Denkt mal alle darüber nach!
Nachtrag zu meinem letzten Post >>> Anscheinend liegt ein Betrugsversuch seitens eines anderen Designers vor, der meinen Siegentwurf als Kopie gemeldet hatte. Der Designer wurde schon 2x wegen mir gesperrt und wollte sich vermutlich an mir rächen. Dumm nur, dass seine Intelligenz nicht reicht, um das perfekt durchzuziehen und er sich selbst verraten hat 😀
Nichts desto Trotz finde ich kann man daraus einiges lernen und es hätte auch wirklich passieren können dass mein Design tatsächlich sehr ähnlich zu einem bestehenden Design wäre. Die möglichen Konsequenzen habe ich ja bereits weiter oben geschrieben…
Insofern denke ich sogar, dass die Formulierung durch den Einschub „wissentlich“ nicht unbedingt besser ist, denn was bedeutet „wissentlich“ überhaupt? Ein guter Jurist dreht einem im Schadensfall einen ordentlichen Stick aus diesem Wort, das alles oder nichts heißen kann. Setzt das Wort „wissentlich“ nicht zumindest eine Google-Suche voraus und wenn ja wie soll man diese Suche im Schadensfall nachweisen???
Es scheint so einfach und ist doch so kompliziert…
@Spirit
Ich sage doch erst mal nur, dass ich das hier verdiente Geld, wie viel auch immer es sein mag, gerne *regelmäßig* verdienen würde.
Ein Beispiel: Wenn ich im Jahr 2009 mit Designwettbewerben 3000 Euro verdient hätte, hätte ich viel lieber jeden Monat verlässliche 250 Euro bekommen (indem ich für viele Projektteilnahmen kleine Beträge erhalten hätte) als den gleichen Betrag wild übers Jahr verteilt, mit ständiger Ungewissheit, ob und wann noch mal Geld fließt (indem ich für wenige Projektteilnahmen große Beträge erhalten hätte).
Dass eine solche Regelmäßigkeit jetzt noch nicht möglich ist, weiß ich, aber deshalb schreibe ich ja, dass ich die 25%-Regel begrüße und dass ich gerne noch weiter gehen würde, um die Regelmäßigkeit weiter zu erhöhen.
*Wie viel* Geld hier bei designenlassen möglich ist, weiß ich noch nicht, und dazu habe ich auch keine Spekulationen geäußert. Das hängt natürlich davon ab, wie gut man im Vergleich zur Konkurrenz ist und wie viele vernünftig beendete Projekte zur Verfügung stehen.
Wenn man hier aber feststellt, dass man durchschnittlich einen zufriedenstellenden Stundenlohn erreicht, und wenn ausreichend Projekte vorhanden sind, dann fehlt zur Eignung als Haupteinnahmequelle nur die Regelmäßigkeit der Bezahlung, also genau der Punkt, um den es mir geht.
@smik
Mein Mitgefühl! Das ist ja gruselig. Gut, dass Du es klären konntest.
@all
Ich muss gestehen, dass ich für meinen Teil mittlerweile regelrecht Angst habe, hier noch weiter an Wettbewerben teilzunehmen. Diese Copyright-Klausel gibt mir wirklich sehr zu denken.
Für mich versteht es sich von selbst, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen handele und mich nicht an fremdem
Ideen vergreife.
Hier bei designenlassen lassen sich interne „Copy-Unfälle“ ja auch gut vermeiden.
Aber kann ich das darüber hinaus auch national und international wirklich immer zu 100% ausschließen?
Gerade bei Projekten, die von der Thematik recht allgemein sind (Rechtsanwalt, Unternehmensberatung etc.), sind
Ähnlichkeiten in Form, Farbe oder typografischer Gestaltung doch praktisch vorprogrammiert.
Und selbst bei recht individuellen und spezifischen Projekten.
Ist das nicht auch jedem schon mal passiert?
Man hat eine Idee, hält sie für gut und einigermaßen einzigartig und beim nächsten Einkaufsbummel oder
beim Surfen im Netz endeckt man etwas ganz Ähnliches, ist erst enttäuscht und dann froh, dass man es nicht
umgesetzt hat.
Das ist echt eine schwierige Sache, die mich sehr nachdenklich macht.
Meine Arbeiten hier auf designenlassen machte ich bisher in erste Linie aus reinem Spaß an der Freud‘ und als kleinen,
willkommenen Nebenverdienst. Kleine Folgeaufträge konnte ich das eine oder andere Mal auch schon generieren.
Alles in allem also bisher eine recht unbeschwerte Angelegenheit ohne viel Druck.
Hier auf designenlassen gibt es doch einige „vollwertige“ Selbständige.
Wie handhabt ihr dieses Copyright-Ding?
Gibt es da eine übliche rechtliche Regelung oder macht sich da jeder seine eigenen AGB’s?
Würde mich mal interessieren, wer da eigentlich bei einer (wissentlichen oder unwissentlichen) Urheberrechtsverletzung
zur Verantwortung gezogen wird.
@Inkverve
Dein Wunsch nach einer regelmäßigen Einnahmequelle ist verständlich. Wer hat den nicht?
Stichwort: Planungssicherheit. ;o)
Ich kann Dir aber nur empfehlen, Dir diesbezüglich von der 25% Regelung bei designenlassen nicht allzu viel zu versprechen.
Dazu sind die gebotenen Honorare hier einfach viel zu gering.
Beispiel: Ein Logoprojekt mit 400 EUR. 300 EUR gehen an den Gewinner, 100 EUR teilen sich beispielsweise 10 andere Designer, deren Entwürfe mit mindestens drei Sternen bewertet wurden. Das ist durchaus realistisch. Macht 10 EUR pro Nase.
Gut…Kleinvieh mach auch Mist…aber wenn Du die investierte Zeit und Mühe rechnest…Hmmm…weiß ja nicht…
Designenlassen ist und bleibt ein Wettbewerbsportal und Wettbewerbe werden gewonnen oder verloren. ;o)
Das soll jetzt nicht entmutigend oder negativ klingen, ganz im Gegenteil.
Ich habe festgestellt, dass der direkte Vergleich zu anderen Kreativen einen unheimlich weiterbringen kann.
Mit oder ohne Gewinn.
Gerade deshalb (und damit bin ich wieder beim Ausgangsthema) finde ich es so schade, mir jetzt so viele Gedanken um Copyright und Urheberrecht machen zu müssen.
Vielleicht habe ich das in der Vergangenheit auch zu wenig gemacht, das ist auch möglich.
Dennoch würde ich eine „Entschärfung“ des Nutzungsvertrages sehr begrüßen.
Als Kreativer kann man für die hier gebotenen Preisgelder unmöglich noch eine umfangreiche und professionelle Recherche
nach möglichen Urheberrechtsverletzungen bewerkstelligen.
Viele Grüße,
NeueSchlichtheit
Ich möchte gar nicht mehr viel hinzufügen, sondern mich mit diesem Kommentar nur smiik und Co. anschließen, die die Probleme sehr gut erkannt und geschildert haben. Danke für’s Wort-Ergreifen und ich hoffe, dass DL eine gute Lösung findet.
Zitat von NeueSchlichtheit:“Gibt es da eine übliche rechtliche Regelung oder macht sich da jeder seine eigenen AGB’s?“ Es gibt eine AGB-Vorlage vom VDID die mir da spontan einfällt und die da besagt … Zitat:“XXX haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstellen.“
Gut man kann jetzt geteilter Meinung sein ob das wirklich im Sinne des Kunden ist. Diese und ähnliche Formulierungen findet man jedoch relativ häufig in AGB weil ganz klar ist das man weder für die Einzigartigkeit noch für die unverbrauchtheit im Sinne von unbeabsichtigten Rechtsverletzungen Dritter garantieren kann. Wie soll das auch gehen wenn jeden Tag millionen grafischer Werke Weltweit produziert werden.
smiks beispiel hat im übrigen sehr schön gezeigt wie schnell wir mit solchen Dingen in Teufels Küche geraten können, und seis nur weil ein anderer Designer aus Neid und Missgunst einem Knüppel zwischen die Beine werfen will.
Jetzt will ich mal nicht nur meckern und auf dem wirklich gruseligen Nutzungsvertrag herum hacken sondern auch mal einen Denkanstoß an DL liefern wie man so einen Vertrag sinnvoller und für die beteiligten angemessener formulieren und regeln könnte. Ist zwar nicht perfekt, bin ja schließlich auch kein rechtsanwalt, aber als anschauungsbeispiel denke ich das es geeignet ist.
Vorweg noch, den Nutzungsvertrg hätte ich ohnehin anders formuliert, ich beziehe mich hier jetzt jedoch erst mal auf §3.
§3 Zusicherungen
(1) Der Designer sichert zu das alle Bestandteile des oben benannten Entwurfes und des daraus resultierende Werkes auf Grundlge eigener schöpferischer Tätigkeit entstanden ist und er das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte inne hat.
(2) Ausgenommen von Ziffer 1 sind Elemente und Bestandteile die
– vom Auftraggeber gestellt oder benannt werden und deren Einarbeitung ausdrücklich gewünscht wird
– es auf Grund der Art und des Umfanges der Ausschreibung erforderlich machen, auf nicht selbst gestaltete Inhalte und Elemente zurück zu greifen. Dies gilt inbesondere für Elemente wie Fonts und Stock-Fotos deren Urheberrechte nicht beim Designer liegen, sondern eigenen Lizenzbestimmungen unterliegen.
(3) Sind wie in Ziffer 2 genannt, Elemente bestandteil des oben benannten Entwurfs und des daraus resultierenden Werkes, deren Urheberrecht nicht beim Designer liegen, ist der Auftraggeber über deren Verwendung, eventuell zusätzlich anfallende Kosten sowie deren Lizenzbestimmungen bei einreichen des Entwurfes unterrichtet worden oder spätestens vor Abschluss dieses Nutzungsvertrages zu unterrichten. Die Lizenzbestimmungen dieser Elemente können von §2 abweichen, so das sich §2 nur auf die vom Designer selbst gestalteten Elemente und die Gesamtgestaltung ohne die fremden Gestaltungselemente bezieht.
(4) Handelt es sich bei oben benanntem Entwurf und dem daraus resultierenden Werk um ein Logo, so versichert der Designer das bei der Ausgestaltung komplexer Formen, die nicht den gängigen Gestaltungselementen gleich stehen, oder konkreter Darstellungen wie z.B, Häusern, Figuren, Tieren etc. keine fremden Gestaltungselementen aus Stock-Archiven (aufbereitet oder unbearbeitet), Clipart-Sammlungen, spezieller Logo-Software oder sonstigen öffentlich zugänlichen Qellen wissentlich und/oder vorsätzlich verwendung gefunden haben.
(5) Sind in oben benanntem Entwurf und dem daraus resultierenden Werk Fonts ein Bestandteil der Gesamtgestaltung, die gemäß Ziffer 2 & 3 fremde Gestaltungselemnte darstellen, stellt der Designer im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten sicher das diese für die kommerzielle Nutzung geeignet sind und deren Lizenzen eine kommerzielle Nutzung zulassen und nicht offensichtlich gegen rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für sog. Free-Fonts. Die Bestimmungen bezüglich ihrer Verwendung und Lizenzen gelten Ziffer 3 entsprechend.
(6) Für Gestaltungselemente die vom Auftraggeber gestellt werden oder benannt werden und deren Einarbeitung ausdrücklich von diesem gewünscht ist, übernimmt der Designer keinerlei zusicherungen und ist von jeglicher Haftung diesbezüglich, insbesondere bei eventuellen Rechtsverletzungen gegenüber Dritten, befreit.
In etwa so formuliert und geregelt würde das meiner Ansicht nach wesentlich mehr Sinn machen und nicht den Designern etwas aufbürden was man unmöglich und schon garnicht zu den Preisen garantieren kann.
Ich hoffe ich hab jetzt mal nichts wichtiges vergessen. Aber wie gesagtes soll nur als Denkanstoß gelten.
Und schon hab ich denentscheidenen Satz bei Ziffer 1 meines vorposts vergessen.
So muss es richtig heissen:
(1) Der Designer sichert zu das alle Bestandteile des oben benannten Entwurfes und des daraus resultierende Werkes auf Grundlge eigener schöpferischer Tätigkeit entstanden ist und er das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte inne hat und nicht wissentlich oder willentlich gegen rechte Dritter verstößt.
Ich war ja schon länger nicht mehr aktiv hier, und ich bereue es immer weniger. Diesen ganzen Stress und die einseitige Bevorzugung von Auftraggeber seitens DL vermisse ich echt kein Stück…
Ich würde vorschlagen, die Seitenbetreiber nehmen mal öffentlich Stellung, was ihr „Leitbild“ sein soll. Geht es darum, eine Plattform für Designer zu haben, auf der ein Auftraggeber denjenigen finden kann, der seiner Vision am besten entspricht?
Oder geht es darum, Menschen mit einem Kreativitätsdefizit billige Designs zu verkaufen, die sie dann als ihr Eigen verwenden dürfen während der Urheber jegliche Haftung übernimmt? Im Moment sieht es eher nach der zweiten Variante aus.
Die 75/25%-Regelung ist zwar im Ansatz gut gemeint, allerdings müssen dann logischerweise die Preise jeweils um einen Drittel erhöht werden. Wurde bisher ein Preisgeld von 300 Euro ausbezahlt, müssten neu 400 Euro ausgeschüttet werden. Alles andere ist Quatsch.
Die 10% „Transaktionsgebühr“ sind ebenfalls Blödsinn. Womit rechtfertigt sich dieser Betrag? Wenn ihr schon Preisgelder in Form von Credits auf eurem Konto lagert und damit Zinsen kassiert, sollte auch der volle Betrag ausbezahlt werden. Einige Prozente abzuziehen wäre vielleicht ok, aber gleich 10?
Und der Nutzungsvertrag… Ihr tut echt alles, damit die Auftraggeber absolut kein Risiko eingehen. Und die Designer machen mit, aber das ist ihre Schuld… Es kann doch nicht sein, dass ein Designer hier die gleiche Verantwortung übernehmen soll, wie das sein Berufskollege mit dem 20-fachen Gehalt tut! Wer diesen Nutzungsvertrag ernsthaft annimmt, kann nur verlieren.
Ich habe während meiner aktiven Zeit hier immer einen ergänzenden Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und mir abgeschlossen, in dem ich jegliche Verantwortung für mein Design ausgeschlossen habe. Da hat sich niemand beschwert. Natürlich muss ich zusichern, dass ich der alleinige Urheber des Designs bin und Stockmaterial als solches deklariert ist. Für alles andere ist der Auftraggeber verantwortlich. So sollte das auch in einem Nutzungsvertrag stehen.
Im übrigen bin ich designenlassen.de trotzdem dankbar für die Erfahrung, die ich hier sammeln konnte. Das ist ein wichtiger Bestandteil im Leben eines Kreativen und muss auch nicht zwingend gleich entlöhnt werden wie eine Auftragsarbeit. Dementsprechend sollte aber die Verantwortung des Designers und sein (administrativer) Aufwand zu seinen Gunsten so klein wie möglich gehalten werden.
@NeueSchlichtheit
10 EUR sind nicht viel, aber mit dem alten System gibt es pro Wettbewerb dutzende Designer (auch gut bewertete), die Zeit und Mühe investieren, am Ende aber keinen Cent sehen.
Man kann es wohl so zusammenfassen: Unabhängig davon, wie viel oder wenig man hier verdient, wäre es besser, wenn man sein Geld regelmäßiger erhalten würde, also eher in vielen kleinen Beträgen als in wenigen großen (was dann bei einem ausgeklügelten System insgesamt ungefähr den gleichen Betrag ergeben würde, nur halt regelmäßiger und verlässlicher).
Es ist ja schon viel Richtiges gesagt worden, aber ich möchte dennoch ein paar Gedanken zum neuen Nutzungsvertrag ergänzen.
Es werden täglich zig 1000 Logos weltweit entwickelt und dann auch genutzt. Das sich hier verschiedene Logos ähneln und man natürlich nicht alle Logos im Kopf haben kann versteht sich von selbst. Honorare für die Erstellung bewegen sich zwischen 10 EUR (auf einigen anderen Portalen) und weit über 10.000 EUR für ein Logo. Schon erstaunlich, aber jeder hat wohl seinen Preis, insbesondere im Designbereich. Ein kleiner Bruchteil davon wird auch beim Marken- und Patentamt angemeldet, um sich hier alle Rechte zu sichern. Das bedeutet der überwiegende Teil der neuen Logos ist nicht beim Marken und Patentamt registriert. Warum? Aufwendig und teuer. Es ist natürlich ein Unterschied, ob man für ein Logo 200 – 300 EUR (wie hier) zahlt oder eben mind. 5.000,- EUR und sich damit auch alle Rechte beim Marken- und Patentamt zusichern lässt. Für ein Honorar von 200,- EUR kann kein Designer auch die Rechte für das Marken- und Patentamt zusichern. Hier selber eine Google Recherche vornehmen? Also im Ernst, wie soll das zuverlässig funktionieren. Ausgeschlossen. Dies geht nur über das Einreichen und Prüfen beim Marken- und Patentamt und Firmen wie Adidas, Nike, Coca Cola und sonstige namhafte Firmen haben dies natürlich gemacht und auch ein entsprechendes Budget für die Entwicklung eines solchen Markenlogos bereitgestellt. Agenturen die mit solchen Logoentwicklungen beauftragt werden, liefern auch nicht die ersten Entwürfe nach 5 min., wie hier auf dem Portal, sondern es vergehen mind. 2 Wochen bevor der Kunde die ersten Entwürfe zu sehen bekommt. Hier gehen umfassende Recherchen voraus und es ist dann auch gesichert, dass die Logovorschläge für das Marken- und Patentamt taugen. Das ist viel Arbeit und logischerweise kostet das dann auch keine 200,- EUR.
Was bedeutet das nun für ein solches Portal wie dl? Der Satz im Vertrag „Der Designer sichert weiter zu, dass er durch die Erstellung des Designs weder gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verstoßen hat,..“ müsste raus genommen werden bzw. umformuliert werden, da man dies nur über eine Prüfung beim Marken- und Patentamt zusichern kann.
Einige Kollegen sind ja schon dabei, dass es hier richtig formuliert wird, allerdings muss hier wirklich aufgepasst werden, dass die Formulierung rechtssicher ist und wir als Designer gegenüber dem Marken- und Patentamt aus der Verantwortung genommen werden (Unwissenheit schützt ja nicht unbedingt vor Strafe). Falls ein AG die Marken- und Patentrechte für sein Logo benötigt, muss er dies halt beim Einstellen des Projekts angeben und es läuft dann natürlich nicht für 200 – 300 EUR sondern für Betrag xyz (kann es jetzt nicht genau benennen, aber einige 1000,- auf jeden Fall). Ob so etwas dann tatsächlich über ein solches Portal abzuwickeln ist, müsste man klären, aber ich bezweifle das.
Grundsätzlich bin ich aber auch nicht bereit für ein Honorar von 200,- EUR meine kompl. Existenz zu riskieren.
Die 75% | 25% Regel finde ich sehr gut, aber bitte nicht mit der 3 Punkte Regel oder Überlegungen wie die 20 Besten Entwürfe. Nein, also so etwas führt man doch aus dem Grund ein, um das Niveau der Entwürfe noch zu erhöhen. Bei der 3 Punkteregel sehe ich die Gefahr, dass eine Gruppe entsteht, die nur noch versucht die 3 Punkte abzugrasen und gut ist, da die eh nicht davon ausgehen jemals einen Entwurf zu gewinnen. Es wäre definitiv sinnvoller einen 1. 2. und 3. Platz zu vergeben, also Gold, Silber und Bronze (in Prozenten also 75, 15 und 10%). Damit bleibt die Spannung bis zum Schluss und es entstehen keine 3 Punkte Schmarotzer, die sich auf einfache Weise an die mit drei Punkten bewerteten Entwürfe halten. Das würde hier das Kopieren von guten Ideen noch verstärken und dem AG kann man da auch nicht zumuten den Schiedsrichter zu spielen. Also bitte 1. 2. und 3. Platz. Das ist auch gerechter denen gegenüber, die sich bis zum Schluss engagiert beteiligen und mit 15% und 10% bleibt zumindest eine halbwegs zählbare Summe übrig. Dies könnte man meiner Meinung nach dann auch für alle Projekte einführen.
Hallo zusammen, anbei die Antwort unseres Anwaltes:
„Ich verstehe den Wunsch der Designer, dass man auf den aktuellen Kenntnisstand des Designers abgestellen soll. Rein rechtlich führt dies jedoch zu dem Ergebnis, dass im Fall einer (unbewußten) Urheberrechtsverletzung der Käufer selber keinen Regress nehmen kann. Er könnte noch nicht einmal eine Rückabwicklung fordern, wenn der Urheberrechtsverstoß jedenfalls durch den Designer nicht vorsätzlich erfolgt ist. Im Ergebnis geht es vorliegend in 99,9% alller Fälle nicht um eine Partent, sondern nur um eine urheberrechtliche Problematik. Wenn der Designer eine eingereichten Entwurf jedoch neu erstellt hat, dürfe das Risiko einer Urheberrechtsverletzung überschaubar bzw. äußerst gering sein.
Eine Lösung dieses „Dilemmas“ wäre ggf. dass man vereinbart, dass bei nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen das einzige Gewährleistungsrecht in der Rückabwicklung des Vertrages besteht. “
Wir werden baldmöglichst einen überarbeiteten Nutzungsvertrag einstellen der dann hoffentlich einen akzeptablen Kompromiss für alle Seiten darstellt. Danke für Eure aktive Beteiligung an der Diskussion!
Euer designenlassen.de-Team
„Eine Lösung dieses „Dilemmas“ wäre ggf. dass man vereinbart, dass bei nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen das einzige Gewährleistungsrecht in der Rückabwicklung des Vertrages besteht.“
Nicht grob fahrlässig? >>> Jede Einreichung eines Entwurfs die nicht vorher auf Urheberrechtsverletzung geprüft wurde ist doch grob fahrlässig, da einfach davon ausgegangen wird, dass es schon keine Rechte Dritter verletzte … :-/
… warum den Spiess nicht umdrehen: Der AG verzichtet bei dem geringen Preisgeld, der Nichtverpflichtung zur Gewinnerwahl, dem spontan beendbaren Projekten etc. auf alle üblicherweise garantierten Rechte seitens der Designer und Hobbykünstler ?
Das wäre in meinen Augen eine gerechte Risikoverteilung für den kleinen Einsatz eines „AG´s“ mit soviel brauchbarem Output.
Ein Wettbewerb ist kein Auftrag. Jeder kann mitmachen – auch aussteigen – alles anonym und Unverbindlich.
(Die Design-Wettbewerbsplattformen werden nicht aus Idealismus oder den armen Designern zuliebe gegründet sondern sind scharf kalkulierte Erwerbsquellen der Betreiber! Aber das bitte nicht auf Kosten der Designer.)
Wer sich einmal die AGB von Werbeagenturen etc. anschaut, wird schnell feststellen, daß dort quasi überall die Prüfung auf urheberrechtliche und besonders markenrechtliche Probleme dem Auftraggeber und nicht der Agentur obliegt, ich zitiere hier nur mal beispielhaft aus den AGB der Topic Werbeagentur (war bei den Google-Ergebnissen recht weit oben, ich habe keine Verbingdung zu dieser Agentur):
„7.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Umsetzungen durch den/die Auftraggeber/in übernimmt diese/r die Verantwortung von Bild und Text.
7.2. Für die von dem/der Auftraggeber/in freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Umsetzungen entfällt jede Haftung der TOPIC GmbH.
7.3. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die TOPIC GmbH nicht.“
Das branchenübliche Procedere läuft also kurz gesagt folgendermaßen ab: 1. Kunde gibt Auftrag 2. Designer entwickeln Entwürfe 3. Auftraggeber nimmt Entwurf an oder lehnt ihn ab, wobei er hier selbstständig prüfen lassen kann/sollte, ob die Entwürfe marken- und urheberrechtlich der beabsichtigen Verwendung genügen 4. Designer ist nach Abnahme grundsätzlich frei von Haftung, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht.
Genau dieses Modell (Designer liefert ausschließlich die Kreativleistung und nicht die rechtliche Absicherung) sollte auch von designenlassen.de übernommen werden, denn warum soll es hier quasi „mehr Haftung für weniger Honorar“ geben als branchenüblich? (Abgesehen davon würde im tatsächlichen Streitfall der hier abgeschlossene Nutzungsvertrag ja einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden und da wage ich zu bezweifeln, ob die extrem weitreichende Designerhaftung dort wirklich Bestand hätte…)
Übrigens ist obiges Modell keinesfalls eine Art „Freibrief“ für die Designer hier, nicht mehr auf fremde Urheberrecht zu achten: die Veröffentlichung vom fremden urheberrechtlich geschützten Material bringt schon de jure zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich, dazu bedarf es keiner separaten Zusicherung.
Es geht nur darum, daß der Auftraggeber mit der „Abnahme“ des Designs einfach eigenverantwortlich prüfen (lassen) muß, ob das Design, daß er zum Gewinner kührt auch im rechtlichen Sinn seinen Ansprüchen genügt und ab diesem Zeitpunkt die Haftung dafür übernimmt.
Abschließend mal eine Frage an die Runde der Mitdesigner hier: Was würdet Ihr davon halten, wenn die daran interessierten Designer eine Art „gemeinsame Haftungsklausel“ entwickeln und diese dann auch konsequent bei allen ihren eingereichten Arbeiten verwenden? Wenn nämlich der einzelne Designer hier so etwas einbringt, werden viele Auftraggeber sicher schnell den Eindruck haben, übervorteilt zu werden bzw. das Argument „Die anderen machen es aber auch!“ bringen, wenn aber eine Vielzahl von Designern – und insbesondere auch die Designer, die an vielen Projekten teilnehmen, eine koordinierte Haftungsregel benutzen, besteht eine deutlich bessere Chance auf Akzeptanz.
Die Schwelle für die Beteiligung am Favoritenbonus wurde auf 4 Sterne erhöht. Es macht einfach mehr Sinn, danke für die guten Kommentare zu diesem Thema.
@ LG
Genau diese von Dir beschriebene Verfahrensweise würde auch meinem
Rechtsempfinden entsprechen.
Selbstverständlich ist man als Designer verpflichtet, den AG auf evtl. verwendetes
urheberrechtlich geschütztes Material hinzuweisen (Stockfotos etc.).
Selbstverständlich kupfert man nicht wissentlich etwas ab und sichert dem AG
somit auch die Nutzungsrechte am eigenhändig erstellten Design zu.
Für die marken- und urheberrechtliche Sicherung ist m.E. aber der Auftraggeber
in jedem Fall jedoch zuständig.
Für die hier gebotenen Preisgelder schon mal sowieso.
Ich wäre auf jeden Fall an einer gemeinsamen Haftungsklausel interessiert.
Masswear hatte ja weiter oben auch schon von seinem ergänzenden Nutzungsvertrag
berichtet. Natürlich müssten potentielle Auftraggeber in jedem Fall schon vor Kürung
des Gewinners über diese Haftungsklausel informiert sein.
@LG: Auch wenn ich die Idee ansich garnicht schlecht finde, eine gemeinsame Haftungsklausel würde nur Sinn machen wenn Dl diese auch in die AGB bzw. den Nutzungsvertrag aufnimmt. Alles andere ist Zeitverschwendung da man ja den Bedingungen beim Einreichen eines Entwurfs und letztlich auch beim Gewinn eines Wettbewerbs zustimmt. Wenn man da vorher oder gar im Nachhinein her geht und sagt:“Lieber AG aber wir haben hier unser eigene Süppchen gekocht“ zeigt der im worst case den vogel und wählt entweder das schlechtere Design von demjenigen der sich ohne weiteres auf diese Nutzungsbedingungen einlässt oder kann wenns nachträglich kommt evtl. rechtliche schritte einleiten.
Die Designer sind also voll und ganz von gutdünken von DL abhängig.
Liebes Team von designenlassen. Mir ist völlig schleierhaft warum Ihr euch derart gegen die gänigen vorgehensweisen der Branche streubt. Einer Branche die es seit Jahrzehnten gibt und nicht wie Designenlassen erst seit 2 Jahren. Ihr solltet nicht vergessen das WIR, die Designer es sind die euch das Geld einbringen indem wir uns hier um die Ausschreibungen „kloppen“. Ohne UNS kämen keine Auftraggeber und Ihr hättet kein Geschäft. Sollte es zu Rechtstreitigkeiten kommen und es Prozesse geben, die sich darauf zurückführen lassen das Ihr den Designern unzumutbare Klauseln und Verträge aufs Auge gedrückt habt, spricht sich das schnell herum. Das bedeutet das unterm Strich alle guten Designer und jene die etwas Hirn im Kopf haben irgend wann hier die Kurve kratzen und ihr nur noch mit irgendwelchen Hinterhofbastlern da steht. Das spricht sich dann aber auch unter den AGs herum und die Aufträge werden weniger und damit euer Verdienst, so lange bis garnix mehr kommt.
Das mag zwar nicht von heute auf Morgen passieren, aber wenn Ihr so weiter macht und nicht endlich anfangt auf die Designer zu hören und sich auch für unsere Belange reell zu interessieren und diese in vernünftigen Maße zu berücksichtigen und umzusetzen dann ist Dl in weiteren 2 Jahren geschichte.
Also lasst doch endlich die Vernunft walten, werft den schmarren über bord und setzt euch doch mit einigen der Designer hier an einen Tisch um einen wirklichen Konsens zu finden in dieser Angelegenheit und nicht einer der EUCH für richtig erscheint und die Designer wieder aussen vor lässt.
Eine sache noch: Ich finde die Äusserungen des Anwalts irgendwie seltsam. Bei einem derart Komplexen Thema, mit dem sich schon seit Jahren Rechtsexperten auseinander setzen, aussagen wie „Im Ergebnis geht es vorliegend in 99,9% alller Fälle nicht um eine Partent, sondern nur um eine urheberrechtliche Problematik.“ ist meiner Meinung nach sehr bedenklich. Vor allem wenn man bedenkt das viele Designs ja überhaupt nicht vom Urheberrecht abgedeckt sind sondern durch andere Schutzrechte wie das Patent- und Markenrecht gesichert werden. Und hieraus ergeben sich auch die meisten rechstreitigkeiten. Wäre das anders dann wären wir alle arbeitslos.
@LG
Super Vorschlag!
@Piccture Visions:
Daß man die abweichenden Bedingungen nicht nachträglich bestimmen kann, ist klar, diese müssten schon mit Einreichen des Designs deutlich sein. Praktisch könnte man dies z.B. recht einfach realisieren, indem man die eigenen Haftungsbedingungen einfach auf Webspace hinterlegt und in der Kommentarfunktion beim Upload jedesmal einen deutlichen Hinweis à la „Für dieses Design gelten von § 3 des Nutzungsvertrags abweichende Haftungsbestimmungen. Diese können Sie unter … einsehen“. Der Kommentar zum Siegerdesign wird ja später auch im Nutzungsvertrag angezeigt und ich glaube, es ist durchaus nicht unüblich, dort Abweichungen vom Nutzungsvertrag zu vereinbaren; wenn ich beispielsweise in einem gewünschten Format nicht liefern kann oder Stockmaterial mit eingeschränkten Nutzungsrechten verwende, weise ich dort auch deutlich darauf hin. Ein vorgefertigter Nutzungsvertrag heißt ja nicht, daß keine Abweichungen davon vereinbart werden können.
Es wird sicherlich vorkommen, daß der ein oder andere Auftraggeber dann ein anderes Design wählt, gerade deshalb ist es ja sinnvoll, so etwas zu koordinieren; wenn beispielsweise 20 aktive Designer nur zu fairen Haftungsbedingungen arbeiten, hat dies deutlich mehr Gewicht als wenn ein paar einzelne jeweils separat ihr Extrawürstchen kochen wollen. Und Designs sind ja normalerweise auch keine austauschbare Stangenware…
Natürlich wäre es optimal, wenn der ganze Nutzungsvertrag von designlassen.de selbst „designerfreundlicher“ gestaltet werden würde, allerdings glaube ich nicht so recht daran, wenn ich die Aussagen des Anwalts lese wie z.B. „Rein rechtlich führt dies jedoch zu dem Ergebnis, dass im Fall einer (unbewußten) Urheberrechtsverletzung der Käufer selber keinen Regress nehmen kann. Er könnte noch nicht einmal eine Rückabwicklung fordern, wenn der Urheberrechtsverstoß jedenfalls durch den Designer nicht vorsätzlich erfolgt ist.“ Warum sollte der Auftraggeber bei nicht vorsätzlichen Handeln Regress unbedingt nehmen dürfen? Er bekommt hier – ganz im Gegensatz zu Agenturen – alle Entwürfe vollkommen unverbindlich und kostenlos, kann in aller Ruhe auswählen und auf Rechtsmängel prüfen (lassen) und erst wenn er am Ende einen Gewinner bekanntgibt, entsteht überhaupt ein Anspruch auf Vergütung.
Also ersteinmal empfehle ich DL hier auch allen Designern den neuen Nutzungvertrag besser zugänglich zu machen. Der überwiegende Teil wird diesen noch nicht gesehen haben und nach wie vor wird bei verschiedenen Projekten Stockmaterial als Logo verwendet. Und dies sogar in der Vorstellung nichts Unrechtes zu tun. Ich finde es nicht OK solche Dinge mehr oder weniger verdeckt einzuführen und darauf zu setzen, dass hier die meisten Designer in der Euphorie des Gewinns auch dem Nutzungsvertrag zustimmen. Ich überlege derzeitig alle Entwürfe zurükzuziehen, da ich das Risiko gegenüber dem Marken- und Patentamt nicht tragen möchte. In einer Ausschreibung bin ich wohl auch Favourit und hier habe ich dem AG nun darlegen müssen, dass ich dem aktuellen Nutzungvertrag in der Form nicht zustimmen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass jetzt einige AG Ihre Wettbewerbe wieder verärgert zurückziehen. Also solche drastischen Veränderungen hätte DL auch mal vorab mit den Designern diskutieren können. Ich empfehle DL den aktuellen Nutzungvertrag zurückzunehmen. Für DL ist es doch nur wichtig selber keine Verantwortung zu übernehmen. Alles andere handeln halt Designer und AG aus, so wie es doch auch üblich ist (bzw. so wie es LG vorgeschlagen hat).
@LG: Ich bin zwar ein wenig skeptisch ab der Umsetzung bzw. wie man das den AGs auch sinnvoll vermitteln kann warum es eine externe Klausel gibt, aber wie heissts so schön, Versuch macht kluch 🙂
Müssen wir uns nur noch über das wie, wann, was etc. einigen. Vielleicht sind hier EMail und PN der bessere Kommunikationskanal.
@designenlassen:
richtet doch bitte endlich Forum ein. Dann können wir solche Diskussionen dort hin verlegen und müssen nicht den Blog zu kleistern mit unseren Kommentaren. Da bekommt mans ja am Kopf. 😉
„Unabhängig von der Art der Abwicklung der Vergütung kommt der jeweilige Nutzungsvertrag bzgl. der Designüberlassung jeweils allein und ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Gewinner zustande“
Allein dieser Satz reicht doch schon aus und designenlassen.de ist raus aus dem Thema.
Ich auch-allen Designern, die sich auf dieses Spiel einlassen…viel Spaß noch.
Nun mal meine bescheidene Meinung zu den Neuerungen:
mMn macht jede Staffelung der Preisgelder überhaupt keinen Sinn insofern die Preisgelder im generellen nicht erhöht werden. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sich hier grösstenteils um Start-Up-Unternehmen handelt, die nicht sehr viel geld zur Verfügung haben.
Die Plattform steht als Vermittler von designleistungen jedoch in der Pflicht, dem AG die Bedeutung und auch den Wert von gutem Design zu vermitteln. Das Bild, dass ein Unternehmen in die Öffentlichkeit transportiert, sollte für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung sein. Und das muss auch entsprechen honriert werden! Bei Preisempfehlungen für individuelle Logo-Designs im Bereich von 200 Euro kann niemand erwarten, dass sich ein professioneller Designer hinsetzt und stundenlange Recherche betreibt, um etwas noch nie dagewesenes und individuelles zu schaffen. Das schmälert natürlich die Qualität der Entwürfe bzw. führt dazu dass viele gute Designer sich gar nicht erst an solchen Wettbewerben mit niedrigem Preisgeld beteiligen.
Ein Alternativvorschlag wäre, dass die AG´s die nur ein geringes Preisgeld ausschütten können (bspw. bis 300€) auch nicht das uneingeschränkte Nutzungsrecht erhalten, sondern ein eingeschränktes. So wäre zumindest gewährleistet, dass der Gewinner-Designer im Falle der Weiterverarbeitung noch etwas verdient.
Dass an der Plattform gearbeitet wird, ist sehr erfreulich. Jedoch setzt ihr mMn an der vollkommen falschen Ecke an. Die hier teilweise vorherrschenden Dumping-Preise senken nicht nur die Qualität der hier hochgeladenen Designs, sondern vermitteln dem Kunden auch ein völlig falsches Verständnis für Design.
Was soll man davon halten wenn man für 200 € 200 Vorschläge bekommt und am Ende noch nichtmal einen Gewinner wählen muss. Ich habe hier leider sehr oft den Eindruck, dass die von der community erbrachte Leistung vom AG in keinster Weise gewürdigt wird. Das hängt auch damit zusammen, dass die Plattformstruktur nicht optimal aufgebaut ist. Viele AG´s fühlen sich von den mehreren hundert kleinen Thumbnails erschlagen und sind nicht inder Lage, konstruktives feedback zu geben, weil es ein unermesslicher Arbeitsaufwand ist, jede einzelne Version zu kommentieren. Hier sollte man darüber nachdenken, ob man die Postings nicht besser kategorisieren kann. Bsp: Jeder Dsigner kann zu jedem projekt max. 5 Entwürfe einreichen. Innerhalb dieser Entwürfe können versch. Bilder gepostet und geupdatet werden, die die Idee visualisieren. Das wäre in meinen Augen eine Verbesserung, die sowohl für Kunden als auch für die Designer und für das Gesamt-image der Plattform hilfreich ist. Durch die Beschränkung auf 5 Ideen pro Designer steigert ihr definitiv auch die Qualität derDesigns. So wie es jetzt ist (2313435234545 Designer entwerfen 34734348 Logos pro Projekt etc.) macht das Ganze auf mich doch eher den Eindruck von Masse statt Klasse.
In den Preissegmenten um 200€ ist auch die Aufteilung 75/25 für mich absoluter Schwachsinn. Als 4-sterne-kandidat kann man sich dann vllt. 50 Euro mit 5 oder 6 anderen teilen. Davon werden noch 10% abgezogen = unter 10 Euro. Damit is wirklich niemandem geholfen. Grundsätzlich ist die Idee nicht verkehrt das Preisgeld zu staffeln, sinnvoller wäre für mein Empfinden jedoch die Auswahl eines 2. und 3.-platzierten durch den AG.
Zu der 10%-regelung: Absolut unverständlich für mich. Selbst wenn ein Logo hier für 500€ verkauft wird, ist das für ein Logodesign (vorausgesetzt es wurde professionell erstellt mit recherchen etc.) inkl. des uneingeschränkten Nutzungsrechtes ein relativ geringer Preis. Ganz zu schweigen von der Masse an Designern die für Ihre Arbeit überhaupt nicht bezahlt werden. Die Plattform ist im Gegensatz die einzige Partei die mit JEDEM eingestellten Projekt verdient. Warum der Gewinner de 500€-Preises dann noch 50€ an designenlassen abgeben soll, kann ich nicht nachvollziehen, da dadurch die Designer noch mehr abgeschreckt werden, sich zu beteiligen. Diese sind aber nach wie vor das Hauptkapital dieser Plattform. Ohne Designer – keine Designs – keine Kunden – keine Plattform. Mich würde mal interessieren, womit ihr diese 10% rechtfertigt. Wenn es um den Arbeitsaufwand für die Betreeung der Preisgelder geht, macht doch einen pauschalen Preis in Höhe von 5-10 Euro den nur der Gewinner bezahlen muss oder so. Wenn ich aber nach Gewinn eines 1000€-Contests 100 davon an euch abgeben soll, nur weil ihr das Geld verwaltet und ausgeschüttet habt, finde ich das schon relativ dreist. Wie bereits gesagt: Ihr seid sowieso die einzigen, die mit jedem projekt verdienen.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich finde die Plattform nicht so schlecht, wie es vllt klingen mag und beteilige mich selbst auch ab und an an Projekten, die hohe Gewinne in Aussicht stellen oder einfach interessant sind. Ich begrüße auch, dass an der plattform gearbeitet wird und bin dankbar für de Möglichkeiten die hier gegeben werden. Aus meiner Sicht sollte man den Hebel für Verbesserungen jedoch an anderen Stellen ansetzen, als es der Fall ist. So wie ich das sehe, profitiere ich von den aktuellen Neuerungen als Designer in keinster Weise. Auch für den Kunden sehe ich nicht wirklich eine Optimierung. Die 10%-Regelung wird definitiv (auch bei mir) dazu führen, dass sich die guten Designer noch weniger an Projekten beteiligen werden, daher solltet ihr das mMn schnellstens überdenken.
p.s.: Entschuldigt den Roman, aber wenn wir schon beim Thema Verbesserungen sind, musste das einfach mal raus 😉
@LG:
Deinen Vorschlag mit der „gemeinsamen Haftungsklausel“ kann ich nur befürworten. Dennoch müssen hier mMn auch die Plattform-betreiber mitspielen, damit das ganze von den AG´s akzeptiert wird.
Ist das der Fall, kann man auch direkt komplett neue Nutzungsverträge aufstellen.
@alle ich teile meine eigene Meinung vom 07.05. (erster Beitrag) inzwischen nicht mehr.
Projekte mit dem Hinweis „Vorkasse“ haben inzwischen teilweise den Reiz verloren dort Entwürfe einzureichen, weil die 75% vom eigentlichen Preisgeld zu flach sind.
Für die „Zweitplatzierten“ ist es natürlich gut, hat aber als Dauerlösung auf DL keine guten und dauerhaften Chancen.
Hallo zusammen, anbei nun ein Vorschlag für einen überarbeiteten Nutzungsvertrag. Die Zusicherung hinsichtlich des Verstoßes gegen bestehende Rechte wurde angepasst („nicht vorsätzlich“), außerdem wird klar darauf hingewiesen, dass keine Prüfung auf markenrechtliche Eintragungsfähigkeit erfolgt.
Bitte um Feedback, wir würden die Änderung gerne schnell umsetzen!
§ 3 Zusicherungen des Designers
(1) Der Designer sichert zu, dass das vertragsgegenständliche Design sein alleiniges geistiges und schöpferisches Werk ist, dass er bei Erstellung des Designs mit Ausnahme der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien keinerlei Designelemente von Dritten verwendet hat oder Teile oder gesamte Designs Anderer kopiert hat (kein Stock-Material).
(2) Der Designer sichert weiter zu, dass er durch die Erstellung des Designs nicht vorsätzlich gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verstoßen hat, und dass der Übertragung der Nutzungsrechte gem. Ziffer 2 keine Rechte Dritter, insbesondere Eigentumsrechte oder andere Hinderungsgründe entgegen stehen. Der Abschluss dieses Vertrages durch den Designer stellt keine Verletzung an anderen Verträgen, Absprachen oder Vereinbarungen dar. Bei einer nicht vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung besteht das einzige Gewährleistungsrecht für den Auftraggeber in der Rückabwicklung des Vertrages.
(3) Die marken- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe muss durch den Designer nicht geprüft werden und obliegt dem Auftraggeber.
(4) Sofern Nutzungseinschränkungen bestehen oder ggf. Nutzungsgebühren anfallen, insbesondere weil entgegen obiger Absätze Rechte Dritter an dem Designangebot bestehen oder Designelemente Dritter durch den Designer verwendet wurden (Stock-Material), hat der Designer den Auftraggeber bereits bei Einstellung und Übermittlung seines Designangebotes in oben aufgeführter Designbeschreibung darauf hingewiesen.
Sofern der Designer Stock-Material verwendet hat, sichert der Designer dem Auftraggeber zu, dass das Design dennoch gem. § 2 übertragbar ist. Der Designer hat den Auftraggeber darüber zu informieren, wo dieser das Nutzungsrecht erwerben kann.
Für mich klingt’s gut.
Was meinen die Kollegen?
Es rührt sich was und das freut mich 🙂
Liebes Team von designenlassen. Ein paar Anmerkungen hab ich zu der Änderung:
1.)
Ziffer 1 ist immer noch sehr Suboptimal. Man muss zwangsläufig gegen diese Bestimmung verstoßen und damit Vertragsbruch begehen (Beispiele warum das so ist kann ich gerne nachreichen). Wenns ein AG wirklich drauf anlegt kann er einem richtig die Hosen runter ziehen und man kriegt kein Bein mehr auf die Erde.
Macht euch und uns das leben doch nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Daher ein Formulierungsvoschlag von mir für Ziffer 1:
(1) Der Designer sichert zu, dass das vertragsgegenständliche Design sein alleiniges geistiges und schöpferisches Werk ist und er keinerlei Designelemente von Dritten vorsätzlich widerrechtlich verwendet hat.
Mit dieser Formulierung ist der ganze Kram in Ziff. 1 in einem Abwasch abgedeckt und die Handfesseln dennoch gelöst.
2.)
[…]und dass der Übertragung der Nutzungsrechte gem. Ziffer 2 keine Rechte Dritter, insbesondere Eigentumsrechte oder andere Hinderungsgründe entgegen stehen.[…]
Diesen satz solltet ihr raus streichen. in 4. begründe ich auch warum.
3.)
[…]insbesondere weil entgegen obiger Absätze Rechte Dritter an dem Designangebot bestehen […]
Hier wird immer noch vorausgesetzt das gegen Ziffer 1 & 2 verstoßen und dadurch eine Vertragsverletztung begangen. Das ist aber quatsch.
Entweder man hält sich an die Bestimmungen des Vertrages, dann ist aber Fremdmaterial, ganz gleich welcher Form (Fotos, Fonts, sonstiges lizenziertes Material) Tabu (begründe ich in 4.) oder man verstößt gegen die Bestimmungen und kann sich im zweifelsfall ne ordentliche Klage einhandeln.
Wenn man solche Stolperfallen weg lässt, die eigentlich niemandem nützen, weder dem AG noch dem Designer und Dl schon gleich garnicht, dann haben wirs alle ein bisschen einfacher.
Auch hier ein Formulierungsvorschlag, der die Kernaussage beibehält:
(4) Sofern im vertragsgegenständliche Design Designelemente enthalten sind die mit Rechten Dritter belegt sind (insbesndere Stock-Material) und hierfür Nutzungseinschränkungen bestehen oder ggf. Nutzungsgebühren anfallen, hat der Designer den Auftraggeber bereits bei Einstellung und Übermittlung seines Designangebotes in oben aufgeführter Designbeschreibung darauf hingewiesen. Der Designer hat den Auftraggeber darüber zu informieren, wo dieser das Nutzungsrecht erwerben kann.
4.)
[…]Sofern der Designer Stock-Material verwendet hat, sichert der Designer dem Auftraggeber zu, dass das Design dennoch gem. § 2 übertragbar ist.[…]
Man kann an Fremdlizenziertem Material, also allen Designmaterialien deren Urheber man nicht selbst ist und deren Nutzung eine Lizenz erfordern, die in §2 geforderten Zusicherungen nicht geben weil dies schlicht und ergreifend vielen Lizenzen widerspricht. Zudem widersprechen diese Forderungen dem ersten Satz in Ziffer 3 bezüglich den Nutzungsbeschränkungen. Denn entweder es bestehen Beschränkungen, darauf weisst man dann brav hin oder es bestehen keine und dann ists eh egal. Aber auf Beschränkungen hinweisen und dann aber zusichern das der AG alles nutzen kann wie er lustig ist geht ja wohl nicht wirklich 😉 .
Lasst diesen und den in 2. genannten Satz besser ganz weg. Oder setzt zumindest eine Klausel in einen Extra punkt, die klar stellt, das die Nutzungsrechte bei lizenziertem Material durch deren Lizenz bestimmt wird und dadurch möglicherweise von den Bestimmungen in §2 abweichen können.
Die Einführung von Ziffer 3 finde ich gut und richtig.
Im Großen und Ganzen ein guter Schritt nach vorne. Wenn die von mir genannten Stolpersteine noch weg wären, wäre ich zufrieden und hätt nichts mehr zu meckern.
Ich bin mal gespannt wie es die anderen sehen.
Für mich auch. Neben dem Zusatz *vorsätzlich* war mir insbesondere Punkt 3 sehr wichtig.
Nun also nur noch *Vorkasse-Projekte* meiden ;-).
@alle: Danke für Euer ehrliches und kritisches Feedback!
@PicctureVisions: Besonderer Dank für Deine sehr hilfreiche und konstruktive Mitarbeit! Wir finden Deine Vorschläge sinnvoll und stimmig und werden den Vertrag wie folgt anpassen:
§ 3 Zusicherungen des Designers
(1) Der Designer sichert zu, dass das vertragsgegenständliche Design sein alleiniges geistiges und schöpferisches Werk ist und er keinerlei Designelemente von Dritten vorsätzlich widerrechtlich verwendet hat.
(2) Der Designer sichert weiter zu, dass er durch die Erstellung des Designs nicht vorsätzlich gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verstoßen hat. Der Abschluss dieses Vertrages durch den Designer stellt keine Verletzung an anderen Verträgen, Absprachen oder Vereinbarungen dar. Bei einer nicht vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung besteht das einzige Gewährleistungsrecht für den Auftraggeber in der Rückabwicklung des Vertrages.
(3) Die marken- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe muss durch den Designer nicht geprüft werden und obliegt dem Auftraggeber.
(4) Sofern im vertragsgegenständlichen Design Designelemente enthalten sind die mit Rechten Dritter belegt sind (insbesondere Stock-Material) und hierfür Nutzungseinschränkungen bestehen oder ggf. Nutzungsgebühren anfallen, hat der Designer den Auftraggeber bereits bei Einstellung und Übermittlung seines Designangebotes in oben aufgeführter Designbeschreibung darauf hingewiesen. Der Designer hat den Auftraggeber darüber zu informieren, wo dieser das Nutzungsrecht erwerben kann.
Die Übersetzung wird nächste Woche mit den zusätzlich geplanten Erweiterungen zum Thema garantierte Projekte in Auftrag gegeben. In ca. 2-3 Wochen werden wir das dann gesammelt online stellen. Bitte habt so lange noch etwas Geduld!
Euer Team von designenlassen.de
…also ich bin mit dem neuen Nutzungsvertrag einverstanden.
Schön, dass wir hier gemeinsam so einen heiklen Bereich klären konnten und DL auf die Einwände der Designer eingegangen ist. >>> Vielen Dank dafür!
@PicctureVisions >>> Willst du nicht vielleicht Rechtsanwalt werden? Bin schon nach dem 3. Satz deiner Ausführungen ausgestiegen, da ich da schon einen Knoten im Hirn hatte 😉
Nein, aber im Ernst, vielen Dank für deinen Einsatz im Sinne der Designer!
@designenlassen:
Ich bin froh das wir doch noch zu einem Konsens gefunden haben der für uns alle tragbar ist, auch wenn ich nicht damit gerechnet hätte das ihr meine Vorschläge auch direkt so übernehmt. Das freut mich natülich auf eine gewisse Art.
Die Rechnung für meinen juristischen Beistand schick ich dann zu *G* … kleiner Scherz.
Ich denke es wäre sowohl für designenlassen als auch für uns Designer oft viel leichter, wenn designenlasen vor irgend welchen Aktionen erst einmal unsere Meinungen und eventuelle Vorschläge dazu einhohlen würde und wir gemeinsam Stolpersteine und Kritikpunkte aus dem Weg räumen. Natürlich wird man es nie allen recht machen können, aber wenn DL und Designer an einem Strang ziehen kommt das am Ende uns allen zu gute und die Plattform würde auch qualitativ einen Wachstumsschub machen. Ich hätte sogar ne Idee wie man das bewerkstelligen könnte ohne das jedes mal an die große Glocke zu hängen und Neuerungen so unnötig aufzuhalten. Das würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen. Falls irgend wann mal intersse besteht, EMail genügt 😉
@smik: Ich war als Kind so arm das ich das ich mir nur alle 10 Jahre ein Buch wünschen durfte. Entweder die Bibel oder das BGB…rate mal worauf meine Wahl gefallen ist 😀
Spass beiseite.
Vielen Dank für deine lobenden Worte. Besonders von dir so etwas zu lesen freut mich ungemein.
Guten Tag,
ich konnte mir nicht alles durchlesen, von daher werfe ich das jetzt einfach mal mit in den Raum, evtl. hat dazu ja schon Jemand etwas geschrieben.
Die Vorkasse Projekte sind jetzt seit dem „4Sterne“ Update absolut tragbar, aber was mich daran jetzt noch stört, sind die 150-200€ Vorkasse Projekte, da bleibt ja fast gar nichts mehr über, von daher fände ich es wesentlich angebrachter eine 300€ (225€) Minimumsgrenze bei den Vorkasse Projekten zu setzen. Das scheint auf den ersten Blick für einige Auftraggeber evtl. zu Hoch angesetzt sein, aber für 150€ wird wohl kaum ein Designer der ein wenig von sich hält teilnehmen, zumindest sehe ich das so.
lg pixelinho
Hallo DL,
meiner Meinung nach hat das Vorkassemodell gewisse Schwächen und leider keine Vorteile für den Designer.
Eine Gewinnsicherheit ist zum Beispiel immer noch nicht gegeben, da der AG trotz Vorkasse immer noch sein Geld zurückverlangen kann, wenn ihm kein Design zusagt.
Und einer, der nur Ideen absahnen möchte, der wird eh die alte Variante wählen und kriegt für 30 Euro Einstellgebühr genug geboten.
Weiterhin finde ich die 75/25 Aufteilung fragwürdig. Bei einem Logoprojekt mit 200€ Mindestpreis kriegt der Gewinner !nur! 135€ am Schluss.
Da würde ich entweder wieder auf 100% gehen (denn es geht ja um einen Gewinner; warum sollte der AG 25% an Designs zahlen, die ihm nicht 100% zusagen?)
Oder die Mindestpreise bei Vorkasseprojekten so hochschrauben, dass man zum Schluss die eigentliche Mindestpreisgrenze nicht unterschreitet.
Beste Grüße
elspiko
Hallo, da ich jetzt auch zum ersten mal vom einem Vorkasseprojekt betroffen bin
muß ich sagen “ Ich finde es nicht gut“!
Die Preisgelder sind eh recht mager und nun bekomme ich auch noch 10% von designenlassen abgezogen.
Die Bearbeitung ist doch immer die selbe?
Warum muß ich bei einem Preisgeld von 450EUR -10% = 45 EUR Bearbeitungsgebühr bezahlen
und bei einem Preisgeld von 100 EUR -10% = 10 EUR Bearbeitungsgebühr?
Der Vorgang ist der selbe.
Ich bin früher gut mit meinen Kunden zurecht gekommen. Sie haben das Geld überwiesen und danach die Finedaten bekommen.
Ich sehe in dem Vorkassen-Modell keinen Mehrnutzen für uns Designer, eher Nachteile.
viele Grüße
macdet
Die Grundidee die hinter dem Vorkassemodell steckt, auch jene zu entlohnen die gute Arbeit abgeliefert haben aber nicht gewinnen können, denn es kann nur einen geben ;-), ist meiner Meinung nach immer noch gut. Lediglich die Umsetzung ist noch sehr suboptimal.
Zitat:“Warum muß ich bei einem Preisgeld von 450EUR -10% = 45 EUR Bearbeitungsgebühr bezahlen und bei einem Preisgeld von 100 EUR -10% = 10 EUR Bearbeitungsgebühr?“
Kleine Gegenfarge: Warum muss ich einen Makler für ne 500 Euro Wohnung nen Tausender provision bezahlen, für ne 2000 Euro Wohnung aber 4000? Ist die Arbeit etwa nicht die gleiche?
Nicht falsch verstehen ich will dich nicht ärgern oder so. Es ist nunmal so das bei anteilsbezogenen Preismodellen nunmal Unterschiede gibt. Und je teurer um so höher der Anteil. Auch wenn ich persönlich solche prozentualen Abrechnungen nicht gut finde, sollte man sich dennoch nicht zu sehr darüber mukieren ist es doch eigentlich nicht unüblich. So Empfielt der AGD doch genau das gleiche Vorgehen bei der Aufrechnung der Nutzungsvergütung. Auch unser Staat greift nach dem dem gleichen Prinziep zu.
10% sind natürlich schon sehr heftig und mich würde mal interessieren wie DL auf diesen Satz kommt. Wir müssen es aber als momentan gegeben hin nehmen und können nur versuchen DL durch konstruktive Vorschläge davon zu überzeugen das VK so nicht wirklich geeignet ist. Unterm Strich bleiben nur 2 möglichkeiten. Entweder DL bessert hier nach oder man hält sich von VK-Projekten fern, wenn man damit nicht einverstanden ist.
@PicctureVisions
Der Vergleich mit einem Makler hinkt ein wenig, da der Makler wegen des Provisionsprinzips gewillt ist, teurere Objekte zu verkaufen/vermieten und auch eine höhere Leistung erbringt, wenn er den Kunden über ein Objekt mit mehr Räumen, größerem Garten usw. informiert, weil er sich selbst davor informieren muss, sich auch den Wünschen des Kunden bewusst werden.
Die Leute von designenlassen allerdings haben erstens keinen direkten Einfluss auf die Preise, die der AG für sein Projekt festlegt, sie müssen sich nicht ins Briefing einlesen und sich dazu Gedanken machen und schließlich ist der Arbeitsaufwand immer der gleiche, nämlich das Vorkasse Geld verwalten, bei der Onlineüberweisung eine TAN verbrauchen und den Designer bezahlen.
Daher wäre es wünschenswert die Bearbeitungsgebühr wäre fest und nicht prozentual.
Sind 10€ ok? 🙂
Beste Grüße
elspiko
Der Nutzungsvertrag wurde jetzt auf Basis der Kommentardiskussion angepasst, die Änderungen sind gerade online gegangen. Danke für die vielen hilfreichen Kommentare.
@elspiko: Ich weiss das der Vergleich mit einem Makler nur bedingt zutrifft. Spielt aber auch keine wesentliche Rolle da es nur ein Beispiel war für ein prozentbasiertes Preismodell ist. Ich hätte auch das Finanzamt heran ziehen können 😉
@admin: Super. 🙂
Ich find die Entwicklung dieser Seite einfach nur traurig.
Nun wurde mit diesen Maßnahmen der Vorkasse, der Aufteilung, und der Gebühren für die Designer, die letztendliche Minimale Preisgeldgrenze sehr stark nach unten getrieben.
Bsp. ein Billig-Logo gabs für 200, nun ist die minimalgrenze bei 150 euro für den gewinner wo auch noch die Auszahlungsgebühr abgeht.
Merken die Verantwortlichen denn nicht, das dadurch die Qualität der Designs (Desinger) sehr stark sinkt, weil sich sehr viele abgewendet haben? (Mich eingeschlossen inzwischen!)
Dadurch gibts auch weniger Projekte hier wie man sieht.
Also wenn die Seite nicht sterben soll, sollte man mal langsam endlich die Qualität erhöhen. Und das fängt nunmal beim Preisgeld an. Früher gabs richtig gute Projekte mit 500,- und aufwärts für ein Logo. Die Qualität der Designs war auch entsprechend. Aber was hier jetzt abgeht ist echt unverständlich.
(Aber für designlassen.de lohnt es sich ja nun noch mehr. Selbst bei den geringeren Projekten. 😉 )
@Lizman: Es ist für uns immer noch überraschend, dass das Thema der 75%/25% Aufteilung so negativ gesehen wird. Unser Ziel war es eigentlich, die Plattform dadurch ein Stück fairer und gerechter zu machen.
@admin: Der erste Punkt, der viele stört und auf den auch noch nicht so recht eingegangen wurde, sind die 10% Abschlag, die ja jetzt vom Designer zu zahlen sind, so daß aus vorher 100% Preisgeld jetzt eben nicht 75%/25% sondern nur 67,5%/22,5% geworden sind. Zudem wird das Geld ja auch erst ab 50 Credits ausbezahlt, so daß man ohne weiteres monatelang auf die Summe warten kann.
Der zweite Punkt sind die generell niedrigen Grundpreise, die eine weitere Verkürzung einfach nicht zulassen. Würden hier 400-600 Euro pro Logo üblich, so wäre ein Abschlag ja kein Problem, 200 Euro für ein Logodesign incl. unbeschränkter Nutzungsrechte sind aber ja schon ein absolutes Schnäppchen für den Auftraggeber, wenn jetzt aber der Gewinner nur noch 135 Euro bekommt, sind wir beim absoluten Dumping angekommen.
Das nächste Problem liegt bei den Auftraggebern, die offenbar das Wort Mindestpreis oft nicht so ganz verstehen, denn für einen Mindestpreis sollte man auch nur eine kreative Basisleistung erwarten. Tatsächlich liest man aber oft in den Briefings der 200 Euro-Logos, wie wahnsinnig hochwertig, individuell und neuartig das gewünschte Logo doch sein soll. Ich finde, man kann für 200 Euro schon problemlos ein passables Logo machen, allerdings ist dies dann eher eins in der Richtung Schriftzug + simples graphisches Symbol und eben nicht wirklich maßgeschneidert, worüber sich der Auftraggeber dann auch im Klaren sein sollte. Generell sollte der Auftraggeber schon beim Einstellen seines Projekts deutlich daraufhingewiesen werden, daß zwischen Preisgeld und Anforderung ein gewisser Zusammenhang bestehen sollte. Vielleicht sollten außerdem auch mal die Marktpreise für graphische Dienstleistung ins Bewusstesein der Auftraggeber gerückt werden.
Was sich mittlerweile leider auch eingebürgert hat, ist das Bündeln von Projekten um den Mindestpreis noch zu unterbieten, da wird dann gern für 200 Euro Briefpapier/Visitenkarte ausgeschrieben und im Briefing erfährt man dann, daß auch noch ein Logo entworfen werden soll…
Grundsätzlich bin ich auch für eine Art „Trostpreis“ für die nichtgewinnenden Designer, allerdings sollte dieser nicht auf Kosten des Gewinners gehen, zumindest nicht im niedrigen Preisbereich. Meiner Meinung nach müsste man auch nicht unbedingt pauschal alle 4-Sterne-Projekte vergüten, sondern eher die vom Auftraggeber gewünschten Änderungen. Man könnte z.B. das ganze System so gestalten, daß jeder Auftraggeber einen Preis auslobt und zusätzlich noch Credits kauft. Wenn ihm dann ein Design recht gut gefällt, klickt er auf einen Button „Änderungswunsch“ und gibt eine bestimmte Summe Credits ein, die er dem Designer zukommen lässt (wobei die Mindestsumme hier durchaus eher im symbolischen Bereich so ab 5-10 Euro anzusiedeln wäre) und die gewissermaßen den bisher gemachten Aufwand würdigt. So könnte z.B. auch das extrem nervige Ändern der Aufgabenstellung („Wir haben uns letzte Woche entschieden, daß doch eine serifenlose Schrift vewendet werden soll, außerdem sollen jetzt die Farben hellblau und sonnengelb verwendet werden.“) vermieden werden.
Es wird sogar nehr negativ gesehen 😉 auch von mir (noch immer).
Wie schon früher einmal geschrieben, und ich glaube, NeueSchlichtheit war ebenfalls meiner Meinung, sollte es nur einen Gewinner geben…alles oder nichts.
Ich verzichte gerne auf die 25% Aufteilung wenn ich nicht gewonnen, aber eine gute Bewertung erhalten habe.
Ich weiss nicht, was an dieser Methode fairer sein soll ???? Mitleidsabgabe auf Kosten des Gewinners…
2 Auftraggebern, die mich per PM baten, mich an ihrem Wettbewerb zu beteiligen, habe ich die o.g. Gründe , aus Sicht der Designer, so mitgeteilt und eine Teilnahme abgelehnt. Dem AG geht es darum, sein, für die niedrigen Preisgelder, bestmögliches (Logo)Design zu erhalten und um nichts anderes….
Dass ihr die AGBs nach der langen Diskussion wieder angepasst habt, finde ich wirklich sehr lobenswert, aber schafft bitte auch wieder diese Vorkasse-Projekte ab.
Da ich seit der Neuregelung auch nicht mehr an den Wettbewerben hier teilgenommen habe, habe ich heute interessenhalber mal durch die Projekte gesehen. Zig Vorkasse-Projekte >>> kommen für mich nicht in Frage >>> sowie haufenweise Webdesign-Projekte für um die 300 EUR tlw. auch mit Vorkasse!
Also langam ist das schon geschmacklos und fast schon einze Zumutung soetwas von den Designern zu verklangen. Mir ist aber auch klar geworden, dass sich jetzt unsere russischen und paraguaischen (heißt das so 😉 Kollegen freuen, denn die guten Designer machen kaum mehr mit und somit ist es für Sie nun leichter was zu reißen. Wir dürfen nicht vergessen, in Rußland sind 200 EUR schon ein drittel des Monatseinkommens eines normalen Arbeiters, somit brauchen die nur 3 Siege im Monat um locker und läßig durch den Monat zu kommen, wir bräuchten bei den Summen aber eher so etwa 10 Siege im Monat um einigermaßen durchzukommen und wie wir alle wissen ist das utopisch!
Das schlimmste daran ist, dass es ja noch nicht einmal von der Qualität der eingereichten Entwürfe abhängt ob man gewinnt oder nicht, daher hat man als Designer kaum Einfluß auf den Ausgang da die AG’s meist nach persönlichem Geschmack oder sonst irgend welchen unqualifizierten Kriterien entscheiden.
Insofern ist es im höchsten Maße ungerecht, uns Designern in Deutschland genauso viel abzuknöpfen als unseren Kollegen aus Ländern mit anderen Preisstrukturen, denen tun die Neuerungen nähmlich kaum weh, für sie lohnt es sich allemal hier mitzumachen, auch wenn’s nur noch 100 EUR Projekte gäbe…
@designenlassen:
Es ist wohl weniger die Auftteilung als solches, die so negative aufgefasst wird sondern die Tatsache das Ihr die Attraktivität der Projekte und dieser Plattform mit dem momentanen VK-Prinziep UND der Zweitabschöpfung durch die Handlinggebühr einfach kaputt macht. Oder anders Formuliert: Aus sicht der Designer senkt Ihr die ohnehin zu niedrigen Mindestpreise um 32,5%. Rechnet man mit durchschnittswerten ein bisschen herum, dann kommt man schon bei einem normalen 200er und 300er Projekten auf einen Stundensatz der hinter der einer Putzfrau liegt. Dann noch 32% davon abziehen? Wozu soll man sich da noch Mühe geben irgend etwas zu gestalten? Das rechnet sich einfach nicht und man legt zwangsläufig drauf. Euren Gedanken mehr Fairness rein zu bringen führt ihr damit in gewisser Weise ad absurdum.
Wie Lizman schon angedeutet hat vergrault ihr die guten Leute was sich nicht nur unter den Designern herum spricht sondern auch unter den AGs. Mittelfristig gräbt sich designenlassen also selbst das Wasser ab und DL wird das gleiche Schicksal ereilen wie manch andere Plattform die ähnlich gelagert ist. Nun kann ich mir aber kaum vorstellen das dies in eurem Sinn ist, denn sonst könntet ihr genauso gut den Laden gleich dicht machen. Also solltet Ihr wirklich was tun denn die Konkurrenz schläft nicht und die AGs sind keine Pfosten die das nicht merken.
Es wäre fairer und gerechter, wenn dadurch das Preisgeld für den Gewinner nicht um 25% sinken würde…
Liebe Admins,
ich kann Euch wirklich nur herzlich bitten, diesen unsäglichen „Favoritenbonus“ wieder abzuschaffen!
Der Gewinner muss auf 25% verzichten (was der größte Nachteil ist) und je nachdem wieviele Favoriten
mit 4* es gibt, haben die auch nichts davon.
Ich habe neulich „unglaubliche“ 12,5 EUR (Credits) gutgeschrieben bekommen. Irgendwann, in ein paar Monaten, wenn ich dann mal 50 Credits zusammen habe, kann ich mir das dann mal ausbezahlen lassen.
Und wie gesagt…das alles auf Kosten des Gewinners.
Die meisten AGs bieten für ein Logo 200 EUR, maximal 300 EUR.
Jetzt frage ich Euch mal:
Wer soll denn für 150 EUR Gewinneranteil noch an einem Logowettbewerb teilnehmen?
Die AGs setzen ja nur wegen der Aufteilung nicht die Preisgelder hoch.
Denen ist das letztendlich wurscht, wer die Kohle zu welchen Anteilen bekommt.
Man muss ja den AG schon fast bitten, nicht zu verschwenderisch mit 4* umzugehen.
Sonst müssen sich nachher 10 Leute 50 EUR teilen…
Ihr seht: die ganze Sache ist fast schon absurd.
Dies ist ein Wettbewerbsportal.
Bei einem Wettbewerb gibt es nun mal nur EINEN Gewinner (und bestenfalls eine 2. und dritten Platz).
Das sollte jedem klar sein, der hier teilnimmt.
Macht Euer Portal wieder attraktiver für qualifizierte Designer, die keine Lust haben deratig inflationär
mit ihrem kreativen Potential umzugehen!
…ach ja, und denkt mal über die 10% Gebühr nach.
Findet ihr das fair?
Beispielsweise 100 EUR für eine Transaktion bei einem 1000 EUR Webdesign?
Das ist echt Wucher!
Sollten das nicht vielleicht doch eher pauschal 10 EUR pro Transaktion sein?
Ich finde, da kommt ihr auch durchaus noch auf Eure Kosten…