NEU: FullService-Pakete – kein Aufwand für Dich! Jetzt hier entdeckenarrow_forward
close
Logo-Design für Unfallanwälte
Gewinnerdesign von AndersDesign

Logo-Design für Unfallanwälte

dgneuss suchte ein neues Design in der Kategorie Logo und hat ein Projekt auf designenlassen.de gestartet.

Für ein Preisgeld von 545€ wurden 123 Designvorschläge von 22 Designern eingereicht, Designer AndersDesign wurde zum Gewinner gekürt.

Erfahre mehr über Logo

Das sagt der Auftraggeber

Sehr engagierte und kreative Designerin, welche auf der Suche nach dem besten Ergebnis nie locker lässt. Sehr gerne wieder! dgneuss

weitere Nutzermeinungen

Du benötigst ein individuelles Design?

Starte Deinen eigenen Designwettbewerb auf designenlassen.de und erhalte zahlreiche Vorschläge von unterschiedlichen Designern. Perfekt für Logo-Design, Webdesign, Print-Design, Namensfindung und mehr ...

Mehr erfahren So funktioniert's

Weitere Entwürfe aus dem Wettbewerb

Dieses kurze Briefing wurde vom Auftraggeber verfasst:

Zielgruppe
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei aus Braunschweig, welche sich verstärkt um bundesweite Mandate im Bereich der Verkehrsunfallschadenregulierung bemühen möchte. Insofern wird speziell für diesen Bereich eine gesonderte Website www.verkehrsrechtsprofi.de geschaffen. Nunmehr fehlt uns einzig das Logo, welches online, wie auch auf Flyern verwendet werden soll.
Aufgabenstellung
Wir benötigten dafür zwingend eine Vektorgrafik. Als Logo haben wir an einen realistisch wirkenden Formel 1 Rennwagen aus den 50er / 60er Jahren gedacht, welcher die Abkürzung unseres Namens "VRP" (für Verkehrsrechtsprofi) auf der Motorhaube geschrieben haben soll und ein metallenes (ggf. verchromtes) Paragraphenzeichen ("

5€ Gutschein für Newsletter-Abonnenten *


Ich bin mit den AGB einverstanden. Ich bin mit den AGB einverstanden.

Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und akzeptiere sie.

Newsletter abonnieren

Daten werden von uns nie an Dritte weitergegeben. Die Abmeldung ist jederzeit möglich.

*Der Gutschein ist einmalig gültig und wird auf die Einstellgebühr angerechnet. Keine Barauszahlung möglich. Der Gutschein kann nicht mit weiteren Gutscheinen kombiniert werden. Fenster schließen