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Allgemeine Geschäftsbedingungen designenlassen.de für Dienstleister

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen GmbH, Pretzfelder Str. 7-11, 90425 Nürnberg, Deutschland (im Folgenden "designenlassen.de" genannt) und dem Dienstleister.

(2) Dienstleister wird im Folgenden der Nutzer der Plattform genannt, welcher sich an einem Projekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt oder im Logo-Shop ein Logo designenlassen.de zum Verkauf anbietet.

(3) Auftraggeber wird im Folgenden der Nutzer eines Designbriefings der Webseite www.designenlassen.de (im Folgenden "Plattform" genannt) zum Veröffentlichen eines Designwettbewerbs oder einer Programmierleistung, beziehungsweise der Käufer eines Logos aus dem Logo-Shop genannt.

(4) Die Leistungen von designenlassen.de stehen nur Unternehmern (§ 14 BGB) zur Verfügung.

(5) Designprojekt ist jede von dem Auftraggeber ausgeschriebene Kreativdienstleistung, auf die sich Dienstleister bewerben können.

(6) designenlassen.de erwirbt die Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitsergebnissen der über die Plattform ausgeschriebenen Kreativdienstleistungen nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB von den Dienstleistern und veräußert diese im eignen Namen und auf eigene Rechnung an den Auftraggeber. Es besteht somit keine vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister.

§ 2 Leistungen, Vertragsschluss

(1) designenlassen.de bietet die folgenden Leistungen an:

(2) Vertrag zwischen designenlassen.de und dem Dienstleister über die Nutzung der Plattform wird mit der Einrichtung des Mitglieds-Kontos wirksam.

(3) Es besteht kein Anspruch auf die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Pro Person darf nur ein Mitglieds-Konto eingerichtet werden.

(4) Bei der Anmeldung als Mitglied hat der Dienstleister die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Dienstleister hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in den Mitglieder-Bereich einzupflegen.

(5) Der Dienstleister stimmt dem Empfang von E-Mails durch designenlassen.de zu. Widerspricht der Dienstleister dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrags.

(6) designenlassen.de kann mit dem Dienstleister als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Design in allen Medien verwenden.

§ 3 Designwettbewerbe

(1) Über die Plattform können Designprojekte von Auftraggebern als Designwettbewerb ausgeschrieben werden.

(2) Hat der Dienstleister Interesse, auf die auf der Plattform ausgeschriebenen Designprojekte Designvorschläge einzureichen, kann er ein Mitglieds-Konto einrichten, ausgeschriebene Designprojekte einsehen und seinen Vorschlag im Mitglieder-Bereich anbieten.

(3) Das Einreichen von Designvorschlägen ist für den Dienstleister kostenlos.

(4) Hat ein Dienstleister seinen Designvorschlag eingereicht, wird dieser nur als Voransicht präsentiert und kann vom Auftraggeber noch nicht verwendet werden.

(5) Sollten urheberrechtlich geschützte Stock-Bilder im Design verwendet worden sein, so muss der Auftraggeber von dem Dienstleister darüber informiert werden, dass noch Nutzungsentgelte hierfür zu zahlen sind.

(6) Hat der Auftraggeber die Option "garantiertes Preisgeld" aktiviert, sämtliche Entgelte an designenlassen.de gezahlt und bestimmt er innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Dienstleister, so wird designenlassen.de eine nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln zu bestimmende Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle an dem Projekt teilnehmenden Dienstleister auskehren.

§ 4 Logo-Shop

(1) Im designenlassen.de Logo-Shop können Dienstleister eigene Logo-Entwürfe online zu einem Festpreis anbieten.

(2) Die Präsentation der Logos ist für den Dienstleister kostenlos.

(3) Der Dienstleister fügt den gewünschten Schriftzug des Kunden noch in das Logodesign ein, diese Leistung ist mit dem Nutzungsentgelt bereits abgegolten. Möchte der Auftraggeber neben der Integration des eigenen Firmennamens in das Logo noch weitergehende Änderungen (z.B. Farbänderung, gestalterische Änderungen), obliegt dies einem gesondert zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister abzustimmenden Direktauftrag. Die weitergehenden Änderungen sind nach individueller Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister zu vergüten.

§ 5 1zu1-Projekt

(1) Dienstleister können über die Plattform für Ausschreibungen und Angebotsanfragen von Auftraggebern zu Dienstleistungen Angebote zu einem Festpreis einreichen.

(2) Das Einreichen von Angeboten ist für den Dienstleister kostenlos.

§ 6 Übertragung der Nutzungsrechte und Vergütung

(1) Hat sich der Auftraggeber für einen Dienstleister entschieden, räumt der Dienstleister designenlassen.de alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, insbesondere sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie alle sonstigen Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung seines Designs, Logo bzw. der Dienstleistung ein. Insbesondere wird designenlassen.de das Recht eingeräumt, die Designs, Logos bzw. Dienstleistungen Dritten zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung zu überlassen - unabhängig davon, ob diese offline (zeitversetzt oder zeitgleich) oder online Zugang zu den Inhalten erhalten und diese nutzen können, sie die Inhalte an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl abrufen können oder nicht und ob die Inhalte frei oder nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich sind. Diese Einräumung der o.g. Rechte gilt für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA, DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten wie insbesondere stationären, mobilen und ultra-mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID) und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-, Messenger- und Nachrichtendienste und unabhängig davon, ob diese als Push- oder als Pull-Dienste ausgestaltet sind). Die Einräumung der o.g. Rechte gilt auch für die Nutzung im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung der Inhalte als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screen-Shots, Audio-Samples, Teasern, Newslettern).

(2) Die überlassenen Designs, Logos bzw. Dienstleistungen dürfen von designenlassen.de in dem für die Aufbereitung und Verwendung in Internetpräsenzen erforderlichen Rahmen verändert werden.

(3) Der Dienstleister verzichtet auf sein Recht, als Urheber genannt zu werden.

(4) Nachdem der Auftraggeber sich für ein Design, Logo bzw. für eine Dienstleistung entschieden hat, übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber die Feindaten zu dem Design, Logo bzw. der Dienstleistung. Der Auftraggeber prüft die Daten und nimmt diese ab. Der Dienstleister ist verpflichtet Optimierungen an den Daten vorzunehmen, sollten diese nicht den Vorgaben des Briefings entsprechen.

(5) designenlassen.de nimmt die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß (1) unter der aufschiebenden Bedingung an, dass der Auftraggeber das Design abnimmt und kein Verdacht besteht, dass der Dienstleister gegen § 7 "Verhaltenspflichten" verstößt.

(6) Hat der Auftraggeber das Design, Logo bzw. die Dienstleistung abgenommen und designenlassen.de die Rechteübertragung angenommen, erhält der Dienstleister eine Nutzungsgebühr für die Rechteübertragung an dem Design nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln bzw. den vereinbarten Festpreis für die Rechteübertragung an dem Logo bzw. der Dienstleistung.

§ 7 Verhaltenspflichten

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornografische oder diskriminierende Inhalte oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Auf der Plattform dürfen nur Projekte und Designvorschläge präsentiert werden, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Dienstleister. Gleichwohl ist designenlassen.de befugt, die Logos und Designvorschläge des Dienstleisters auf ihre Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls von der Plattform zu entfernen.

(3) Der Dienstleister gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von designenlassen.de schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

(4) Der Dienstleister sichert zu, designenlassen.de alle Rechte gemäß § 6 (1) einräumen zu können und dass alle Urheberrechte des jeweiligen Designs, Logos bzw. der jeweiligen Dienstleistung sowie alle diesbezüglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte alleine bei ihm liegen. Überdies sichert er zu, dass die Texte frei von Schutzrechten Dritter sind bzw. dass er alle für die vereinbarte Nutzung und Verwertung erforderlichen Rechte Dritter an den Texten oder deren Inhalten rechtzeitig eingeholt hat.

(5) Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es den Vertragspartnern nicht gestattet, miteinander unter Umgehung von designenlassen.de direkt oder indirekt Verträge über die präsentierten Projekte abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

(6) Der Dienstleister verpflichtet sich, die für den Mitglieder-Bereich gewählten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Mitglieder-Bereichs über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist designenlassen.de unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter info@designenlassen.de zu informieren.

§ 8 Haftung von designenlassen.de

(1) designenlassen.de wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass die Plattform 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit designenlassen.de verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte die Plattform gleichwohl nicht erreichbar sein, wird sich designenlassen.de im Rahmen der Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.

(2) designenlassen.de haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von designenlassen.de liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). designenlassen.de haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Vertragspartner, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen.

(3) Die Haftung von designenlassen.de für auf der Plattform präsentierte eigene oder fremde Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG).

(4) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet designenlassen.de lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch designenlassen.de, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch designenlassen.de, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.

(6) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Haftung des Dienstleisters

Der Dienstleister stellt designenlassen.de von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die designenlassen.de durch ein pflichtwidriges Handeln des Dienstleisters entstehen.

§ 10 Sperrung, Kündigung

(1) designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Vertragspartner gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt oder wenn von betrügerischen Aktivitäten ausgegangen werden muss:

(2) Im Falle der Sperrung darf der Vertragspartner die Plattform auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich nicht erneut mit einem neuen Konto anmelden.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von designenlassen.de und den Vertragspartnern jederzeit gekündigt werden.

(4) Die Kündigung durch einen Vertragspartner kann nur in Textform erfolgen.

(5) designenlassen.de steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Dienstleister nicht die Regelungen von § 7 "Verhaltenspflichten" einhält. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.

(6) Verträge, die designenlassen.de zur Übertragung von Nutzungsrechten mit dem Dienstleister bis zum Zeitpunkt der Kündigung schließt, werden nach Zugang der Kündigung abgewickelt.

§ 11 Änderungen

(1) designenlassen.de ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigt und wird diese unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ankündigen. Sie werden per E-Mail übermittelt.

(2) Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

(3) Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt i.S.d. des § 10 (5).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Angestellte von designenlassen.de sind nicht berechtigt, mündliche Änderungen und Ergänzungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.

(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


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