Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke: Das musst Du wissen

von Christina

Wer einen Markennamen oder ein Logo schützen lassen möchte, steht häufig vor der Frage: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Beide Markenformen können den eigenen Markenauftritt absichern, schützen jedoch nicht dasselbe.

Die Wortmarke konzentriert sich auf den Namen beziehungsweise die eingetragene Zeichenfolge. Die Wort-/Bildmarke schützt dagegen den konkreten visuellen Gesamteindruck aus Schrift, Farben, Anordnung und grafischen Elementen. Selbst ein Logo, das ausschließlich aus einem gestalteten Schriftzug besteht, kann rechtlich bereits eine Wort-/Bildmarke sein.

Welche Markenform besser geeignet ist, hängt daher nicht nur vom Logo-Design ab. Entscheidend sind die Unterscheidungskraft des Namens, die geplante Nutzung, mögliche spätere Logo-Redesigns, die relevanten Waren und Dienstleistungen sowie die langfristige Markenstrategie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen zum Markenrecht. Die Schutzfähigkeit und das Kollisionsrisiko müssen stets anhand des konkreten Zeichens und der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen geprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wortmarke schützt die Zeichenfolge: Ein eingetragener Markenname wird grundsätzlich unabhängig von üblichen Schriftarten, Groß- und Kleinschreibung oder wechselnden Logo-Designs geschützt. Der Schutz gilt jedoch nur im Rahmen der eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
  • Die Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Gestaltung: Geschützt wird der Gesamteindruck aus Wortbestandteilen, Typografie, Farben, Symbolen und Anordnung. Die Eintragung bedeutet nicht automatisch, dass ein enthaltenes Wort auch isoliert als Wortmarke geschützt wäre.
  • Beide Anmeldungen können sich ergänzen: Bei einem unterscheidungskräftigen Markennamen bildet die Wortmarke häufig die strategische Grundlage. Eine zusätzliche Wort-/Bildmarke kann das konkrete Logo absichern.

Wortmarke und Wort-/Bildmarke im direkten Vergleich

KriteriumWortmarkeWort-/Bildmarke
SchutzgegenstandBuchstaben, Wörter, Zahlen und zulässige SchriftzeichenKonkrete Kombination aus Wort, Typografie, Farbe, Anordnung und Grafik
Grafische GestaltungNicht Bestandteil der AnmeldungWesentlicher Bestandteil der Anmeldung
SchriftartSchutz grundsätzlich unabhängig von üblichen SchriftartenSchutz orientiert sich an der eingereichten Schriftgestaltung
Groß- und KleinschreibungIm Regelfall nicht entscheidendKann Teil des visuellen Gesamteindrucks sein
Logo-SymbolNicht geschütztKann Bestandteil des Schutzes sein
Flexibilität bei RedesignsVergleichsweise hochAbhängig davon, wie stark das neue Design vom eingetragenen Logo abweicht
Schutz eines beschreibenden NamensHäufig schwierig oder ausgeschlossenEine ausreichend prägnante Gestaltung kann als Gesamtkombination eintragungsfähig sein
Schutz des Wortes alleinKern der AnmeldungNicht automatisch gewährleistet
Geeignet fürUnterscheidungskräftige Markennamen und langfristig flexible MarkenauftritteCharakteristische Logos, gestaltete Schriftzüge und visuell geprägte Marken
Kombination sinnvoll?Häufig zusammen mit Wort-/BildmarkeHäufig zusätzlich zur Wortmarke

Was ist eine Marke?

Eine Marke kennzeichnet die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen. Sie soll es Kunden ermöglichen, Angebote eines Unternehmens von den Angeboten anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Als Marke können unter anderem Wörter, Wortkombinationen, Logos, Abbildungen, Farben, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen oder Multimediazeichen geschützt werden. Der klassische Markenname und das klassische Firmenlogo sind daher nur zwei von mehreren möglichen Markenformen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Marke und Logo:

  • Die Marke ist ein rechtliches Kennzeichen.
  • Das Logo ist eine visuelle Gestaltung.
  • Ein Logo kann als Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder reine Bildmarke angemeldet werden.
  • Ein Unternehmensname oder eine Domain ist nicht automatisch als Registermarke geschützt.

Markenschutz kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen auch durch intensive Benutzung und Verkehrsgeltung entstehen. Eine eingetragene Registermarke schafft jedoch einen klar dokumentierten Zeitrang und einen konkret definierten Schutzgegenstand.

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen zulässigen Schriftzeichen. Sie enthält keine beanspruchte Farbe, keine besondere grafische Darstellung und kein Bildelement.

Bei der Anmeldung wird nicht ein bestimmtes Logo-Bild geschützt, sondern die eingegebene Zeichenfolge. Das Deutsche Patent- und Markenamt verwendet für die Darstellung eine übliche Druckschrift. Der Schutz der Wortmarke umfasst die Zeichenfolge grundsätzlich auch in anderen üblichen Schriftarten sowie in Groß- und Kleinbuchstaben.

Wird beispielsweise die fiktive Wortmarke FIKTIVEMARKE eingetragen, beschränkt sich der Schutz nicht auf genau diese Großschreibung. Auch Darstellungen wie „Fiktivemarke“, „fiktivemarke“ oder eine übliche fett gesetzte Schreibweise können vom Schutz der Zeichenfolge erfasst sein.

Was schützt eine Wortmarke konkret?

Eine Wortmarke schützt nicht lediglich das Wort in der Darstellung, die im Register zu sehen ist. Geschützt wird die Zeichenfolge als Herkunftshinweis für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen.

Damit kann eine Wortmarke unter anderem gegen jüngere Zeichen relevant werden, die:

  • identisch geschrieben werden,
  • sehr ähnlich geschrieben werden,
  • klanglich ähnlich sind,
  • einen vergleichbaren Gesamteindruck erzeugen,
  • für identische oder ähnliche Waren beziehungsweise Dienstleistungen verwendet werden.

Eine Wortmarke schützt jedoch nicht automatisch jede denkbare Abwandlung und auch nicht jede Verwendung desselben Wortes in sämtlichen Branchen. Bei der Beurteilung einer möglichen Markenverletzung kommt es unter anderem auf die Zeichenähnlichkeit, die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke an. § 14 MarkenG schützt unter anderem gegen identische Zeichen für identische Produkte und gegen ähnliche Zeichen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht.

Beispiel für den Schutz einer Wortmarke

Ein Unternehmen meldet den Fantasienamen FIKTIVEMARKE als Wortmarke für Leuchten und den Einzelhandel mit Beleuchtungsprodukten an.

Das Unternehmen kann den Namen später in unterschiedlichen Gestaltungen verwenden:

FIKTIVEMARKE

Fiktivemarke

fiktivemarke

Ein neues Logo, eine andere Schrift oder eine veränderte Markenfarbe lassen die zugrunde liegende Wortmarke grundsätzlich unberührt, solange die eingetragene Zeichenfolge als solche erkennbar bleibt.

Genau darin liegt ein wichtiger strategischer Vorteil: Das Unternehmen muss seine zentrale Namensmarke nicht bei jedem Logo-Redesign neu aufbauen.

Welche Vorteile bietet eine Wortmarke?

Flexible Verwendung des Markennamens

Die Wortmarke ist nicht auf eine konkrete Logo-Datei festgelegt. Der Markenname kann auf Websites, Verpackungen, Social Media, Werbeanzeigen, Produkten oder Geschäftspapieren in unterschiedlichen üblichen Gestaltungen eingesetzt werden.

Dadurch eignet sich die Wortmarke besonders für Unternehmen, die ihren Markenauftritt im Laufe der Zeit weiterentwickeln möchten.

Schutz des wichtigsten Markenbestandteils

Bei vielen Unternehmen ist der Name der Bestandteil, den Kunden aussprechen, in Suchmaschinen eingeben, weiterempfehlen oder bei einer Bestellung nennen. Ist dieser Name unterscheidungskräftig, kann eine Wortmarke den wirtschaftlich wichtigsten Bestandteil des Markenauftritts absichern.

Bessere Absicherung bei einem Logo-Redesign

Logos verändern sich häufig. Farben werden angepasst, Symbole vereinfacht und Schriftarten modernisiert. Eine Wortmarke bleibt von solchen gestalterischen Änderungen grundsätzlich unabhängig.

Bei einer Wort-/Bildmarke muss dagegen geprüft werden, ob die geänderte Gestaltung den kennzeichnenden Charakter der eingetragenen Marke verändert. Nach § 26 MarkenG kann auch eine abweichende Benutzungsform rechtserhaltend sein, allerdings nur, wenn die Abweichung den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.

Einfachere Überwachung ähnlicher Namen

Eine reine Zeichenfolge lässt sich in Markenregistern häufig leichter nach identischen oder ähnlichen Wortbestandteilen überwachen als ein komplexes Logo. Trotzdem reicht eine reine Identitätssuche nicht aus, da Marken auch klanglich, schriftbildlich oder begrifflich ähnlich sein können.

Welche Nachteile hat eine Wortmarke?

Der Name muss unterscheidungskräftig sein

Eine Wortmarke wird nicht allein deshalb eingetragen, weil der Name noch nicht im Markenregister vorhanden ist. Der Begriff muss geeignet sein, auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen.

Rein beschreibende Angaben sind regelmäßig problematisch. Begriffe, die lediglich Art, Beschaffenheit, Bestimmung, Wert, geografische Herkunft oder andere Eigenschaften der Produkte beschreiben, sollen für den allgemeinen Wettbewerb verfügbar bleiben. Auch einfache Werbeaussagen oder gebräuchliche Begriffe können an fehlender Unterscheidungskraft scheitern.

Beispiele für möglicherweise problematische Bezeichnungen wären:

  • „Schnelle Steuerberatung“ für Steuerberatungsleistungen,
  • „Münchner Möbelshop“ für den Möbelhandel in München,
  • „Frische Äpfel“ für Obst,
  • „Beste Qualität“ als allgemeine Werbeaussage.

Ob eine Bezeichnung tatsächlich schutzfähig ist, hängt immer von den konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen ab. Ein Wort kann für eine Produktgruppe beschreibend und für eine völlig andere Produktgruppe unterscheidungskräftig sein.

Die grafische Gestaltung wird nicht separat geschützt

Eine Wortmarke schützt weder das konkrete Logo-Symbol noch die individuell entwickelte Typografie als eigenständige Gestaltung. Übernimmt ein Wettbewerber eine ähnliche Bildidee, verwendet aber einen deutlich anderen Namen, kann die Wortmarke allein unter Umständen nicht ausreichen.

Der Schutz ist an Waren und Dienstleistungen gebunden

Auch eine starke Wortmarke gewährt kein grenzenloses Monopol auf ein Wort. Der Schutz wird für ein festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingetragen.

Die Nizza-Klassifikation umfasst aktuell 45 Klassen, davon 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Maßgeblich ist jedoch nicht nur die Nummer einer Klasse, sondern vor allem die konkrete Formulierung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Die Klasseneinteilung dient hauptsächlich administrativen Zwecken. Waren oder Dienstleistungen können trotz unterschiedlicher Klassen ähnlich sein. Umgekehrt sind nicht automatisch sämtliche Angebote innerhalb derselben Klasse ähnlich.

Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Eine Wort-/Bildmarke verbindet Wortelemente mit einer grafischen, bildlichen, farblichen oder typografischen Gestaltung.

Dafür ist nicht zwingend ein separates Symbol erforderlich. Auch ein ausschließlich aus Buchstaben bestehendes Logo kann rechtlich eine Wort-/Bildmarke sein, wenn eine bestimmte Schriftart, Farbe, Anordnung oder sonstige visuelle Ausgestaltung als Teil der Marke beansprucht wird.

Nach den Erläuterungen des DPMA fallen unter Wort-/Bildmarken unter anderem:

  • Wörter in einer bestimmten Schriftart,
  • farbige Schriftzüge,
  • mehrzeilige Anordnungen,
  • gesperrt geschriebene Wörter,
  • Buchstaben mit grafischen Elementen,
  • Kombinationen aus Unternehmensname und Symbol.

Beispiel für eine Wort-/Bildmarke

Ein Unternehmen verwendet den Namen Bring.Bar gemeinsam mit einem Flaschensymbol. Der Schriftzug ist in einer eigens angepassten Typografie gestaltet, wobei der Buchstabe „I“ zugleich eine Flasche bildet.

Als Wort-/Bildmarke kann diese konkrete Kombination geschützt werden:

  • der Schriftzug,
  • die charakteristische Buchstabenform,
  • das Leuchtensymbol,
  • die Anordnung der Bestandteile,
  • gegebenenfalls die beanspruchte Farbgestaltung,
  • der visuelle Gesamteindruck.

Der Schutz ist nicht zwingend auf pixelgenaue Kopien begrenzt. Auch ähnliche Zeichen können relevant sein. Der Vergleich orientiert sich jedoch stärker am Gesamteindruck der eingetragenen Darstellung als bei einer reinen Wortmarke.

Welche Vorteile bietet eine Wort-/Bildmarke?

Schutz des konkreten Logos

Eine Wort-/Bildmarke ist sinnvoll, wenn das Erscheinungsbild des Logos einen hohen Wiedererkennungswert besitzt. Dies betrifft insbesondere charakteristische Symbole, individuell gezeichnete Schriftzüge, Monogramme und eng miteinander verbundene Wort-Bild-Kompositionen.

Schutz visueller Markenbestandteile

Kunden erkennen Marken nicht nur am Namen. Farben, Formen, Symbole und typografische Besonderheiten können ebenfalls prägend sein. Eine Wort-/Bildmarke kann diese Bestandteile gemeinsam absichern.

Möglichkeit bei einem schwachen Wortbestandteil

Ein rein beschreibender oder wenig unterscheidungskräftiger Begriff kann als Wortmarke zurückgewiesen werden. Eine ausreichend prägnante grafische Gestaltung kann dagegen dazu führen, dass die Wort-/Bildmarke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anmelder dadurch ein ausschließliches Recht an dem beschreibenden Wort erhält. Je beschreibender der Begriff ist, desto deutlicher muss die grafische Gestaltung über eine gewöhnliche Verzierung hinausgehen. Ein einfacher Rahmen, eine Standardschrift oder eine übliche Farbfläche reicht regelmäßig nicht aus.

Absicherung gegen ähnliche Logo-Gestaltungen

Verwendet ein Wettbewerber ein ähnliches Symbol, eine vergleichbare typografische Komposition oder einen insgesamt ähnlichen Markenauftritt, kann eine eingetragene Wort-/Bildmarke eine zusätzliche rechtliche Grundlage bieten.

Welche Nachteile hat eine Wort-/Bildmarke?

Der Wortbestandteil ist nicht automatisch isoliert geschützt

Die Eintragung einer Wort-/Bildmarke sagt nach ausdrücklicher Erläuterung des DPMA nichts darüber aus, ob die enthaltene Zeichenfolge auch als reine Wortmarke schutzfähig wäre.

Besteht das Logo beispielsweise aus dem beschreibenden Begriff „KÜCHENPLANER“ und einem außergewöhnlichen grafischen Symbol, kann die Gesamtgestaltung möglicherweise eingetragen werden. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass andere Unternehmen das Wort „Küchenplaner“ nicht mehr beschreibend verwenden dürfen.

Der Schutz hängt stärker von der konkreten Darstellung ab

Bei einer Wort-/Bildmarke ist die eingereichte Darstellung für den Schutzgegenstand entscheidend. Werden zentrale Bestandteile des Logos später entfernt, neu angeordnet oder vollständig verändert, kann die bestehende Eintragung für das neue Logo weniger passend sein.

Kleinere Modernisierungen müssen nicht automatisch problematisch sein. Ändert sich jedoch der kennzeichnende Charakter, kann eine neue Anmeldung erforderlich oder zumindest strategisch sinnvoll werden.

Die Marke ist weniger flexibel als eine Wortmarke

Eine Wort-/Bildmarke kann nicht ohne Weiteres auf jede beliebige Darstellung des Namens übertragen werden. Wer den Namen einmal als serifenlosen Schriftzug, später als handschriftliches Logo und anschließend mit einem völlig neuen Symbol verwendet, sollte den registrierten Markenbestand regelmäßig überprüfen.

Was ist eine reine Bildmarke?

Eine Bildmarke besteht ausschließlich aus grafischen Elementen und enthält keine Wortbestandteile. Typische Beispiele sind:

  • ein abstraktes Symbol,
  • eine charakteristische Tierdarstellung,
  • ein geometrisches Signet,
  • ein App-Icon ohne Text,
  • ein eigenständiges Monogramm mit bildhaftem Charakter.

Eine reine Bildmarke kann sinnvoll sein, wenn das Symbol unabhängig vom Unternehmensnamen verwendet und von der Zielgruppe eigenständig erkannt wird. Das betrifft beispielsweise Favicons, App-Symbole, Produktkennzeichnungen oder kompakte Logo-Varianten.

Enthält die angemeldete Darstellung dagegen Wörter oder Buchstaben in Verbindung mit grafischen Elementen, handelt es sich normalerweise um eine Wort-/Bildmarke.

Wortmarke bedeutet nicht automatisch „Logo ohne Symbol“

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird ein reines Schriftlogo häufig als Wortmarke bezeichnet. Aus gestalterischer Sicht ist das nachvollziehbar. Im Markenrecht gelten jedoch andere Kriterien.

Ein handgezeichneter Schriftzug ohne zusätzliches Symbol ist nicht zwingend eine Wortmarke. Soll genau diese Schriftgestaltung geschützt werden, handelt es sich regelmäßig um eine Wort-/Bildmarke.

GestaltungUmgangssprachliche BezeichnungMögliche rechtliche Markenform
Unternehmensname in neutraler StandardschriftWortmarkeWortmarke
Unternehmensname in individuell gezeichneter SchriftTypografisches Logo oder WortlogoWort-/Bildmarke
Name plus SymbolKombinationslogoWort-/Bildmarke
Symbol ohne NamenBildlogoBildmarke
Name in einer bestimmten Farbe und AnordnungWortlogoWort-/Bildmarke

Für die Markenanmeldung ist daher nicht entscheidend, wie ein Designer den Logo-Typ bezeichnet. Entscheidend ist, welcher Bestandteil als Schutzgegenstand in das Register aufgenommen werden soll.

Welche Marke bietet den größeren Schutzumfang?

Die pauschale Aussage „Eine Wortmarke schützt mehr als eine Wort-/Bildmarke“ ist zu ungenau.

Eine Wortmarke ist hinsichtlich der visuellen Darstellung häufig flexibler. Sie kann einen unterscheidungskräftigen Namen unabhängig von wechselnden üblichen Schriftarten absichern. Der tatsächliche Schutzumfang hängt jedoch stark von der Kennzeichnungskraft des Namens ab.

Eine fantasievolle Bezeichnung wie VELUNORADA kann als Wortmarke einen vergleichsweise starken Schutz besitzen. Eine schwache oder an beschreibende Begriffe angelehnte Wortmarke kann dagegen nur einen engen Schutzbereich haben.

Bei der Wort-/Bildmarke konzentriert sich der Schutz stärker auf den visuellen Gesamteindruck. Prägt vor allem ein außergewöhnliches Bildelement die Marke, kann dieses für den Schutz besonders wichtig sein. Besteht die Wort-/Bildmarke dagegen aus einem starken Fantasiewort und einer einfachen Gestaltung, kann auch der Wortbestandteil den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.

Der Schutzumfang ergibt sich nicht allein aus der Bezeichnung der Markenform. Entscheidend sind der konkrete Registereintrag, die Kennzeichnungskraft, die Zeichenähnlichkeit sowie die Nähe der Waren und Dienstleistungen.

Vier Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Unterscheidungskräftiger Fantasiename

Ein Start-up verkauft Wohnaccessoires unter dem erfundenen Namen MORVANINI. Der Begriff beschreibt weder die Produkte noch deren Eigenschaften.

In diesem Fall kann eine Wortmarke strategisch besonders wichtig sein. Sie schützt den Namen unabhängig davon, ob das Unternehmen später eine Serifenschrift, eine serifenlose Schrift oder ein vollständig überarbeitetes Logo verwendet.

Ist das aktuelle Logo ebenfalls charakteristisch und wirtschaftlich bedeutsam, kann zusätzlich eine Wort-/Bildmarke angemeldet werden.

Beispiel 2: Beschreibender Unternehmensname

Ein Anbieter nennt seinen Online-Service LOGO SCHNELL ERSTELLEN.

Für Logo- und Designdienstleistungen beschreibt diese Bezeichnung wesentliche Merkmale des Angebots. Eine reine Wortmarke kann daher an fehlender Unterscheidungskraft oder einem Freihaltebedürfnis scheitern.

Wird der Ausdruck mit einer außergewöhnlichen, eigenständigen Grafik kombiniert, könnte die Gesamtgestaltung als Wort-/Bildmarke schutzfähig sein. Der beschreibende Ausdruck wird dadurch aber nicht automatisch für den Anmelder monopolisiert.

Beispiel 3: Charakteristisches Monogramm

Eine Unternehmensberatung verwendet ein individuell gezeichnetes Monogramm aus den Buchstaben „P“ und „S“. Beide Buchstaben verschmelzen zu einer geometrischen Figur.

Die Buchstabenfolge allein kann einen engen Schutzumfang besitzen, insbesondere wenn viele Unternehmen dieselben Initialen verwenden. Die charakteristische grafische Ausgestaltung kann dagegen als Wort-/Bildmarke oder – abhängig von der konkreten Darstellung – als Bildmarke geschützt werden.

Beispiel 4: Onlineshop mit Name und eigenständigem Icon

Ein Onlineshop verwendet einen Fantasienamen sowie ein eigenständiges Symbol, das auf Website, Verpackungen, Social Media und Versandmaterial erscheint.

Eine gestaffelte Markenstrategie kann aus drei Eintragungen bestehen:

  1. Wortmarke für den Shopnamen,
  2. Wort-/Bildmarke für das vollständige Logo,
  3. Bildmarke für das alleinstehende Icon.

Die drei Marken ersetzen sich nicht, sondern schützen unterschiedliche Ebenen des Markenauftritts.

Wortmarke oder Wort-/Bildmarke: Welche Variante passt zu Deinem Unternehmen?

Eine Wortmarke ist häufig sinnvoll, wenn …

  • der Markenname fantasievoll und unterscheidungskräftig ist,
  • der Name langfristig im Mittelpunkt des Markenauftritts steht,
  • das Logo später modernisiert werden könnte,
  • der Markenname in verschiedenen Gestaltungen verwendet wird,
  • Kunden hauptsächlich nach dem Namen suchen oder fragen,
  • zunächst nur ein begrenztes Markenbudget zur Verfügung steht.

Bei einem schutzfähigen Namen ist die Wortmarke häufig die strategische Basis, weil sie nicht auf die aktuelle Logo-Gestaltung beschränkt ist.

Eine Wort-/Bildmarke ist häufig sinnvoll, wenn …

  • das Logo einen hohen visuellen Wiedererkennungswert besitzt,
  • eine individuelle Typografie verwendet wird,
  • Name und Symbol eine untrennbare Einheit bilden,
  • ein Monogramm oder Signet im Mittelpunkt steht,
  • der Wortbestandteil nur eine geringe Unterscheidungskraft besitzt,
  • Nachahmungen des visuellen Auftritts verhindert werden sollen.

Beide Markenformen sind häufig sinnvoll, wenn …

  • die Marke langfristig aufgebaut werden soll,
  • erhebliche Beträge in Werbung und Markenbekanntheit investiert werden,
  • der Name und das Logo jeweils eigenständig genutzt werden,
  • Produkte über mehrere Vertriebskanäle angeboten werden,
  • Lizenzierungen, Expansionen oder ein Unternehmensverkauf denkbar sind,
  • der Markenauftritt einen wesentlichen Unternehmenswert darstellt.

Warum Wortmarke und Wort-/Bildmarke keine Doppelung sind

Auf den ersten Blick kann es unnötig erscheinen, denselben Markennamen zweimal anzumelden. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Schutzgegenstände.

Die Wortmarke schützt die Zeichenfolge. Die Wort-/Bildmarke schützt den visuellen Gesamteindruck. Daraus ergeben sich unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten:

Möglicher KonfliktWortmarkeWort-/Bildmarke
Wettbewerber verwendet einen sehr ähnlichen Namen mit anderem LogoBesonders relevantJe nach Wortbestandteil ebenfalls relevant
Wettbewerber kopiert Symbol und Anordnung, nutzt aber anderen NamenHäufig nicht ausreichendBesonders relevant
Eigenes Unternehmen führt ein vollständiges Redesign durchMeist flexibelNeue Anmeldung kann sinnvoll sein
Name wird ohne Logo in Textanzeigen verwendetDirekt passendAbhängig von der konkreten Eintragung
Logo wird ohne vollständigen Namen verwendetNicht passendNur passend, wenn diese Nutzung vom Schutzgegenstand erfasst wird
Schriftart und Markenfarben ändern sichMeist unproblematischEinzelfallprüfung erforderlich

Gerade bei wertvollen Marken kann es sinnvoll sein, den Schutz schrittweise aufzubauen. Dabei sollte zuerst geklärt werden, welcher Bestandteil tatsächlich den größten wirtschaftlichen Wert besitzt.

Wortmarke und Logo richtig anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Markenbestandteile festlegen

Vor der Anmeldung muss klar sein, was geschützt werden soll:

  • nur der Markenname,
  • der Markenname in einer bestimmten Gestaltung,
  • das vollständige Logo,
  • ein eigenständiges Symbol,
  • ein Slogan,
  • eine Produkt- oder Submarke.

Wer mehrere Bestandteile unabhängig voneinander verwendet, sollte prüfen, ob separate Anmeldungen sinnvoll sind.

2. Schutzgebiet bestimmen

Eine deutsche Marke des DPMA schützt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Unionsmarke des EUIPO bietet einheitlichen Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Über das Madrider System kann der Schutz einer deutschen oder europäischen Basismarke auf ausgewählte weitere Vertragsstaaten erstreckt werden.

Die passende Route hängt von den tatsächlichen und geplanten Absatzmärkten ab:

GeschäftstätigkeitHäufig naheliegende Anmeldung
Ausschließlich oder hauptsächlich DeutschlandDeutsche Marke
Vertrieb in mehreren EU-StaatenUnionsmarke
Deutschland plus einzelne Nicht-EU-StaatenDeutsche Basismarke und internationale Registrierung
Internationaler MarkenaufbauKombination aus nationalen, europäischen und internationalen Schutzrechten

Ein größeres Schutzgebiet ist nicht automatisch die bessere Lösung. Mit jedem zusätzlichen Gebiet können weitere ältere Rechte relevant werden.

3. Schutzfähigkeit des Namens prüfen

Vor der Recherche nach älteren Marken sollte geprüft werden, ob der gewünschte Name grundsätzlich unterscheidungskräftig ist.

Problematisch können insbesondere sein:

  • beschreibende Begriffe,
  • allgemeine Werbeaussagen,
  • geografische Herkunftsangaben,
  • branchenübliche Abkürzungen,
  • gebräuchliche Qualitätsangaben,
  • einfache Sachinformationen.

Eine kreative Schreibweise macht einen beschreibenden Begriff nicht zwangsläufig schutzfähig. Auch das Weglassen einzelner Buchstaben oder eine geringfügige Verfremdung reicht nicht immer aus.

4. Nach älteren Marken und Kennzeichen recherchieren

Das DPMA prüft bei einer Markenanmeldung zwar die absoluten Schutzhindernisse, jedoch nicht automatisch, ob ältere identische oder ähnliche Markenrechte Dritter entgegenstehen. Deshalb muss die Kollisionsrecherche vor der Anmeldung erfolgen.

Eine belastbare Recherche sollte nicht nur identische Treffer berücksichtigen. Geprüft werden sollten außerdem:

  • ähnliche Schreibweisen,
  • ähnliche Aussprachen,
  • vertauschte Wortbestandteile,
  • Übersetzungen,
  • Abkürzungen,
  • Wortstämme,
  • ältere Wort-/Bildmarken mit vergleichbaren Wortelementen,
  • Unternehmenskennzeichen,
  • geschäftliche Bezeichnungen,
  • relevante Domains und Marktauftritte.

DPMAregister ermöglicht eine kostenfreie Recherche nach deutschen Marken. Eine vollständige Ähnlichkeitssuche bietet die Datenbank allerdings nicht. Für Marken mit Schutzwirkung in Deutschland müssen außerdem relevante Unionsmarken und internationale Registrierungen berücksichtigt werden.

5. Waren und Dienstleistungen präzise bestimmen

Eine Marke wird nicht abstrakt für „alles“ angemeldet. Der Anmelder muss festlegen, für welche Waren und Dienstleistungen der Schutz gelten soll.

Die Auswahl sollte das aktuelle Geschäftsmodell abdecken und realistische Erweiterungen berücksichtigen. Gleichzeitig ist eine rein defensive Anmeldung zahlreicher Produkte problematisch, wenn die Marke hierfür langfristig nicht benutzt wird.

Die Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist besonders wichtig, weil die Anmeldung später nicht beliebig erweitert werden kann. Neue Geschäftsbereiche können eine zusätzliche Markenanmeldung erforderlich machen.

6. Markenform auswählen

Nach Name, Recherche und Warenverzeichnis wird entschieden, welche Darstellung eingereicht wird:

  • Wortmarke für die Zeichenfolge,
  • Wort-/Bildmarke für das gestaltete Logo,
  • Bildmarke für ein Symbol ohne Wortbestandteile.

Die Anmeldung sollte nicht allein danach ausgewählt werden, welche Markenform voraussichtlich leichter eingetragen wird. Entscheidend ist, welches Zeichen später tatsächlich benutzt und durchgesetzt werden soll.

7. Markeninhaber korrekt angeben

Die Marke sollte auf die Person oder das Unternehmen angemeldet werden, die beziehungsweise das die Rechte dauerhaft halten soll.

Dabei müssen insbesondere geplante Gesellschaftsgründungen, Konzernstrukturen, Beteiligungen und Lizenzmodelle berücksichtigt werden. Eine spätere Übertragung ist möglich, verursacht jedoch zusätzlichen administrativen Aufwand.

8. Anmeldung einreichen und Gebühren fristgerecht zahlen

Die deutsche Marke kann online, elektronisch mit Signatur oder in Papierform angemeldet werden. Nach der Einreichung laufen feste Zahlungsfristen. Gehen die erforderlichen Gebühren nicht rechtzeitig ein, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Die Anmeldung sollte vor dem Absenden vollständig geprüft werden. Nach Angaben des DPMA kann eine eingereichte Markenanmeldung nicht einfach nachträglich verändert werden.

9. Veröffentlichung und Widerspruchsfrist beachten

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine deutsche Marke eingetragen und veröffentlicht. Inhaber älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Das kann auch auf Grundlage älterer Unionsmarken, internationaler Marken, Benutzungsmarken oder geschäftlicher Bezeichnungen erfolgen.

Die Eintragung bedeutet daher nicht, dass sämtliche Kollisionsrisiken endgültig ausgeschlossen sind.

10. Marke überwachen und verteidigen

Das Markenamt überwacht den Markt nicht dauerhaft für den Markeninhaber. Nach der Eintragung sollte deshalb regelmäßig nach neuen, möglicherweise kollidierenden Anmeldungen recherchiert werden.

Wer eine jüngere problematische Marke zu spät entdeckt, kann die dreimonatige Widerspruchsfrist verpassen. Andere rechtliche Schritte können weiterhin möglich sein, sind jedoch häufig aufwendiger.

Was kostet eine Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Die amtlichen Gebühren hängen vom Schutzgebiet und der Zahl der Klassen ab. Für Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Bildmarken gelten grundsätzlich dieselben Anmeldegebühren.

Gebühren für eine deutsche Marke beim DPMA

Stand: August 2026

LeistungAmtliche Gebühr
Elektronische Markenanmeldung für bis zu drei Klassen290 Euro
Markenanmeldung in Papierform für bis zu drei Klassen300 Euro
Jede weitere Klasse ab der vierten Klasse100 Euro
Beschleunigte Prüfungzusätzlich 200 Euro
Verlängerung für bis zu drei Klassen750 Euro
Jede weitere Klasse bei der Verlängerung260 Euro

Die Anmeldegebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet, wenn die Anmeldung zurückgenommen oder die Marke nicht eingetragen wird.

Wer eine Wortmarke und eine Wort-/Bildmarke elektronisch jeweils für höchstens drei Klassen anmeldet, muss daher mit mindestens 580 Euro amtlichen Anmeldegebühren rechnen. Kosten für Recherche, anwaltliche Beratung, Überwachung oder die Gestaltung des Logos sind darin nicht enthalten.

Gebühren für eine Unionsmarke beim EUIPO

LeistungAmtliche Online-Gebühr
Erste Waren- oder Dienstleistungsklasse850 Euro
Zweite Klassezusätzlich 50 Euro
Jede Klasse ab der dritten Klassezusätzlich 150 Euro

Auch beim EUIPO benötigt jede Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke eine eigene Anmeldung.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Die Schutzdauer einer eingetragenen deutschen Marke beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Sie kann durch Zahlung der Verlängerungsgebühren beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Eine Marke kann damit theoretisch unbegrenzt bestehen. Voraussetzung ist, dass:

  • die Verlängerungsgebühren rechtzeitig gezahlt werden,
  • die Marke rechtserhaltend benutzt wird,
  • keine erfolgreichen Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren durchgeführt werden,
  • der Markeninhaber seine Rechte ordnungsgemäß verwaltet.

Muss eine eingetragene Marke benutzt werden?

Eine Marke muss nicht bereits bei der Anmeldung benutzt werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Benutzungsschonfrist kann sie jedoch angreifbar werden, wenn keine ernsthafte Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen werden kann.

Wird eine Marke über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht rechtserhaltend benutzt, kann sie auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht werden. Der Verfall kann sich auch nur auf einzelne nicht benutzte Waren oder Dienstleistungen beziehen.

Unternehmen sollten deshalb Nachweise der Benutzung aufbewahren, beispielsweise:

  • Produktverpackungen,
  • Rechnungen,
  • Kataloge,
  • Screenshots von Onlineshops,
  • Werbeanzeigen,
  • Messestände,
  • Verkaufszahlen,
  • Social-Media-Kampagnen,
  • Versandmaterialien.

Bei einer Wort-/Bildmarke sollte außerdem dokumentiert werden, in welcher Gestaltung das Logo tatsächlich verwendet wurde.

Darf das eingetragene Logo später verändert werden?

Kleinere Änderungen können zulässig sein, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke erhalten bleibt. Bei einer Wortmarke ist eine Verwendung in einer anderen üblichen Schriftart meist weniger problematisch, solange die Zeichenfolge weiterhin klar erkennbar ist.

Bei einer Wort-/Bildmarke hängt mehr vom Einzelfall ab. Veränderungen können besonders relevant sein, wenn:

  • das prägende Symbol entfernt wird,
  • ein wichtiger Wortbestandteil entfällt,
  • die Anordnung vollständig geändert wird,
  • eine charakteristische Buchstabenform verschwindet,
  • die neue Gestaltung einen anderen Gesamteindruck erzeugt.

Das Markengesetz erkennt eine Benutzung in abweichender Form nur dann als Benutzung der eingetragenen Marke an, wenn die Abweichung den kennzeichnenden Charakter nicht verändert.

Bei einem umfassenden Rebranding sollte daher immer geprüft werden, ob die bestehenden Eintragungen noch zum aktuellen Markenauftritt passen.

Die häufigsten Fehler bei Wortmarken und Wort-/Bildmarken

1. Das Logo wird mit der rechtlichen Markenform verwechselt

Ein Schriftlogo ist nicht automatisch eine Wortmarke. Wird eine konkrete Schriftgestaltung eingereicht, handelt es sich regelmäßig um eine Wort-/Bildmarke.

2. Es wird nur die Wort-/Bildmarke angemeldet

Unternehmen sichern häufig das vollständige Logo, obwohl eigentlich der Name der wirtschaftlich wichtigste Bestandteil ist. Nach einem späteren Redesign passt die Eintragung dann möglicherweise nicht mehr optimal zum Markenauftritt.

3. Ein beschreibender Name soll durch einfache Gestaltung gerettet werden

Eine Standardschrift, ein Kreis oder ein farbiger Hintergrund machen einen beschreibenden Begriff nicht automatisch unterscheidungskräftig. Die grafische Gestaltung muss einen eigenständigen Gesamteindruck erzeugen.

4. Es wird nur nach identischen Marken gesucht

Auch ähnliche Schreibweisen, Aussprachen und Wortbestandteile können eine Verwechslungsgefahr begründen. Eine Suche nach dem exakt gleichen Namen reicht deshalb nicht aus.

5. Die Nizza-Klassen werden mit dem Schutzumfang gleichgesetzt

Die Klassennummer ist nur ein Ordnungssystem. Entscheidend ist die konkrete Produkt- oder Dienstleistungsähnlichkeit. Angebote können trotz unterschiedlicher Klassen kollidieren oder trotz derselben Klasse deutlich voneinander entfernt sein.

6. Zu viele Waren und Dienstleistungen werden vorsorglich aufgenommen

Eine übermäßig breite Anmeldung verursacht möglicherweise zusätzliche Gebühren und kann später teilweise wegen Nichtbenutzung angreifbar werden.

7. Das Logo wird nach der Anmeldung grundlegend verändert

Ein vollständiges Redesign kann dazu führen, dass die alte Wort-/Bildmarke nur noch eingeschränkt zur aktuellen Nutzung passt.

8. Nach der Eintragung findet keine Markenüberwachung statt

Das DPMA informiert Markeninhaber nicht automatisch über jede möglicherweise ähnliche Neuanmeldung. Marken müssen aktiv überwacht und bei Bedarf verteidigt werden.

Wortmarke, Unternehmensname und Domain: Wo liegt der Unterschied?

Ein Firmenname, eine Domain und eine Marke können identisch lauten, sind rechtlich aber nicht dasselbe.

Unternehmensname

Der Unternehmensname bezeichnet den Geschäftsbetrieb. Durch die Benutzung können Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung entstehen. Reichweite und Priorität dieser Rechte hängen jedoch von den konkreten Umständen ab.

Domain

Eine Domain ist zunächst eine technische Internetadresse. Die Registrierung einer Domain führt nicht automatisch zu einem umfassenden Markenrecht an dem darin enthaltenen Begriff.

Registermarke

Die Registermarke wird für festgelegte Waren und Dienstleistungen sowie ein bestimmtes Schutzgebiet eingetragen. Der Anmeldetag und der Schutzgegenstand sind aus dem Register ersichtlich.

Eine freie Domain oder ein verfügbarer Handelsregistername bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Name auch markenrechtlich frei verwendet und angemeldet werden kann.

Welche Logo-Art passt zur Markenstrategie?

Neben dem rechtlichen Schutz muss das Logo im Alltag funktionieren. Wir unterscheiden dabei drei häufige Gestaltungssysteme.

Typografisches Logo

Ein typografisches Logo stellt den Unternehmensnamen in den Mittelpunkt. Es eignet sich besonders für:

  • kurze und prägnante Namen,
  • Fantasiebezeichnungen,
  • Beratungen und Dienstleistungsunternehmen,
  • Marken, bei denen der Name schnell bekannt werden soll,
  • Unternehmen mit einem klaren und reduzierten Erscheinungsbild.

Die Wirkung hängt stark von Typografie, Buchstabenabständen und individuellen Details ab. Ein professionell gestalteter Schriftzug kann auch ohne zusätzliches Symbol einen hohen Wiedererkennungswert erreichen.

Kombiniertes Logo aus Wort und Bild

Ein kombiniertes Logo verbindet den Namen mit einem Symbol. Es eignet sich besonders für:

  • neue Marken mit noch geringer Bekanntheit,
  • erklärungsbedürftige Angebote,
  • Unternehmen mit einer emotionalen oder bildhaften Markenpositionierung,
  • Marken, die ein eigenständiges Icon benötigen,
  • Unternehmen mit vielen digitalen Kontaktpunkten.

Der Name sorgt für Zuordnung, während das Symbol zusätzliche Wiedererkennung schafft.

Responsives Logo-System

Moderne Marken benötigen häufig mehrere aufeinander abgestimmte Varianten:

  • vollständiges Logo mit Name und Symbol,
  • kompakte horizontale oder vertikale Variante,
  • Symbol ohne Namen,
  • einfarbige Version,
  • Favicon oder App-Icon,
  • Variante für kleine Darstellungen.

Aus markenrechtlicher Sicht sollte geprüft werden, welche dieser Varianten für das Unternehmen besonders wichtig sind. Eine einzige Wort-/Bildmarke deckt nicht automatisch jede stark abweichende Logo-Variante gleich gut ab.

So erfolgt die passende Logogestaltung für Dein Unternehmen

Bevor Du Dir aber Gedanken um die korrekte Eintragung Deines Logos machen musst, solltest Du erst einmal das perfekt zu Deinem Unternehmen passende Design dafür finden. Dieser Aufgabe kannst Du Dich einerseits selbst widmen.

Andererseits haben wir oben ja schon erläutert, welche wichtige Detailarbeit dabei anfällt, da unterschiedliche Logos ganz verschiedene Wirkung erzielen und mehr oder weniger erfolgreich Dein Unternehmen in den Köpfen Deiner Zielgruppe verankern können. Daher ist zu empfehlen, sich für die Logogestaltung erfahrene, kompetente und kreative Hilfe mit ins Boot zu holen.

Diese Unterstützung kann entweder durch die Vergabe eines Auftrags an ein Designbüro oder einen zu deinen Vorstellungen passenden Freelancer erfolgen. Dabei erläuterst Du Deine Vorstellungen und in Rücksprache mit Dir wird das Logo so designt. Eine weitere vielversprechende Möglichkeit ist das Ausrufen eines Designwettbewerbs. Dabei wird die Prämie zum Preisgeld und das Designen Deines Logos zum kreativen Wettkampf darum.

Du beschreibst Dich, Dein Unternehmen und Deine Vorstellungen eines Logos, soweit Du solche schon hast, einem riesigen Online-Pool an Grafikdesignern, die sich für Dein Projekt interessieren. Diese fertigen dann Entwürfe für Deine Wortmarke oder Wort-/Bildmarke an und Du kürst einen Gewinner – das Logo, das für Dich am besten Deine Vorstellungen trifft. Dieses kann natürlich auch noch weiter angepasst, individualisiert und verändert werden.

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Fazit: Wortmarke schützt den Namen, Wort-/Bildmarke schützt den Markenauftritt

Der wichtigste Unterschied zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke liegt im Schutzgegenstand. Die Wortmarke konzentriert sich auf die Zeichenfolge und bleibt dadurch bei wechselnden Logo-Designs vergleichsweise flexibel. Die Wort-/Bildmarke schützt dagegen den konkreten visuellen Gesamteindruck aus Schrift, Anordnung, Farben und grafischen Bestandteilen.

Bei einem unterscheidungskräftigen Markennamen ist die Wortmarke häufig die sinnvollste Grundlage. Besitzt das Logo einen hohen Wiedererkennungswert, ergänzt eine Wort-/Bildmarke den Schutz. Wird ein Symbol auch unabhängig vom Namen eingesetzt, kann zusätzlich eine Bildmarke sinnvoll sein.

Eine tragfähige Markenstrategie beginnt deshalb nicht erst bei der Anmeldung. Zuerst müssen ein unterscheidungskräftiger Name und ein professioneller Markenauftritt entwickelt werden. Anschließend werden genau die Bestandteile geschützt, die Kunden wiedererkennen und die für das Unternehmen langfristig wirtschaftlichen Wert schaffen.

FAQs zuWortmarke vs. Wort-/Bildmarke

Was ist besser: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Bei einem unterscheidungskräftigen Markennamen ist die Wortmarke häufig die flexiblere strategische Grundlage. Ist vor allem das konkrete Logo prägend, kann eine Wort-/Bildmarke besonders wichtig sein. Bei wirtschaftlich bedeutenden Marken werden beide Formen häufig kombiniert.

Ist ein Firmenlogo automatisch geschützt?

Ein Logo kann durch Markenrecht, Designrecht und unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Urheberrecht geschützt sein. Die Schutzrechte entstehen jedoch nach unterschiedlichen Regeln. Ein Logo kann parallel als Marke und als eingetragenes Design geschützt werden. Urheberrechtsschutz entsteht ohne Registereintragung nur, wenn die Gestaltung die erforderliche persönliche geistige Schöpfung darstellt.

Schützt eine Wort-/Bildmarke auch den enthaltenen Namen?

Der Wortbestandteil kann den Gesamteindruck prägen und bei einer Kollisionsprüfung berücksichtigt werden. Die Eintragung einer Wort-/Bildmarke bedeutet aber nicht automatisch, dass der Name isoliert denselben Schutz wie eine eingetragene Wortmarke erhält.

Kann man denselben Namen als Wortmarke und Wort-/Bildmarke anmelden?

Ja. Es handelt sich um zwei selbstständige Markenanmeldungen mit getrennten Gebühren und eigenen Registernummern.

Kann ein beschreibender Name als Wort-/Bildmarke geschützt werden?

Das ist möglich, wenn die grafische Gestaltung ausreichend unterscheidungskräftig ist. Der Schutz kann sich dann jedoch im Wesentlichen auf die konkrete Gesamtgestaltung beschränken. Eine einfache Standardschrift oder gewöhnliche Verzierung reicht regelmäßig nicht.

Spielt die Groß- und Kleinschreibung bei einer Wortmarke eine Rolle?

Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst grundsätzlich die Zeichenfolge in üblichen Groß- und Kleinschreibungen. Auch eine bei der Anmeldung verwendete Binnengroßschreibung wird nach Angaben des DPMA grundsätzlich neutral behandelt.

Schützt eine Wortmarke automatisch ähnliche Domains?

Eine Wortmarke kann gegen eine Domain relevant sein, wenn diese markenmäßig für identische oder ähnliche Waren beziehungsweise Dienstleistungen verwendet wird und eine rechtlich relevante Zeichenähnlichkeit besteht. Die bloße Eintragung der Marke führt jedoch nicht automatisch zur Übertragung jeder Domain mit einem ähnlichen Begriff.

Darf ein anderes Unternehmen denselben Namen in einer anderen Branche verwenden?

Das kann möglich sein, ist aber nicht allein anhand unterschiedlicher Branchen oder Nizza-Klassen zu entscheiden. Maßgeblich sind unter anderem die Ähnlichkeit der Zeichen und Produkte, die Kennzeichnungskraft sowie gegebenenfalls der besondere Schutz bekannter Marken.

Muss die Wortmarke genauso benutzt werden, wie sie eingetragen wurde?

Eine Wortmarke kann grundsätzlich in einer üblichen grafischen Gestaltung verwendet werden. Die verwendete Form muss die eingetragene Zeichenfolge jedoch weiterhin erkennen lassen und darf ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändern.

Muss ein neues Logo erneut angemeldet werden?

Bei kleinen Modernisierungen ist nicht zwingend eine neue Anmeldung erforderlich. Verändert sich der kennzeichnende Gesamteindruck deutlich, sollte eine neue Wort-/Bildmarke geprüft werden. Eine vorhandene Wortmarke für den unveränderten Namen bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Kann ein Slogan als Wortmarke angemeldet werden?

Ein Slogan kann grundsätzlich als Wortmarke angemeldet werden, wenn er unterscheidungskräftig ist und nicht lediglich aus einer gewöhnlichen Werbeaussage oder Produktbeschreibung besteht. Ob der Slogan besser gemeinsam mit dem Logo oder separat angemeldet wird, hängt von seiner eigenständigen Nutzung ab.

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Christina

Christina ist bei designenlassen.de für das Content-Marketing & die Social Media Kanäle zuständig. Sie schreibt hier im Blog zu verschiedensten Design-Themen.

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20 Reise Logos, die sofort Lust auf Urlaub machen | designenlassen.de 17. April 2020 - 10:00

[…] auf Dich und Deinen Blog aufmerksam zu machen, eignet sich als Logo besonders die Kombination aus Wort- und Bildmarke. Elemente wie Palmen, Berge, Landkarten und andere Reisemotive helfen Dir, die Thematik Deines […]

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